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22. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Audiologie

Deutsche Gesellschaft für Audiologie e. V.

06.03. - 09.03.2019, Heidelberg

Indikationsstellung für konventionelle Hörgeräte

Meeting Abstract

  • presenting/speaker Ulrich Hoppe - HNO-Klinik, Universitätsklinikum Erlangen, Erlangen, Deutschland
  • Anne Hast - HNO-Klinik, Universitätsklinikum Erlangen, Erlangen, Deutschland
  • Frank Digeser - HNO-Klinik, Universitätsklinikum Erlangen, Erlangen, Deutschland
  • Tim Liebscher - HNO-Klinik, Universitätsklinikum Erlangen, Erlangen, Deutschland

Deutsche Gesellschaft für Audiologie e.V.. 22. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Audiologie. Heidelberg, 06.-09.03.2019. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2019. Doc025

doi: 10.3205/19dga025, urn:nbn:de:0183-19dga0257

Published: November 28, 2019

© 2019 Hoppe et al.
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Text

Unter der Voraussetzung, dass eine kausale Therapie einer Hörstörung nicht möglich ist, kommen technische Hörhilfen infrage. Zwei wesentliche Voraussetzungen müssen für die audiologische Indikationsstellung für eine Versorgung mit konventionellen Hörsystemen gegeben sein: Zum einen muss der Betroffene eine merkliche Höreinschränkung im Alltag spüren und zum anderen muss absehbar eine Hörverbesserung durch die Versorgung (Benefit) erreichbar sein.

Im Versorgungsalltag erfolgt die audiometrische Parametrisierung der Höreinschränkung über das Ton- und Sprachaudiogramm. Die aktuelle Hilfsmittelrichtlinie fordert für die audiologische Indikationsstellung eine Tonhörschwelle von >30 dB bei mindestens einer der Prüffrequenzen zwischen 0,5 und 4 kHz und eine Einsilberverstehen mit Kopfhörern bei 65 dB von maximal 80%. Damit wird weder berücksichtigt, dass moderne Hörsysteme auch das Sprachverstehen im Störgeräusch verbessern noch, dass das eingeschränkte Sprachverstehen im Störgeräusch das häufigste Symptom von leichtgradigen Hörminderungen sind.

Wir haben aus unserer klinischen Datenbank 8886 Fälle von symmetrischer Schallempfindungsschwerhörigkeit untersucht, bei denen vollständige Ton- und Sprachaudiogramme vorlagen. In 370 Fällen lagen auch Messungen im Störgeräusch vor. Die aktuellen Kriterien führen zu einer hohen Akzeptanz von Hörgeräten. In Fällen leichtgradiger Hörminderung wird das obige Kriterium jedoch oft nicht erfüllt, obwohl Einschränkungen im Störgeräusch bestehen und durch Hörsysteme zumindest teilweise kompensiert werden könnten.

Die Ergebnisse zeigen, dass die gängige Verordnungspraxis für Hörgeräte bei leichtgradigen Schwerhörigkeiten insuffizient ist, weil weder die Höreinschränkung adäquat abgebildet wird noch der mögliche Benefit für das Alltagshören im Störgeräusch berücksichtigt wird. Die Aufgabe der Audiologie wird es sein, Parameter für das Sprachverstehen im Störgeräusch zu entwickeln, die die Höreinschränkung und den zu erwartenden Benefit einer Hörgeräteversorgung quantifizieren, und daraus Indikationsgrenzwerte für das Sprachverstehen im Störgeräusch abzuleiten.