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Die Nutzerinnenperspektive in Bedarfsanalysen zur Hebammenversorgung – erreichen wir alle?
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Veröffentlicht: | 12. Februar 2020 |
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Hintergrund/Fragestellung: Hebammenversorgung ist gesundheitsfördernd (Schäfers 2011) und steht jeder Frau in Deutschland als Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen zu (SGB V).
Aufgrund hoher Nachfrage nach Hebammenleistungen werden in Deutschland seit 2015 regional und bundesweit Bedarfsanalysen durchgeführt (Loos 2015, Mattern et al. 2017, Sander et al. 2018, Peters et al. 2019, Sander et al. 2019), durch welche die Nutzerinnenperspektive auf Versorgung eingeholt werden soll. Mütter wurden im Rahmen dessen zu ihrer Inanspruchnahme, Wünsche, Erwartungen und Präferenzen bezüglich der Versorgung mit Hebammenleistungen befragt.
Nutzerinnen von Hebammenleistungen unterscheiden sich in Merkmalen wie Bildung, Einkommen, Alter, Gesundheit und kulturellem Hintergrund, wie Daten des Mikrozensus belegen (Statistisches Bundesamt 2017).
Mit diesem Posterbeitrag wird der Frage nachgegangen, ob in aktuellen Bedarfsanalysen alle Nutzerinnengruppen geburtshilflicher Leistungen gleichermaßen erreicht wurden und ob sich - in der Konsequenz - eine umfassende Nutzerinnenperspektive abbilden lässt.
Methoden: Eine Literaturanalyse wurde durchgeführt. Eingeschlossen wurden Bedarfsanalysen zur Hebammenversorgung in Deutschland aus den Jahren 2015 bis 2019. Es erfolgte ein Abgleich der Stichprobenmerkmale mit entsprechenden Merkmalen der Grundgesamtheit laut Mikrozensus (Statistisches Bundesamt 2017).
Ergebnisse: Die Merkmale der jeweiligen Stichproben aus den Bedarfsanalysen zeigen Abweichungen zu den Merkmalen der Gesamtheit der Frauen, die in Deutschland Kinder zur Welt bringen. Besonders deutlich zeigt sich eine geringere Studienbeteiligung von Frauen mit niedrigem Bildungsabschluss. Zudem gibt es Hinweise, dass schlechte Erfahrungen mit der geburtshilflichen Betreuung zu einer höheren Beteiligung führen.
Schlussfolgerung: Werden Evidenzen aus aktuellen Bedarfsanalysen für die Planung der Versorgung mit Hebammenhilfe herangezogen, so erfolgt vorwiegend eine Ausrichtung an den Bedarfen von Frauen mit mittleren und höheren Bildungsabschlüssen. Nützliche patientenrelevante Forschung benötigt jedoch gleichermaßen die Perspektive der in bisher durchgeführten Studien schwer erreichbaren Gruppen. Partizipative Forschung kann hier möglicherweise einen Beitrag leisten. Die Entwicklung und Erprobung spezifischer partizipativer Methoden für Bedarfsanalysen im Kontext der geburtshilflichen Versorgung steht aus.
Interessenkonflikte: Hiermit erklären die Autor*innen, dass kein materieller oder immaterieller Interessenkonflikt vorliegt.