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GMS Journal for Medical Education

Gesellschaft für Medizinische Ausbildung (GMA)

ISSN 2366-5017

Qualitative Untersuchungen zu den impliziten Kriterien während des individualisierten Auswahlverfahrens für das Medizinstudium an der Universität Witten/Herdecke (UW/H)

Artikel Studierendenauswahl

  • corresponding author Michaela Zupanic - Universität Witten/Herdecke, Fakultät für Gesundheit, Diagnostik und Persönlichkeitspsychologie, Witten, Deutschland; Universität Witten/Herdecke, Fakultät für Gesundheit, Studiendekanat, Witten, Deutschland
  • author Jan P. Ehlers - Universität Witten/Herdecke, Fakultät für Gesundheit, Diagnostik und Persönlichkeitspsychologie, Witten, Deutschland
  • Julia Fricke - Allgemeinarztpraxis Dr. Louis Bonvin, Crans Montana, Schweiz
  • Ruth-Maria Gerken - Katholische Kliniken im Märkischen Kreis, Iserlohn, Deutschland
  • author Marzellus Hofmann - Universität Witten/Herdecke, Fakultät für Gesundheit, Studiendekanat, Witten, Deutschland
  • Janina Nitsche - Ärztehaus Bad Endorf, Bad Endorf, Deutschland
  • author Martin R. Fischer - Klinikum der Universität München, Institut für Didaktik und Ausbildungsforschung in der Medizin, München, Deutschland
  • Daniel Bauer - Universität Bern, Medizinische Fakultät, Institut für Medizinische Lehre, Bern, Schweiz

GMS J Med Educ 2019;36(1):Doc3

doi: 10.3205/zma001211, urn:nbn:de:0183-zma0012114

Dieses ist die deutsche Version des Artikels.
Die englische Version finden Sie unter: http://www.egms.de/en/journals/zma/2019-36/zma001211.shtml

Eingereicht: 6. Mai 2018
Überarbeitet: 22. Oktober 2018
Angenommen: 28. November 2018
Veröffentlicht: 15. Februar 2019

© 2019 Zupanic et al.
Dieser Artikel ist ein Open-Access-Artikel und steht unter den Lizenzbedingungen der Creative Commons Attribution 4.0 License (Namensnennung). Lizenz-Angaben siehe http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/.


Zusammenfassung

Zielsetzung: Das seit über 30 Jahren etablierte, individualisierte zweistufige Auswahlverfahren Humanmedizin der Universität Witten/Herdecke (UW/H) umfasst explizite und implizite Auswahlkriterien. Zielsetzung dieser Analyse sind die Identifikation der impliziten Kriterien und die Beantwortung der Fragestellung, ob eine interne Konsistenz dieser impliziten Kriterien in den verschiedenen Phasen des Auswahlverfahrens (bei der Bewertung der Motivationsschreiben, während des Auswahlwochenendes und bei den Abschlussgesprächen der Gutachtenden) belegt werden kann.

Methodik: Drei qualitative Untersuchungen zu allen Phasen des Auswahlverfahrens an der UW/H wurden zur Ermittlung der impliziten Bewertungskriterien der Gutachtenden durchgeführt:

1.
Motivationsschreiben im Extremgruppenvergleich (12 Zusagen versus 18 Absagen);
2.
teilstrukturierte Experteninterviews (N=25) zum Auswahlwochenende;
3.
Fokusgruppenanalyse zur Abschlussdiskussion an zwei Auswahlwochenenden (N=16).

Ergebnisse: Inhaltsanalytisch ergaben sich bei den Motivationsschreiben 14 Hauptkategorien mit deutlichen Unterschieden zwischen den Extremgruppen in den Kategorien Schullaufbahn, Bewerbungsgründe und Reflexionen sowie in der Abiturnote. Aus den Experteninterviews wurden die drei Hauptkategorien intellektuelle Fähigkeiten, Motivation und soziale Kompetenzen identifiziert sowie die Reflexionsfähigkeit als inhaltlich übergreifende Kategorie. Die Fokusgruppenanalyse ergab die vier Hauptkategorien Leistung, Persönlichkeit, Entwicklungsfähigkeit und Reflexionsfähigkeit. Die Reflexionsfähigkeit wurde dabei am häufigsten als Bewertungskriterium genannt.

Schlussfolgerung: Hauptkategorien der Bewertung sind die Motivation für den Arztberuf und das Studium an der UW/H; Leistung und Studierfähigkeit; Persönlichkeit, Entwicklungsfähigkeit und soziale Kompetenz sowie Reflexionsfähigkeit als wichtigste zugrunde liegende Kompetenz und übergreifende Kategorie. Die Reflexionsfähigkeit gilt dabei aus Sicht der Gutachterinnen und Gutachter als Prädiktor für eine lebenslange professionelle Entwicklung als Ärztin oder Arzt.

Schlüsselwörter: Studierendenauswahl Humanmedizin, Universität Witten/Herdecke, Auswahlkriterien, Masterplan Medizinstudium 2020, Reflexionsfähigkeit


Einleitung

Bewerbende für ein Medizinstudium haben meist idealistische Motive und wollen später ein guter Arzt/eine gute Ärztin werden [1]. Dabei gibt es keine klare Definition, aber umfangreiche Anforderungen: Ein guter Arzt/eine gute Ärztin soll fachlich versiert sein und professionell handeln, also ethisch korrekt, ehrlich und einfühlsam sowie über kommunikative Fähigkeiten verfügen für eine vertrauensvolle Arzt-Patienten-Beziehung und den Austausch im interdisziplinären Team [2]. Das Auswahlverfahren zum Medizinstudium, also der Weg zur Entscheidung, wer zum Studium zugelassen wird, ist international [3], [4] wie national sowohl wissenschaftlich [5] als auch politisch [6], [7] und journalistisch [8] ein wichtiges und kontrovers diskutiertes Thema.

In Deutschland bewerben sich durchschnittlich fünf Bewerberinnen und Bewerber im Wintersemester und 11 im Sommersemester auf einen Medizinstudienplatz [9]. Die Wartezeit beträgt teilweise bis zu 14 Semester [10]. Auswahlverfahren sollen gewährleisten, Studienabbrüche zu minimieren [11] und die Besten hinsichtlich eines Studiums in Regelzeit und zu erwartender beruflicher Kompetenz herauszufiltern [12]. Dabei gelten die gleichen Anforderungen bzgl. der Güte wie an alle Testverfahren: prognostische Validität, Objektivität, Zuverlässigkeit, Fairness, Transparenz, Akzeptanz und Praxistauglichkeit [13].

International werden zur Studierendenauswahl unterschiedliche Verfahren erforscht und eingesetzt. Dabei werden aufgrund ihrer zufriedenstellenden prognostischen Validität oft Ergebnisse früherer akademischer Leistungen herangezogen [14], [15]. An der Nutzung der Schulabschlussnoten bzw. Hochschulzugangsberechtigungen wird allerdings kritisiert, dass sie wenig objektiv und zuverlässig sind sowie keine studiengangsbezogene Eignung nachweisen [16], [17]. Ebenfalls etabliert sind Auswahlgespräche [18], Studierfähigkeitstests [19] und Motivationsschreiben [20].

In Deutschland werden nach Abzug von Vorabquoten 20% der Studienplätze für Medizin anhand der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (vulgo Abiturnote) vergeben, 20% anhand der Wartesemester und die restlichen 60% über ein individuelles Auswahlverfahren der Hochschule (AdH). Bei den AdH werden noch weitere Verfahren, wie z. B. Interviews [21] oder naturwissenschaftliche Eignungstests [22] eingesetzt, wobei die Abiturnote weiterhin eine überwiegende Berücksichtigung erfährt [10].

Die Universität Witten/Herdecke (UW/H) als nichtstaatliche medizinische Ausbildungsstätte in gemeinnütziger Trägerschaft hat durch ihren Status die Möglichkeit, unabhängig von den Vergabeverordnungen ein eigenes Auswahlverfahren durchzuführen. Das Studium entspricht einem Modellstudiengang gemäß § 41 Approbationsordnung. Zu Beginn der vorliegenden Untersuchungen lief das zweistufige Auswahlverfahren der UW/H folgendermaßen [23]: Eine der Zugangsvoraussetzungen war die allgemeine Hochschulreife und ein sechsmonatiges Krankenpflegepraktikum vor Studienbeginn. Eine erste Auswahl wurde an Hand einer schriftlichen Bewerbung (Motivationsschreiben, tabellarischer und ausführlicher Lebenslauf, schriftliche Ausführung einer zu jedem Bewerbungszyklus variierenden Aufgabe) getroffen. Die endgültige Entscheidung basierte auf Interviewgesprächen an einem Auswahlwochenende. Es wurden an drei Wochenenden je 48 Bewerbende eingeladen, sich persönlich vorzustellen. Alle Teilnehmenden absolvierten je zwei Einzelgespräche zu ihrer Motivation und zu ihrem Lebenslauf sowie sechs Gruppengespräche. In den Gruppengesprächen präsentieren sie ein selbst gewähltes Thema und wurden zudem in ihrem Diskussionsverhalten bei den Referaten der anderen Teilnehmenden eingeschätzt.

In den letzten 25 Jahren wurde dieses eigene Auswahlverfahren zur Qualitätssicherung immer wieder untersucht [24], [25] und dann weiter angepasst, um dem Anspruch, die für die UW/H passendsten Bewerberinnen und Bewerber zum Studium zuzulassen, noch besser gerecht zu werden. Die Faktoren für die Zusage eines Studienplatzes wurden 2007 in einer Pfadanalyse ermittelt [24]. Dabei stellte eine Abiturnote von 1.3 eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für eine Zusage dar, aber die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung war bei den Zusagen mit 2.0 nur geringfügig besser als die von allen Bewerbenden in der ersten schriftlichen Phase des Verfahrens (2.3) und an den Auswahlwochenenden (2.2). Die Schlussfolgerung daraus war, dass noch andere, nicht erhobene Kriterien für die Auswahlentscheidung maßgeblicher sind.

Ziel der vorliegenden Untersuchungen war die Ermittlung impliziter Auswahlkriterien der Gutachtenden in den verschiedenen Phasen des Auswahlverfahrens (bei der Bewertung der Motivationsschreiben, während des Auswahlwochenendes und bei den Abschlussgesprächen der Gutachtenden) und die Beantwortung der Fragestellung, ob eine interne Konsistenz dieser impliziten Kriterien in den verschiedenen Phasen belegt werden kann.


Methoden

Das Auswahlverfahren der UW/H bestand zum Untersuchungszeitraum aus zwei Stufen: Aus den ~1.000 Bewerbungen pro Semester in Form eines Motivationsschreiben (1. Stufe) wurden die 144 Bewerbenden mit der höchsten Punktzahl zu einem von insgesamt drei Auswahlwochenenden (2. Stufe) eingeladen und absolvierten dort Einzel- und Gruppengespräche. In der Abschlussdiskussion der Gutachtenden an jedem der Auswahlwochenenden wurde anhand der Punktzahlen der Bewerbenden eine Rangreihe gebildet. Die ersten 42 Bewerbenden erhielten daraufhin eine Zusage für den Modellstudiengang Humanmedizin an der UW/H.

Motivationsschreiben im Extremgruppenvergleich

Zur Darstellung der impliziten Bewertungskriterien bei der Begutachtung der Motivationsschreiben (1. Stufe des Auswahlverfahrens) wurden im Extremgruppenvergleich die Motivationsschreiben der Bewerbungen zum Wintersemester 2010/11 von jeweils 20 Zusagen und Absagen zufällig ausgewählt. Die Absagen hatten von den Gutachtenden maximal einen Punkt erhalten und demzufolge keine Einladung zum Auswahlwochenende. Die Zusagen hatten nach der Einladung aufgrund einer hohen Punktzahl (9–10 Punkte) im Motivationsschreiben von den Gutachtenden am Auswahlwochenende mindestens 14 von 15 möglichen Punkten erhalten. Die Motivationsschreiben der Bewerbenden wurden qualitativ im Sinne der Grounded Theory kodiert und analysiert [26], [27]. Eine Sättigung der Kategorien war bei 12 Zusagen und 18 Absagen erreicht. Da nur eine Person [28] kodiert und analysiert hatte, fand eine Überprüfung des Kodierleitfadens mit drei zusätzlichen unabhängigen Personen an einem exemplarischen Lebenslauf statt. Dies bestätigte die Methode und eine vergleichbare Kodierung mit einem guten Reliabilitätskoeffizienten (Krippendorffs α=0.857) [29]. Die qualitativen Ergebnisse der Inhaltsanalyse wurden als Gewichtung und Häufigkeit der Nennungen sowie bei dem Aspekt “Reflexionen“ um das Ausmaß derselben, d. h. der Anzahl der geschriebenen Zeilen, quantifiziert. Der letztgenannte Aspekt zeichnete sich erst während der Dokumentenanalyse deutlich ab und wurde deshalb zusätzlich verwendet. Zum quantitativen Vergleich der beiden Gruppen (Zusagen versus Absagen) wurden anschließend statistische Auswertungen (Mann-Whitney-U-Tests) vorgenommen.

Experteninterviews zum Auswahlwochenende

Im Anschreiben der Fakultät an die Gutachtenden werden explizit folgende Bewertungskriterien genannt: Intellektuelle Fähigkeiten, Auseinandersetzung mit Studieninhalten und -bedingungen, soziale Kompetenz, Engagement und außerfachliche Aktivitäten. Zur Erfassung auch der impliziten Bewertungskriterien der Gutachtenden während der Auswahlwochenenden (2. Stufe des Auswahlverfahrens) wurden teilstrukturierte, persönliche Experteninterviews [30], [31] bis zur Sättigung der Kategorien mit 25 der insgesamt 69 Gutachterinnen und Gutachtern im Sommersemester 2010 durchgeführt. Die Gutachtenden wurden außerhalb der Auswahlwochenenden anhand eines Leitfadens (siehe Abbildung 1 [Abb. 1]) interviewt.

Neben der Angabe demografischer Daten sollten die Gutachtenden ihr Vorgehen bei Vorbereitung und Durchführung der Auswahlgespräche schildern, ihre impliziten Auswahlkriterien beschreiben und Persönlichkeitsmerkmale benennen, die ihnen an Bewerbenden wichtig sind. Die Interviews, deren Dauer erheblich variierte und im Durchschnitt 45±22 Minuten betrug, wurden transkribiert, kodiert und kategorisiert. Auch hier wurde das methodische Vorgehen überprüft und eine gute Intercoder-Reliabilität von Krippendorffs α>0.800 festgestellt [32].

Fokusgruppenanalysen zur Abschlussdiskussion

Anhand von Fokusgruppenanalysen zweier Gutachtergruppen mit jeweils acht Teilnehmenden wurde untersucht, ob sich trotz subjektiver Auslegung der vorgegebenen Bewertungskriterien in den Abschlussdiskussionen an den unterschiedlichen Auswahlwochenenden (2. Stufe des Auswahlverfahrens) im Sommersemester 2011 Kongruenzen finden lassen. Die beiden ca. 70 Minuten langen Gruppendiskussionen wurden aufgezeichnet und transkribiert. Danach erfolgte die inhaltsanalytische Auswertung [33]. Zusätzlich zur deskriptiven Statistik wurde die Übereinstimmung der Punktevergabe in den beiden Gutachtergruppen mit Mann-Whitney-U-Tests verglichen.

Für den Extremgruppenvergleich der Motivationsschreiben liegt ein positives Votum der Ethikkommission der Universität Witten/Herdecke vor (88/2010). Für die Durchführung der Experteninterviews und Fokusgruppen sah die Ethikkommission auf Anfrage jeweils keine Notwendigkeit für ein Votum.


Ergebnisse

Motivationsschreiben im Extremgruppenvergleich

Der endgültige Kodierleitfaden für die Motivationsschreiben mit einer erreichten Sättigung bei N=12 Zusagen und N=18 Absagen bestand aus 14 Kategorien, die durch den formalen Hintergrund einer Bewerbung erheblich vorstrukturiert waren:

1.
Biographische Daten,
2.
Schullaufbahn,
3.
Gründe Arzt/Ärztin zu werden,
4.
Zeitpunkt, als dieser Wunsch entstand,
5.
Soziales Engagement,
6.
Tätigkeiten/Ausbildungen bis zum Studium,
7.
Bewerbungen zum Studium der Humanmedizin,
8.
Interessen,
9.
Bewerbungsgründe für die UW/H,
10.
Eigenschaften/Fähigkeiten,
11.
Ziele,
12.
Vorbilder,
13.
Reflexionen,
14.
Schlusssätze.

Die Ergebnisdarstellung wird im Folgenden ausschließlich auf die Kategorien beschränkt, in denen sich deutliche Unterschiede zwischen Zusagen [Z] und Absagen [A] zeigten.

Kategorie 2) Schullaufbahn

In dieser Kategorie wurden Austausch/Engagement und Eigeninitiative während der Schulzeit, Schulpraktika, Abiturnote und Fächerwahl kodiert (32 Nennungen; durchschnittliche Summe 1.45±0.97). In der Beschreibung der Schullaufbahn und der Reflexion darüber finden sich deutliche Unterschiede zwischen Zusagen und Absagen. Bei den Zusagen gehen 58.3% (N=7) gar nicht auf ihre Schullaufbahn ein, die verbleibenden 41.7% nur kurz (N=3) oder ausführlich (N=2). Dagegen erläutern Absagen diese zu 58.3% (N=7) ausführlich, die verbleibenden 41.7% nur kurz (N=9) oder gar nicht (N=2). Diese ausführlichere Beschreibung bei den Absagen ohne begleitendende Reflexion wurde von den Gutachtenden deutlich ungünstiger bewertet (siehe Tabelle 1 [Tab. 1]).

In der Abiturnote, die von Gutachtenden als ein Ausdruck der Studierfähigkeit gewertet wurde, besteht ein signifikanter Unterschied zwischen den beiden Gruppen (siehe Tabelle 1 [Tab. 1]). Sieben Zusagen (23.3%) hatten eine Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung von 2.0 oder besser. Der Notenbereich 2.0–2.9 differenzierte nicht. Ab der Note 3.0 finden sich nur Absagen (N=3, 10%).

Kategorie 4) Zeitpunkt, als der Wunsch Arzt/Ärztin zu werden entstand

In dieser Kategorie wurde die Entstehung des Berufswunsches zeitlich kodiert, während Grundschule/Jugendalter/Oberstufe, Zivildienst/FSJ/Praktika, Berufsausbildung oder durch Arztkontakt oder Krankheit (28 Nennungen; durchschnittliche Summe 1.39±1.13). Im folgenden Ankerbeispiel einer Absage entwickelte sich der Wunsch während einer Berufsausbildung,

„Denn bereits während der Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin verspürte ich den Drang, sowohl meinen Patienten umfassender helfen zu können, als auch mehr Verantwortung übernehmen zu dürfen (…).“ [A12]

sowie bei dieser Zusage durch einen Krankheitsfall innerhalb der Familie.

„Ein folgenschweres Ereignis war der Grund dafür, dass ich es mir zum beruflichen Ziel gemacht habe, im sozialen Umgang mit Menschen zu stehen, Leben zu retten, Schmerzen zu lindern, Krankheiten zu heilen und Leiden erträglicher zu machen.“ [Z11]

Die Entstehung des Berufswunschs durch Arztkontakte während einer Erkrankung wurde ausschließlich bei Zusagen (N=2, 6.7%) kodiert und kann demnach ausschließlich qualitativ gewertet werden. Wesentlich für die Bewertung der Gutachtenden ist aber nicht der Zeitpunkt oder die Art der Entstehung des Berufswunschs, sondern die nachfolgende Reflexion und Auseinandersetzung damit.

Kategorie 9) Bewerbungsgründe

In dieser Kategorie wurden die Gründe, sich gezielt an der UW/H zu bewerben, zusammengefasst (Modellstudiengang, Entwicklung einer lern- und urteilsfähigen Arztpersönlichkeit, komplementärmedizinische Zusatzausbildung oder Problemorientiertes Lernen) (30 Nennungen; durchschnittliche Summe 3.13±2.66) [24]. Nur bei den Bewerbenden mit einer Zusage wurden die Entwicklung einer Arztpersönlichkeit (N=3, 10%) und Komplementärmedizin (N=4, 13.3%) kodiert. Bei den Bewerbungsgründen Problemorientiertes Lernen und Studium fundamentale wurden qualitative Unterschiede in der Reflexion deutlich. Dies zeigt sich in dem Ankerbeispiel einer Zusage bzgl. der praxisorientierten Lehre,

„Die Möglichkeit bereits während meines Studiums Untersuchungen praktisch zu erproben, empfinde ich als eine einmalige Gelegenheit mich vor meinem klinischen Einsatz auf den Umgang mit Patienten vorzubereiten.“ [Z6]

sowie einer Absage zum Modellstudiengang.

„Das Lernen mit dem Bezug zur Praxis sowie in kleineren Gruppen, die Prüfungsformen des Modellstudiengangs (…) sind wesentlich effektiver, abwechslungsreicher und reizvoller für jeden angehenden Arzt.“ [A9]

Im Ausmaß der Reflexion lässt sich ein signifikanter Unterschied zwischen den Zusagen (44 Nennungen) und Absagen (36 Nennungen) belegen, da Zusagen häufiger und ausführlicher ihre Gründe für eine Bewerbung an der UW/H beschreiben (Mann-Whitney-U-Test: U= 46, p=.007). Dies wird von den Gutachtenden günstiger bewertet.

Kategorie 13) Reflexionen

In dieser Kategorie wurden die Ausführungen zu einem für die Bewerbung relevanten Themengebiet kodiert (32 Nennungen; durchschnittliche Summe 1.33±1.21). Die Intensität der Auseinandersetzung wurde operationalisiert über die Länge der Reflexion, d. h. Anzahl der Zeilen, so dass zusätzlich zur inhaltsanalytischen eine quantitative Auswertung vorgenommen werden konnte. Dieser quantifizierbare Aspekt wurde erst während der Dokumentenanalyse deutlich und daraufhin berücksichtigt. Reflexionen sind sowohl bei Zusagen (durchschnittliche Summe 20.67±15.03) als auch bei Absagen (durchschnittliche Summe 4.44±6.56) zu finden. Inhaltsanalytisch relevante und statistisch signifikante Unterschiede zwischen den beiden Extremgruppen zeigten sich bei Reflexionen bzgl. des Berufswunsches (Mann-Whitney-U-Test: U=49, p=.008),

„Kurz vor dem Abitur kamen mir dann jedoch Zweifel, ob ich der Verantwortung eines medizinischen Berufs gewachsen bin. (…) Aber meine Familie, sowie meine Freunde versuchten mir diese Angst zu nehmen und letztendlich gewann ich mein Vertrauen wieder zurück und möchte heute mehr als je zuvor Medizin studieren, um später in der Lage zu sein, Menschen zu helfen.“ [Z3]

sowie in der Länge des gesamten Motivationsschreibens (Mann-Whitney-U-Test: U=13, p=.000). Bei den Zusagen variierte die Länge von 1.5 bis 4 Seiten bei durchschnittlich 2.79±0.89 Seiten, während sich über 60 % der Absagen (N=11) mit maximal einer Seite als Motivationsschreiben beworben hatten (1.16±0.63 Seiten, Range 0.5 bis 3 Seiten).

Experteninterviews zum Auswahlwochenende

Es wurden 25 Gutachtende (17 männlich, 7 weiblich), von denen 17 Ärztinnen oder Ärzte waren, anhand des Interviewleitfadens (siehe Abbildung 1) semi-strukturiert befragt. Das durchschnittliche Alter betrug 44.6±9.5 Jahre. Die prozentuale Verteilung von Männern und Frauen ist repräsentativ für die Gesamtgruppe der Gutachtenden im Auswahlverfahren der UW/H mit einem Frauenanteil von ~ 30% [32]. Etwa die Hälfte der Gutachtenden (N=14) waren an der Universität angestellt, 11 waren in den assoziierten Kliniken tätig. Die Gutachtenden partizipierten seit zwei bis zu 22 Jahren an der Studierendenauswahl der UW/H.

Inhaltsanalytisch wurden aus den Experteninterviews drei Hauptkategorien identifiziert: Intellektuelle Fähigkeiten, Motivation und soziale Kompetenzen. Jede Hauptkategorie bestand aus mindestens zwei Subkategorien, wie in Tabelle 2 [Tab. 2] dargestellt. In den Kategorien finden sich unterschiedliche Aspekte, die im Gespräch ermittelt wurden (z. B. die Motivation Ärztin / Arzt zu werden) oder aber aus dem beobachtbaren Verhalten und der Präsentation von Bewerbenden interpretiert werden müssen (z. B. nonverbale Kommunikation, Reife, Identitätsbildung).

Am häufigsten wurde von den Gutachtenden die Kategorie intellektuelle Fähigkeiten genannt (215 Nennungen; durchschnittliche Summe 7.24±4.87), wobei Fähigkeiten als verfestigte Systeme verallgemeinerter psychischer Prozesse verstanden werden, die den Tätigkeitsvollzug steuern und somit Leistung ermöglichen [34]. Unter dieser Kategorie werden doppelt so viele Subkategorien vereint wie bei den zwei anderen Hauptkategorien (Prüfungsleistungen der Bewerbenden, insbesondere die Abiturnote, Kommunikationsfähigkeiten, (Selbst-) Reflexion/Reife und logische Argumentationsfähigkeit). Das Ankerbeispiel der Subkategorie Reife spiegelt die Überlegungen der/des Gutachtenden [G] wider.

„Und wo wir entscheiden müssen, ob die Personen, die sich hier bewerben, das wahrscheinlich/voraussichtlich bewältigen können.“ [G8]

Die Kategorie Motivation wurde am zweithäufigsten genannt (durchschnittliche Summe 3.44±1.78; insgesamt 190 Nennungen). Es wurde zwischen der Motivation für den Beruf, die mit N=113 bei weitem am häufigsten genannte Subkategorie, und der Motivation für ein Medizinstudium an der UW/H unterschieden. Der letztgenannte Aspekt der Gutachtenden wird in dem folgenden Ankerbeispiel deutlich.

„Also ich hatte ja schon gesagt, dass ich die Reflexion über die Universität Witten/Herdecke inklusive des Leitbildes mit Wahrheit, Freiheit, sozialer Verantwortung, dass ich das natürlich erfrage.“ [G16]

In der Hauptkategorie soziale Kompetenzen wurden 123 Nennungen der Gutachtenden kodiert (durchschnittliche Summe 1.40±0.89). Hierunter waren die Subkategorien zwischenmenschliche Fähigkeiten / Gruppenfähigkeiten, welche z. B. die Primärkompetenzen [35] Perspektivenübernahme, Selbstkontrolle und Durchsetzungsfähigkeit widerspiegeln, und außerschulische Aktivitäten als Ausdruck von Wertepluralismus, Selbstdarstellung und Wettbewerb, vereint. Der differenzierende Aspekt der sozialen Kompetenz i. S. eines sozialen dauerhaften Engagements, das auf den Primärkompetenzen Prosozialität und Unterstützung anderer basiert, zeigt sich im Ankerbeispiel.

„Und hinsichtlich sozialen Engagements frage ich die schon, was die so in ihrer Freizeit machen, ob sie in irgendwelchen Vereinen, Verbänden, Parteien oder wie auch immer oder in örtlichen Gemeinschaften irgendwie engagiert sind. Was sie da so machen, lass ich mir dann auch relativ detailliert beschreiben, um zu sehen, ob sie da wirklich etwas machen oder nur einmal im Jahr zur Jahreshauptversammlung erscheinen.“ [G4]

Die Gewichtung der Kategorien zeigt an, wie ausgiebig die Gutachtenden über jede Kategorie gesprochen haben. Wenn Aspekte der Kategorie über mehrere Sätze hinweg von den Gutachtenden erläutert wurden, wurde jeder neue inhaltliche Aspekt unabhängig von der Satzgebundenheit gewertet. Wieder war die Motivation für den Beruf die wichtigste Subkategorie (441 Nennungen), gefolgt von (Selbst-) Reflexion (272 Nennungen), Motivation für die UW/H (216 Nennungen) und außerschulische Aktivitäten (215 Nennungen). In dem folgenden Ankerbeispiel zur Motivation zum Beruf wird sichtbar, dass die Reflexionsfähigkeit als inhaltlich übergreifende Kategorie für die Gutachtenden eine wesentliche Bedeutung hat und in den anderen Kategorien als grundlegende Kompetenz der/des Bewerbenden mitschwingt.

„(….) Fragen, die gerade dann, wenn der Lebenslauf des Kandidaten, der Kandidatin es mitbringt, zu sagen: „Sie haben jetzt ne Krankenpflegeausbildung gemacht, was ist denn der Unterschied zur ärztlichen Tätigkeit?“ [G7]
Fokusgruppenanalysen zur Abschlussdiskussion

Mit den Fokusgruppenanalysen wurden die Abschlussdiskussionen an zwei Auswahlwochenenden (2. Stufe des Auswahlverfahrens) untersucht. In der Fokusgruppe 1 sind fünf Gutachtende hauptsächlich in der Patientenversorgung und drei primär in der Lehre tätig. Die Fokusgruppe 2 setzte sich zusammen aus vier in der Patientenversorgung und vier in der Lehre tätigen Gutachtenden. Die Geschlechterverteilung ist mit 6:2 männlich zu weiblich für beide Gruppen identisch.

Inhaltsanalytisch wurden aus den Diskussionen in den beiden Fokusgruppen vier Hauptkategorien identifiziert: Leistung, Persönlichkeit, Entwicklungsfähigkeit und Reflexionsfähigkeit. Jede Hauptkategorie bestand aus zwei bis vier Subkategorien, wie in Tabelle 3 [Tab. 3] dokumentiert. In den Subkategorien wurden die unterschiedlichen Merkmale und Eigenschaften der Bewerbenden erfasst, die von den Gutachtenden als Bewertungsgrundlage benannt wurden.

In der Hauptkategorie Leistung wurden 59 Nennungen der Gutachtenden kodiert (durchschnittliche Summe 3.62±3.32). Dabei wurde unterschieden zwischen der Leistung im Vortrag eines selbst gewählten Themas, im Diskussionsverhalten/Gruppenbeitrag und im formalen Lebenslauf. Die positive Bewertung eines Gruppenbeitrags durch eine/n Gutachtenden [G] wird in dem folgenden Ankerbeispiel deutlich.

„(…) auch die Diskussion schön geleitet. Es war viel Mitarbeit, viel Diskussion und sie hat auch schön die Bälle aufgefangen, die man ihr zu gespielt hat und auch weiter gegeben.“ [GB]

Am häufigsten wurde von den Gutachtenden in der Fokusgruppe die Kategorie Persönlichkeit genannt (durchschnittliche Summe 5.50±4.45; insgesamt 87 Nennungen), die mit vieren auch die meisten Subkategorien hat: Ausstrahlung, Echtheit, geistige Beweglichkeit und emotionale Stabilität. Eine negative Markierung in der Kategorie Echtheit spiegelt dabei den disharmonischen Eindruck eines Bewerbenden wider, wie das Ankerbeispiel zeigt.

„(…) hatte ich den Eindruck, dass er das so in den Lebenslauf immer wieder eingestreut hat, weil es vielleicht Eindruck schindet oder weil er vielleicht glaubt, damit weiter zu kommen. (…).“ [GN]

In der Hauptkategorie Entwicklungsfähigkeit wurden die wenigsten Nennungen der Gutachtenden kodiert (durchschnittliche Summe 2.56±2.89; insgesamt 41 Nennungen). Die Subkategorien Motivation, Potential und soziale Kompetenz wurden hier vereint. Eine motivational positiv bewertete Einstellung wird im folgenden Ankerbeispiel verdeutlicht.

„Der wird da durchgehen, der wird lernen, der will seinen Horizont erweitern.“ [GP]

Der Hauptkategorie Reflexionsfähigkeit wurden nur zwei Subkategorien zugeordnet, die Reflexion über das Berufsbild und Unreife bzw. Naivität. Hier entfallen insgesamt 70 Nennungen bei einer durchschnittlichen Summe von 4.44±3.56. Die Bewertung einer Aussage als Reflexion zeigt sich in dem folgenden Ankerbeispiel.

„Aber das, was sie gesagt hat, hatte wirklich Hand und Fuß. Ich fand, es hatte unglaublich viele Anschlussflächen zu anderen Themen, das war sehr offen formuliert, sie selber hatte da auch ziemlichen Binnenraum, fand ich.“ [GR]

Zusammenfassend betrachtet finden sich in der Hauptkategorie Persönlichkeit die meisten Nennungen. Dies ist jedoch dadurch bedingt, dass hier die meisten Subkategorien zugeordnet sind. Nach Korrektur der ungleichen Verteilung durch Division der Nennungen in den vier Hauptkategorien durch die Anzahl der zugehörigen Subkategorien (vgl. Tabelle 3 [Tab. 3]) resultieren folgende Häufigkeiten, die in der Abbildung 2 [Abb. 2] dargestellt sind. Zur besseren Vergleichbarkeit wurden die Häufigkeiten der Nennungen in den Hauptkategorien transformiert.

Die Reflexionsfähigkeit wurde demnach in beiden Fokusgruppen an den zwei Auswahlwochenenden mit unterschiedlichen Gutachtenden am häufigsten als Bewertungskriterium genannt. Bei den anderen drei Hauptkategorien zeigt sich eine vergleichbare Verteilung in den Fokusgruppen.


Diskussion und Schlussfolgerungen

Die Ergebnisse der qualitativen Untersuchungen zum Auswahlverfahren Humanmedizin der UW/H spiegeln die Rahmenbedingungen der jeweiligen Phase des Verfahrens wider. Im Extremgruppenvergleich von Zusagen versus Absagen bei der Bewertung der Motivationsschreiben sind die inhaltsanalytisch extrahierten Kategorien durch den formalen Hintergrund der Bewerbung erheblich vorstrukturiert [28]. Die Experteninterviews zu den impliziten Bewertungskriterien der Gutachtenden an den Auswahlwochenenden ergaben deren Orientierung an den expliziten Kriterien der UW/H, bzw. zeigten auf, welche Inhalte diesen Kriterien zugemessen wurden [32]. In den Fokusgruppenanalysen der beiden Abschlussgespräche wurde zudem die unterschiedliche Gewichtung der Bewertungskriterien von Gutachtenden nochmals verdeutlicht [33]. Die vorliegenden Studien im Rahmen der Qualitätssicherung des Auswahlverfahrens zeigen deutlich die folgenden vier Hauptkategorien der Bewertung auf: Motivation für den Beruf und das Studium an der UW/H; Leistung und Studierfähigkeit; Persönlichkeit, Entwicklungsfähigkeit und soziale Kompetenz sowie Reflexionsfähigkeit als zugrundeliegende Kompetenz und übergreifende Kategorie.

Motivation

Im Extremgruppenvergleich wurden bei den Zusagen häufiger die Entstehung des Berufswunschs (Arztkontakte, Erkrankung, Vorbilder) und die Gründe für die Bewerbung an der UW/H (Entwicklung einer Arztpersönlichkeit, komplementärmedizinische Zusatzausbildung, Problemorientiertes Lernen) genannt als in den Absagen [28]. Im Experteninterview wurde die Subkategorie Motivation für den Arztberuf von den befragten Gutachtenden bei weitem am häufigsten genannt [32] und bestätigt, dass die Motivation der Bewerbenden für den Beruf [36] und das Studium an einer bestimmten Institution [11] zu den wesentlichen und unabdingbaren Fragen eines Auswahlgespräches gehören. Die Verwendung dieses Auswahlkriteriums als validen Prädiktor für spätere akademische Leistungen konnte in einem Review mit 56 Studien bestätigt werden [37]. Neben dem Einfluss der Motivation auf das Lernen der Studierenden ist Motivation im Sinne der Selbstbestimmungstheorie von Deci und Ryan [38] auch eine abhängige Variable, die von Autonomie, Kompetenz und Verbundenheit beeinflusst werden kann. In den vorliegenden Fokusgruppenanalysen findet sich das Auswahlkriterium Motivation damit korrespondierend als Subkategorie der Entwicklungsfähigkeit wieder [33]. Im Masterplan Medizinstudium 2020 [39] wird vorgeschlagen, in Zukunft auch die Motivation für das Medizinstudium als Auswahlkriterium in Auswahlverfahren systematisch stärker zu berücksichtigen. Eine längsschnittliche Untersuchung der Motivationsentwicklung während des Studiums unter Berücksichtigung der theoretischen Annahmen der Selbstbestimmungstheorie bietet sich für zukünftige Studien an.

Leistung

Der vorliegende Extremgruppenvergleich belegte einen signifikanten Unterschied zwischen den beiden Gruppen mit deutlich besseren durchschnittlichen Abiturnoten bei den Zusagen [28]. Die Abiturnote als Prädiktor für intellektuelle Fähigkeiten war in den Experteninterviews 15 Gutachtenden wichtig, aber auch schlechtere Noten waren für 10 Gutachtende kein „K.-o.-Kriterium“, solange die Bewerbenden schlechtere schulische Leistungen auf gezielte Nachfragen im biographischen Interview [40] plausibel begründen konnten und die Studierfähigkeit als gegeben bewertet wurde [32]. Wichtig war den Gutachtenden dabei aber nicht das Narrative, sondern welche Verhaltensänderung und begleitende Reflexion Bewerbende über ihren beruflichen Lebenslauf nach der weniger guten Abiturnote berichten konnten. Bewerbende, die lediglich häufiger und ausführlicher ihre schulische Laufbahn mit all den Chancen und Schwierigkeiten beschreiben, haben weniger häufiger eine Zusage bekommen [28].

In den Abschlussdiskussionen [33] wurde die erbrachte Leistung der Bewerbenden im formalen Lebenslauf, der Gruppendiskussion und dem Vortrag ebenfalls ergebnisorientiert gewertet. National und international herrscht Konsens darüber, dass das Hochschulreifezeugnis ein positiver Prädiktor für ein erfolgreiches (vorklinisches) Studium ist [14], [41]. Die Abiturnote verdeutlicht die Fähigkeit des/der Bewerbenden, im staatlichen Prüfungssystem die geforderte kognitive Leistung zu erbringen. Die korrelativen Zusammenhänge zwischen Schulabschlussnoten und Studienleistungen sind umso stärker, je verschulter ein Studium ist [42], was an vielen Universitäten auf den vorklinischen Abschnitt des Medizinstudiums zutrifft [14], [15].

Persönlichkeit

Im Extremgruppenvergleich wurden bei den Zusagen als Bewerbungsgrund häufiger das Ausbildungsziel der UW/H, die lebenslang lernfähige Arztpersönlichkeit, thematisiert. Bewerbende, die wesentlich mehr ihr geleistetes Engagement, bisherige Ausbildungen oder Studiengänge reflektieren, haben häufiger eine Zusage bekommen [28]. Von fast allen Gutachtenden wurden in den Experteninterviews als wichtiges Kriterium außerschulische Aktivitäten genannt [32]. Das wurde insbesondere im Zusammenhang mit dem Wunsch geäußert „ungewöhnliche Persönlichkeiten“ auswählen zu wollen, die sich über das normale Maß hinaus engagieren. Zudem wurde dieses Themenfeld des sozialen Engagements genutzt, um die Fähigkeit der/des Bewerbenden zur Selbstreflexion zu überprüfen. Die Gutachtenden in den vorliegenden Fokusgruppenanalysen beschreiben das Kriterium Persönlichkeit mit den Subkategorien Ausstrahlung, Echtheit, geistige Beweglichkeit und emotionale Stabilität. Weitere Merkmale der Persönlichkeit finden sich in der Kategorie Entwicklungsfähigkeit wieder, z. B. die soziale Kompetenz [33]. Dennoch wurde in einem systematischen Review zu den in Auswahlverfahren eingesetzten Methoden konstatiert, dass es keine Evidenz für einen Zusammenhang zwischen Persönlichkeitsmerkmalen und Leistungen in der Medizin gibt [43]. Das standardisiert erfasste Persönlichkeitsmerkmal Gewissenhaftigkeit wurde hingegen in einigen Studien als positiver Prädiktor für Examensleistungen genannt, in anderen aber als negativer Prädiktor für einige Aspekte klinischer Leistung. Die Assoziation zwischen Persönlichkeitsmerkmalen und Leistung in der medizinischen Ausbildung und der späteren ärztlichen Tätigkeit ist demnach komplex und möglicherweise nicht-linear. Persönlichkeitsmerkmale sollten bei Auswahlverfahren daher vorerst kein primäres Kriterium darstellen und vielmehr ergänzend gewertet werden.

Reflexion

Die Forschungsfrage des vorliegenden Extremgruppenvergleichs kann nach inhaltsanalytischer Auswertung der Motivationsschreiben von Bewerbenden eindeutig beantwortet werden: Die Fähigkeit zur Reflexion stellt den zentralen Unterschied zwischen Zusagen und Absagen dar [28]. Auch in den Experteninterviews wurde von den Gutachtenden der UW/H die Reife und Reflexionsfähigkeit der Bewerbenden als isolierte und als eine in alle anderen Kategorien übergreifende Kompetenz genannt [32]. Zum gleichen Ergebnis führen auch die beiden Fokusgruppenanalysen mit der Reflexionsfähigkeit als das einflussreichste Auswahlkriterium [33]. Dieses Ergebnis bestätigt die interne Konsistenz dieses impliziten Kriteriums in den verschiedenen Phasen des Auswahlverfahrens Humanmedizin der UW/H. Mit der Fähigkeit zur Reflexion wurde somit eindeutig ein Aspekt isoliert, der zu einer erhöhten Wahrscheinlichkeit führt, erfolgreich die beiden Stufen des Auswahlverfahrens zu durchlaufen.

Reflexionsfähigkeit gehört schließlich zu den Schlüsselkompetenzen für die medizinische Ausbildung und das professionelle ärztliche Handeln [44], [45]. In einem systematischen Review werden Reflexion und Reflexionsfähigkeit im medizinischen Kontext evaluiert [46]. Zum einen wird von den Medizinstudierenden erwartet, dass sie sich diese Fähigkeit im Laufe ihres Studiums aneignen, und zum anderen wird in Curricula versucht, die Entwicklung reflektierten Denkens zu fördern. Dieser zweifache Ansatz wird auch an der UW/H verfolgt, da nach der Auswahl reflektierter Bewerbender deren Reflexionsfähigkeit im begleitenden Studium fundamentale [23] und im Mentoring Programm [47] weiterentwickelt und trainiert wird.

Limitationen

Die hier vorgestellten Ergebnisse rekrutieren sich aus drei qualitativen Studien mit einer relativ geringen Fallzahl und zugleich gewisser Heterogenität in den Gruppen der Bewerbenden und der Gutachtenden. Zudem werden im Extremgruppenvergleich nur die besten und schlechtesten Motivationsschreiben verwendet (insgesamt nur ca. 2% eines Durchgangs), was einen Verlust an Information darstellt. Die Verallgemeinerbarkeit der Ergebnisse ist dadurch limitiert.


Fazit

Die Studien zur Qualitätssicherung des Auswahlverfahrens Humanmedizin haben hinsichtlich der Auswahlkriterien vor dem Hintergrund des Profils und der Ziele der UW/H ein deutliches Ergebnis erbracht. Das Auswahlverfahren der UW/H schien bisher mit denen anderer medizinischer Fakultäten nur eingeschränkt vergleichbar. Die vorliegenden Ergebnisse zeigen aber, dass die gefundenen Kriterien sowohl zur nationalen wie internationalen Literatur kongruent sind und auch Aspekte des Masterplans Medizinstudium 2020 vorwegnehmen, wie z. B. die empfohlene Erfassung sozialer, kommunikativer Kompetenzen und einer besonderen Motivation für das Medizinstudium [39]. Mit dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vergabe von Medizinstudienplätzen wird zudem verdeutlicht, dass zukünftig zur Wahrung der Chancengleichheit die Abiturnote nicht mehr das einzige Kriterium sein darf [http://www.bverfg.de/e/ls20171219_1bvl000314.html], weswegen diese Studie zu impliziten Kriterien bei der Auswahl geeigneter Bewerberinnen und Bewerber für ein Medizinstudium zusätzliche Aktualität erfährt.

Die Fähigkeit zur Selbstreflexion bedingt die Reflexion und Kommunikation beruflicher Herausforderungen und kann dabei als zentraler Prädiktor für eine lebenslange professionelle Entwicklung, einen forschenden Lernansatz und erfolgreiches Praktizieren als Ärztin oder Arzt gelten [47]. Ziel des Auswahlverfahrens der UW/H ist es, gute Ärztinnen und Ärzte hervor zu bringen, die sowohl ein breites wissenschaftlich fundiertes Wissen als auch soziale Kompetenzen aufweisen, die zu einem hohen Anteil in der Patientenversorgung tätig sind [23] und die vor allem zur Selbstreflexion fähig sind.


Interessenkonflikt

Die Autoren erklären, dass sie keine Interessenkonflikte im Zusammenhang mit diesem Artikel haben.


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