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Freiburger Einsilbertest: Bezugskurve und perzeptive Äquivalenz im CCITT
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Published: | November 28, 2019 |
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Für viele Schwerhörende sind störgeräuschbehaftete Hörsituationen eine große Herausforderung. Eine Verbesserung des Sprachverstehens durch eine Hörgeräteversorgung in diesen komplexen Hörsituationen ist für viele Betroffene sehr wichtig. Aus diesem Grund wird in der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von Hilfsmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Hilfsmittel-Richtlinie) verlangt, dass das Hörhilfenversorgungs-Ergebnis mit einem Sprachtest im Störgeräusch überprüft wird. Für den Erfolgsnachweis kann unter anderem ein Gewinn an Sprachverstehen durch die Hörgeräteversorgung von mindestens 10 %-Punkten mit dem Freiburger Einsilbertest (FBE) im Störgeräusch nachgewiesen werden. Neben dem relativen Gewinn an Sprachverstehen ist es aus audiologischer Sicht aber auch von Interesse, einen Vergleich der Ergebnisse mit dem Hörvermögen von Hörgesunden durchzuführen. Dafür fehlen bislang jedoch die zugehörigen Bezugskurven des FBE im Störgeräusch. Da die Hilfsmittelrichtlinie keine Angaben zur Signaldarbietung und zur Art des Störgeräuschs macht, sind verschiedene Messkonditionen möglich, sodass sich für jede dieser Konditionen eigene Bezugskurven ergeben. In der Praxis ist eine leicht zu realisierende und daher auch häufig angewendete Messkondition, die kontinuierliche Präsentation des CCITT-Rauschens aus frontaler Richtung.
In diesem Beitrag wird genau für diese Messkondition die zugehörige Bezugskurve präsentiert. Dafür wurden Messungen des Sprachverstehen für verschiedene Signal-Rausch-Abstände bei 90 jungen normalhörenden Probanden an zwei verschiedenen Orten durchgeführt. Mit dieser Bezugskurve kann bei der Hörgeräteversorgung bewertet werden, inwiefern sich das Sprachverstehens durch die Hörgeräte an das Sprachverstehen Hörgesunder annähert. Darüber hinaus wurde der Toleranzbereich für die Bezugskurve in Analogie zur Bezugskurve für die Messung in Ruhe mit dem FBE ermittelt. Zusätzlich dazu erfolgte eine Auswertung hinsichtlich der perzeptiven Äquivalenz der Testlisten. Die nach DIN EN ISO 8253-3 (2012) vorgegebene zulässige Abweichung (±1 dB) bezogen auf das Sprachverstehen bei 50 % wurde von drei Listen (1, 3, 20) nicht erfüllt. Da die Wahl die Messkondition einen signifikanten Einfluss auf das Sprachverstehen hat, ist zu beachten, dass die hier vorgestellten Ergebnisse nur für die Verwendung des CCITT-Rauschens bei kontinuierlicher, frontaler Darbietung gültig sind.
Eine Langfassung des Beitrags erhalten Sie hier:
https://www.dga-ev.com/fileadmin/dga2019/site/data/final/0076.pdf