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GMS Journal for Medical Education

Gesellschaft für Medizinische Ausbildung (GMA)

ISSN 2366-5017

Runder Tisch zur "Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Gesundheitswesen"

Kommentar Humanmedizin

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  • corresponding author Annette Widmann-Mauz - Deutscher Bundestag, Bundesministerium für Gesundheit, Parlamentarische Staatssekretärin, Berlin, Deutschland

GMS Z Med Ausbild 2012;29(2):Doc37

doi: 10.3205/zma000807, urn:nbn:de:0183-zma0008077

Dieses ist die deutsche Version des Artikels.
Die englische Version finden Sie unter: http://www.egms.de/en/journals/zma/2012-29/zma000807.shtml

Eingereicht: 28. März 2011
Überarbeitet: 26. Mai 2011
Angenommen: 3. Juni 2011
Veröffentlicht: 23. April 2012

© 2012 Widmann-Mauz.
Dieser Artikel ist ein Open Access-Artikel und steht unter den Creative Commons Lizenzbedingungen (http://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/3.0/deed.de). Er darf vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden, vorausgesetzt dass Autor und Quelle genannt werden.


Hintergrund

Es ist eine der zentralen gesundheitspolitischen Aufgaben, für eine flächendeckende und bedarfsgerechte medizinische Versorgung der Bevölkerung zu sorgen. Hierfür ist auf allen Ebenen qualifiziertes und motiviertes Personal unabdingbar. Schon heute wird beklagt, dass nicht mehr in allen Bereichen und Regionen genügend medizinisches und pflegerisches Personal zur Verfügung steht. Diese Situation wird sich in den nächsten Jahren insbesondere durch die demografische Entwicklung weiter verschärfen, denn die Menschen in unserem Land werden immer älter und ältere Menschen nutzen vermehrt medizinische Leistungen. Studien sehen deshalb künftig eine steigende Nachfrage nach medizinischen Leistungen - bei einer gleichzeitigen Abnahme an qualifizierten Fachkräften im ärztlichen und pflegerischen Bereich [1].

Ein wichtiger Faktor, um den notwendigen medizinischen und pflegerischen Nachwuchs für das Gesundheitswesen zu gewinnen und die hier Beschäftigten langfristig an ihre Arbeitsplätze zu binden, ist eine ausgewogene Work-Life-Balance der Beschäftigten. Die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist daher bei allen Berufsgruppen im Gesundheitswesen von zunehmender Bedeutung. Auch im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) wird gemeinsam mit allen Beteiligten nach Lösungen gesucht. Ziel ist es konkrete Maßnahmen und Ideen zu erarbeiten, um bessere Angebote für die im Gesundheitswesen tätigen Menschen zu ermöglichen [2].


Runder Tisch

„Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Gesundheitswesen“

Unter meiner Leitung wurde 2010 zwei Mal bei einem Runden Tisch zur „Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Gesundheitswesen“ über die Problematik der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf diskutiert. Teilgenommen haben Vertreter der Krankenhäuser, der Ärzteschaft einschließlich des Ärztinnenbundes, der Pflegenden und der Pflegeeinrichtungen, der Gewerkschaften, der Länder und des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen. Dabei haben alle Beteiligten die Notwendigkeit und Dringlichkeit der Schaffung familienfreundlicher Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen erkannt.

Im Dezember 2010 konnten erste gemeinsame Empfehlungen der Teilnehmenden zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie im Gesundheitswesen formuliert werden. So sollen Hemmnisse in der Aus- und Weiterbildung von Berufen beseitigt, gezielte Informationen über gute Initiativen im Krankenhaus und der Arztpraxis bereitgestellt werden.


Aus- und Weiterbildung

Die Teilnehmenden waren sich einig, dass alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden sollten, die Durchführung des Studiums in Vollzeit zu erleichtern. Aber auch eine stärkere Flexibilisierung der praktischen Studienanteile wurde als notwendig bewertet. Daher prüft das BMG derzeit, ob und inwieweit Änderungen der Ausbildungsregelungen erforderlich sind. Die Länder sollen überprüfen, ob die Ausbildungsordnungen angepasst werden müssen. Krankenhausträger, Universitäten und Universitätskliniken wurden aufgefordert, Modelle der guten Vereinbarkeit von Familie und Beruf einschließlich eines besseren Angebots einer Ausbildung in Teilzeit zu entwickeln.

Schon heute lassen die Weiterbildungsordnungen der Ärztekammern die Möglichkeit einer Weiterbildung in Teilzeit ausdrücklich zu, jedoch wird davon bislang nur in geringem Umfang Gebrauch gemacht. Die Bundesärztekammer und die Ärztekammern sollen darauf hinwirken, dass diese Möglichkeiten besser ausgeschöpft werden. Die Landesärztekammern sollen ihre Weiterbildungsregelungen vereinheitlichen, damit bei Wechsel des Landes keine Anerkennungsprobleme auftreten. In den Kammerbezirken, Krankenhäusern und Praxen müssten die Voraussetzungen geschaffen werden, vermehrt Weiterbildung in Teilzeit absolvieren zu können: Dazu gehören insbesondere Weiterbildungsstrukturen, Ausbau von Verbundweiterbildung und Personalentwicklungsmaßnahmen, die die Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern.

In den Gesundheitsfachberufen ist die Weiterbildung unterschiedlich ausgestaltet. Soweit die Weiterbildung im Beruf erfolgt, unterscheiden sich die Weiterbildungsregelungen in den Ländern und sehen nur in einigen Ländern die Möglichkeit der Teilzeit vor. Dafür sollten die Länder ihre Weiterbildungsregelungen vereinheitlichen und Teilzeitmodelle vorsehen. Insbesondere soll die Anerkennung beim Wechsel des Landes erleichtert werden.

Der Schutz werdender und stillender Mütter ist von hoher Bedeutung. Mutterschutzregelungen dürfen jedoch die Aus- und Weiterbildung nicht unangemessen behindern. Das BMG hat daher das Anliegen des Runden Tisches, die Mutterschutzregelungen zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten, an das zuständige Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend herangetragen und gebeten, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzurichten.


Bundesmantelverträge und Zulassungsverordnungen

Zusätzlich werden die Partner der Bundesmantelverträge aufgrund der Empfehlungen des Runden Tischs aufgefordert zu prüfen, inwieweit die Inhalte der Bundesmantelverträge der Vereinbarkeit von Familie und Beruf entgegenstehen. Auch Regelungen im Bereich der Zulassungsverordnungen sollen auf den Prüfstand gestellt werden. So wird insbesondere die Möglichkeit für Vertragsärztinnen geprüft, sich im zeitlichen Zusammenhang mit einer Entbindung vertreten zu lassen, von 6 auf 12 Monate zu verlängern. Des Weiteren wird die Möglichkeit geprüft, für die Beschäftigung eines Entlastungsassistenten1 für die Erziehung von Kindern für bis zu 36 Monate und für die Pflege von Angehörigen für 6 Monate zu schaffen. Die Kassenärztlichen Vereinigungen sollen dabei den 36- bzw. 6 Monatszeitraum verlängern können. Weiterhin sollen bei der Auswahlentscheidung über die Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes in einem gesperrten Bereich Kindererziehungs- bzw. Pflegezeiten, durch die eine ärztliche Tätigkeit unterbrochen wurde, fiktiv berücksichtigt werden.


Bereitstellung gezielter Information über gute Initiativen

Für den Erfahrungsaustausch der Einrichtungen untereinander und die Information der Beschäftigten hielten die Beteiligten bessere Informationsmöglichkeiten für nötig, die Interessierten aufzeigen, wie konkrete Maßnahmen zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf an dem jeweiligen Arbeitsplatz aussehen können.

Schon heute haben Einrichtungen des Gesundheitswesens vielfältige Möglichkeiten, gute Rahmenbedingungen für familiengerechte Arbeitsplätze zu schaffen. Diese sollten allerdings stärker genutzt werden. Dazu gehören beispielsweise der Ausbau von Kinderbetreuung, Wiedereinstiegserleichterungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach der Elternzeit sowie Verbesserungen in der Arbeitsorganisation.

Um diesen Erfahrungsaustausch zu stärken, hat das BMG bereits seit Oktober 2009 ein Projekt finanziell gefördert, bei dem beispielhafte Modelle der Aufgabenneuordnung im Krankenhaus zusammengetragen und auf einer Internetplattform veröffentlicht werden sollen. Neben der Aufgabenneuordnung ermittelt das Projekt auch Ansätze zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie zu altersgerechtem Arbeiten im Krankenhaus. Das Projekt wird durch die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) koordiniert. Im Rahmen des Projektes ist zu den genannten Themen zunächst eine Befragung bei allen Krankenhäusern in Deutschland durchgeführt worden. Anschließend wurden nach im Projektbeirat entwickelten Kriterien geeignete Modelle identifiziert, die durch qualitative Interviews genauer beleuchtet und auf der Plattform dargestellt werden sollen. Zunächst sollen zu jedem der drei Themenbereiche voraussichtlich zwischen fünf und acht Modelle auf der Plattform eingestellt werden. Die Internetplattform (http://www.pflege-krankenhaus.de/) soll kontinuierlich durch Projekte ergänzt werden, die sich um eine Aufnahme auf der Internetplattform bemühen und als modellhaft bewertet wurden.

Auch für den ambulanten Bereich sind unter der Federführung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) eine Internetplattform sowie die Erstellung einer Broschüre über den Austausch guter Lösungen in der Erarbeitung. Eine Befragung der KBV von 12.500 Medizinstudierenden im Sommer 2010 hat ergeben, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf an erster Stelle der Erwartungen an die künftige Berufstätigkeit der Studenten steht. Dabei war es unerheblich, ob die spätere Tätigkeit im ambulanten oder stationären Bereich sein würde. Die ambulante, selbstständige Berufsausübung bietet zwar besondere Möglichkeiten der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, gleichzeitig existieren jedoch auch Hürden, die in vielen Fällen durch entsprechende Beratung und Unterstützung beseitigt werden können. Im Rahmen der Versorgungsmesse "Zukunft Arztpraxis" im Mai 2011 werden konkrete Beispiele der gelungenen Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Informationsangebote für selbständige Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter präsentiert.


Zusammenfassung

So zeichnet sich ein familienfreundlicher Arbeitgeber im Gesundheitswesen gerade dadurch aus, dass familienfreundliche Arbeitsbedingungen zur Unternehmensphilosophie gehören und angeboten werden. Es geht also nicht nur um einzelne Maßnahmen wie beispielsweise das Vorhalten eines Betriebskindergartens. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sollte vielmehr bei allen Organisationsentscheidungen in einer Einrichtung eine wesentliche Rolle spielen. Neben der Förderung teamoriemtierter Arbeit und dem Abbau von Hierarchien halte ich besonders die Einführung moderner Arbeitszeitmodelle mit verlässlichen Arbeitszeiten und flexiblen Teilzeitangeboten für wichtig. Da gerade auch wegen der demographischen Entwicklung der Bedarf z.B. an ärztlichem Personal für das Krankenhaus steigt und sich der Anteil der weiblichen Medizinabsolventen weiter erhöht, sind entsprechende Maßnahmen unverzichtbar. Diese Bedingungen zu schaffen, kann durch Politik in der Regel nur angestoßen werden. In erster Linie sind die Verantwortlichen vor Ort gefragt. Wir wissen längst, dass Einrichtungen, die sich bereits heute um eine mitarbeiterorientierte Arbeitsorganisation bemühen, deutlich bessere Chancen haben, freie Stellen zu besetzen und qualifizierte Beschäftigte auch längerfristig zu binden. Das BMG trägt durch Initiativen wie den Runden Tisch mit dazu bei, den nötigen Bewusstseinswandel und den Austausch über erfolgversprechende Ansätze zu unterstützen.

Wollen wir dem prognostizierten Ärzte- und Pflegekräftemangel entgegenwirken und auch in Zukunft eine flächendeckende medizinische Versorgung garantieren, so müssen alle Verantwortlichen im Gesundheitssystem Initiativen ergreifen. Dabei ist es wichtig, dass alle Beteiligten Fantasie und Kreativität entwickeln, um den Wunsch zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht als Störung, sondern als Bereicherung zu begreifen und neue Wege zu gehen.

Deshalb werde ich im 2. Halbjahr 2011 zu einem weiteren Treffen des Runden Tisches einladen, um die fruchtbare Zusammenarbeit mit den Experten fortzusetzen. Dann wollen wir uns über den Stand der Umsetzung der Empfehlungen austauschen und darüber beraten, ob weitere Maßnahmen ergriffen werden müssen. Ich könnte mir beispielsweise vorstellen, dass die Perspektive der Beschäftigten mit ihrer Einschätzung über vorhandene familiengerechte Arbeitsbedingungen noch stärker berücksichtigt werden sollte. Das fände ich sehr hilfreich.


Anmerkung

1 Anmerkungen des Editors: Ein so genannter Entlastungsassistent dient nach § 32 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Ärzte-Zulassungsverordnung der Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung, wenn der Vertragsarzt z.B. aus gesundheitlichen Einschränkungen diese nicht in vollem Umfang erfüllen kann. Die Dauer der Anstellung ist befristet.


Interessenkonflikt

Die Autorin erklärt, dass sie keine Interessenkonflikte im Zusammenhang mit diesem Artikel hat.


Literatur

1.
Jerg-Bretzke L, Limbrecht K. Wo sind sie geblieben? - Eine Diskussion über die Positionierung von Medizinerinnen zwischen Karriere und Beruf. GMS Z Med Ausbild. 2012;29(2):Doc19. DOI: 10.3205/zma000789 Externer Link
2.
Fegert JM, Niehues J, Liebhardt H. Familienfreundlichkeit in der Medizin. GMS Z Med Ausbild. 2012;29(2):Doc38. DOI: 10.3205/zma000808 Externer Link