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GMS Journal for Medical Education

Gesellschaft für Medizinische Ausbildung (GMA)

ISSN 2366-5017

Fallorientierte Auswahl von Untersuchungsmethoden im Direktzugang: Ein Vergleich zwischen Physiotherapie-Auszubildenden an Fachschulen und in Bachelorstudiengängen

Artikel Physiotherapie

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  • corresponding author Ralf Konrad - Private Universität Witten/Herdecke, Fakultät für Gesundheit, Institut für Gesundheitssystemforschung, Witten, Deutschland
  • author Max Geraedts - Philipps-Universität Marburg, Fachbereich Medizin, Institut für Versorgungsforschung und Klinische Epidemiologie, Marburg, Deutschland

GMS J Med Educ 2018;35(1):Doc10

doi: 10.3205/zma001157, urn:nbn:de:0183-zma0011573

Dieses ist die deutsche Version des Artikels.
Die englische Version finden Sie unter: http://www.egms.de/en/journals/zma/2018-35/zma001157.shtml

Eingereicht: 8. Februar 2017
Überarbeitet: 9. August 2017
Angenommen: 17. August 2017
Veröffentlicht: 15. Februar 2018

© 2018 Konrad et al.
Dieser Artikel ist ein Open-Access-Artikel und steht unter den Lizenzbedingungen der Creative Commons Attribution 4.0 License (Namensnennung). Lizenz-Angaben siehe http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/.


Zusammenfassung

Zielsetzung: Derzeit wird in Deutschland der Direktzugang zu physiotherapeutischen Leistungen diskutiert. Dessen Einführung würde bedeuten, dass auch in physiotherapeutischen Praxen Erstdiagnosen gestellt werden müssen. Ob die gegenwärtige Ausbildung in der Physiotherapie dafür ausreicht und ob es dabei Unterschiede zwischen den Ausbildungssystemen gibt, wurde bisher nicht untersucht. In der vorliegenden Studie soll die Frage beantwortet werden, ob Auszubildende am Ende eines Bachelorstudiums (BS) die fallbezogene Eignung von Untersuchungsmethoden zuverlässiger einschätzen können als Fachschüler (FS).

Methodik: Es wurden Fragebögen entwickelt, in denen die Eignung von Untersuchungsmethoden für diagnostische Fragestellungen beurteilt werden sollte. Alle beim Deutschen Verband für Physiotherapie gelisteten Fachschulen und Bachelorstudiengänge wurden gebeten, die Fragebögen ihren Abschlussklassen vorzulegen.

Ergebnisse: Bei 216 angeschriebenen Fachschulen und 24 Bachelorstudiengängen lag die Rücklaufquote für Fachschulen bei 9,26% und für Studiengänge bei 33,33%. Es wurden 138 Fragebögen von Studierenden aus 8 Studiengängen und 368 Fragebögen von Schülerinnen und Schülern aus 20 Fachschulen ausgewertet. Die Mittelwerte richtiger Entscheidungen insgesamt (von max. 54) lagen bei 19,01(BS) bzw. 15,73(FS), bei struktur- und funktionsbezogenen Untersuchungsmethoden (von max. 42) bei 17,22 (BS) und 14,8 (FS), bei aktivitätsbezogenen Methoden (von max. 12) bei 1,97 (BS) und 0,89 (FS).

Von max. 49 Untersuchungsmethoden wurden 23,45 (BS) und 26,72 (FS) als unbekannt angegeben.

Schlussfolgerung: Die Hochschüler trafen signifikant häufiger korrekte Entscheidungen zur Eignung der Untersuchungsmethoden als die Fachschüler. Der ermittelte Gruppenunterschied ist aber gering.

Insgesamt erscheinen die Ergebnisse für den Direktzugang als nicht ausreichend. Die Ausbildung müsste zu diesem Zweck angepasst werden.

Schlüsselwörter: Physiotherapie, Ausbildung, Diagnostik


1. Einleitung

1.1. Hintergrund

Laut Statistischem Jahrbuch 2012 hat Deutschland die älteste Bevölkerung in Europa und nach Japan die zweitälteste der Welt [1]. In der Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Jahrbuches 2016 wird eine Steigerung des Altenquotienten von 35 im Jahr 2014, auf 49 bzw. 50 (je nach Stärke der Zuwanderung) prognostiziert [2]. In dieser zunehmend älter werdenden Gesellschaft sind wachsende Anforderungen an die Gesundheitsversorgung und Pflege der Bevölkerung zu erwarten. Zwischen 2004 und 2014 erhöhte sich die Zahl der ambulanten Behandlungen in Deutschland bereits um 152 Millionen [3]. Die Zahl der Ärzte stieg in dieser Zeit nicht im gleichen Maße wie der Bedarf. Gleichzeitig sinkt die tatsächlich von den Ärzten geleistete Wochenarbeitszeit. Auch das Durchschnittsalter der Ärzteschaft steigt [3]. Setzt sich diese Entwicklung fort, drohen Lücken in der medizinischen Versorgung zu entstehen.

In dieser Situation wird für den Bereich der Physiotherapie derzeit kontrovers diskutiert, ob die Substitution bzw. Delegation ärztlicher Aufgaben eine Lösung des Problems sein kann. Insbesondere stellt sich die Frage, ob von einer solchen Verlagerung ärztlicher Aufgaben eine Gefährdung der Patienten/innen ausginge [4], [5], [6], [7], [8], [9], [10]. Für die Physiotherapie werden aktuell zwei Modelle zur Übernahme ärztlicher Aufgaben diskutiert:

In einer ersten Variante sollen Therapeutinnen und Therapeuten nach ärztlicher Zuweisung selbständig über die Art, Frequenz und Anzahl der Behandlungen entscheiden. In dem vom Bundeskabinett am 31.Aug.2016 beschlossenen Gesetzentwurf zum Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz werden Modellvorhaben zu dieser sogenannten „Blankoverordnung“ initiiert [11]. Zwei Modellvorhaben, die bereits seit 2011 laufen, zeigen erste positive Ergebnisse [12], [13].

Das zweite denkbare Modell wäre der Direktzugang zu physiotherapeutischen Leistungen ohne vorherigen Arztkontakt. Dieser ist über den Umweg des Heilpraktikerrechts bereits Realität. In einem Urteil mit Leitsatz vom 26.August 2009 stellt das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) fest, dass Physiotherapeuten/innen eine auf den Bereich der Physiotherapie beschränkte Heilpraktikererlaubnis erteilt werden kann. Allerdings beinhaltet diese Regelung keine Patientenversorgung auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherungen.

Im Rahmen einer Erhebung von Bury und Stokes aus dem Jahr 2013 gaben 58% (bei einer Rücklaufquote von 68%) der Mitgliedsorganisationen der World Confederation for Physical Therapy (WCPT) an, dass der Direktzugang zur Physiotherapie in ihren Staaten zulässig sei [14]. Laut Direct Access Report der WCPT vom Januar 2013 ist der Direktzugang in folgenden europäischen Staaten rechtlich zulässig: Dänemark, Finnland, Ungarn, Irland, Liechtenstein, Litauen, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Spanien, Schweden, und Großbritannien [15]. Ob und in welchem Umfang öffentliche Kostenträger in diesen Staaten die Behandlungskosten im Direktzugang übernehmen oder erstatten, ist sehr unterschiedlich. In Kroatien, Tschechien, Frankreich, Italien, Luxembourg, Rumänien, Slowenien und in der Schweiz gibt es laut Angaben des WCPT keinen uneingeschränkten Direktzugang. Es ist es lediglich für Selbstzahler möglich, physiotherapeutische Leistungen im Direktzugang in Anspruch zu nehmen. Ohja et al. schlussfolgerten in einer systematischen Übersichtarbeit aus dem Jahr 2015, dass eine Patientenversorgung im Direktzugang das Potential hat, Kosten einzusparen und patientenbezogene Zielgrößen bei muskuloskelettalen Beschwerden zu verbessern. Es gab keine Hinweise auf eine geringere Patientensicherheit [16]. Diese Erfahrungen lassen sich aber nicht ohne weiteres auf das deutsche Gesundheitssystem übertragen. Im Gegensatz zur akademischen Ausbildung in den Staaten mit Direktzugang, findet die Physiotherapieausbildung in Deutschland überwiegend an Berufsfachschulen statt. Der vom Wissenschaftsrat empfohlenen Akademisierungsquote von 10-20% [17] steht eine geschätzte Quote von 4% entgegen [18]. Zu diesem Zweck werden seit 3.10.2009 befristet bis zum 31.12.2017 Modellstudiengänge durchgeführt. Im Evaluationsbericht des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) an den Deutschen Bundestag vom August 2016 [19] wurden die Ergebnisse dieser Modellstudiengänge tendenziell positiv beurteilt. Am 1.Dezember 2016 beschloss der Deutsche Bundestag in dieser Frage eine Verlängerung von 4 Jahren [20].

Die gesetzliche Grundlage für die Physiotherapieausbildung ist die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten (PhysTh-APrV) aus dem Jahr 1994 [21]. Einige Bundesländer sowie der Deutsche Verband für Physiotherapie (ZVK) haben darüber hinaus eigene Lehrpläne veröffentlicht [22], [23], [24], [25], [26], [27], [28]. Die inhaltliche Ausgestaltung von Bachelorstudiengängen ist in den Modulhandbüchern der Hochschulen geregelt. Die Gewährleistung fachlich-inhaltlicher Mindeststandards wird, entsprechend des Beschlusses der Kultusministerkonferenz von 03.12.1998, im Rahmen der Akkreditierung der Studiengänge überprüft [29]. Eine systematische inhaltliche Überprüfung dieser beiden Ausbildungswege im Vergleich zur Ausbildungsleitlinie der WCPT [30] zeigte insgesamt deutlich größere Defizite der Fachschulausbildung [31], [32]. Insbesondere die wissenschaftliche Fundierung therapeutischen Handelns und lebenslangen Lernens ist in der PhysTh-APrV nahezu unberücksichtigt. In den Modulbüchern der Bachelorstudiengänge werden die Vorgaben der Leitlinie für diesen Bereich nahezu vollständig erfüllt. Ein wesentlicher Unterschied der Patientenversorgung im Direktzugang, verglichen mit dem aktuellen deutschen System, besteht in der Aufgabe, Erstdiagnosen zu stellen. Um eine sichere Patientenversorgung zu gewährleisten, muss zunächst das Vorliegen von Hinweisen auf ernsthafte spezifische Erkrankungen (Red Flags) geprüft werden [33]. Beyerlein ermittelte 2010 diesbezüglich deutliche Unsicherheiten bei deutschen Physiotherapeuten/innen [34]. Bei vorhandenen Red Flags ist eine ärztliche Abklärung zwingend erforderlich, da die Diagnosestellung außerhalb der physiotherapeutischen Fachkompetenzen liegt.

In Fällen ohne Red Flags sollten Physiotherapeuten/innen die Diagnose stellen können. Es kann vorausgesetzt werden, dass in der deutschen Physiotherapieausbildung allgemeine Techniken zur Befunderhebung vermittelt werden. Mit diesen Methoden kann jedoch nur ein allgemeiner Status erhoben werden und in der Regel noch kein sicherer Rückschluss auf die zugrundeliegende Pathologie getroffen werden. Übliche muskuloskelettale Untersuchungskonzepte nach den Methoden von Cyriax [35], [36] oder Brügger [37] sind bezüglich ihrer Evidenz fraglich beziehungsweise widerlegt [38], [39], [40], [41], [42]. Klassifizierungen, wie sie von McKenzie [43], [44] oder Waddell [45] beschrieben wurden, münden in einer behandlungsorientierten Zuordnung in Kategorien. Eine physiotherapeutische Diagnose auf allen Ebenen der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) [46] ist mit solchen Systemen nicht möglich.

Mittlerweile existiert jedoch für alle Ebenen der ICF eine Vielzahl von Untersuchungsmethoden, deren Evidenz wissenschaftlich überprüft wurde. Um die Aussagekraft klinischer Tests zu erhöhen, wird von vielen Autoren empfohlen, mehrere Tests zu einem Cluster zusammenzufassen [47], [48], [49], [50], [51]. Die Kenntnis solcher Tests und die Fertigkeit, sie angemessen auszuwählen und anzuwenden, wird in den beruflichen Mindeststandards für Physiotherapeuten/innen in Staaten mit Direktzugang gefordert [30], [52], [53], [54], [55].

In wie weit Schüler/innen der Berufsfachschulen oder der Bachelorstudiengänge in Deutschland über solche Kenntnisse verfügen bzw. sich darin unterscheiden, wurde bisher nicht untersucht. Dies zu klären ist für berufspolitische Entscheidungen bedeutend und ein erster Schritt zur Weiterentwicklung der Physiotherapieausbildung im Hinblick auf zukünftige Aufgaben.

1.2. Ziel

Vor diesem Hintergrund zielt die Studie darauf zu prüfen, in welchem Umfang in der deutschen Physiotherapieausbildung die Fertigkeit angebahnt wird, Untersuchungsmethoden zum Erstellen einer Diagnose auszuwählen. Dabei werden Berufsfachschüler mit Bachelorstudenten verglichen.

1.3. Fragestellung

Können Bachelorstudenten der Physiotherapie am Ende ihrer Ausbildung zuverlässiger die fallbezogene Eignung von Untersuchungsmethoden einschätzen als Berufsfachschüler?

1.4. Hypothesen

Nullhypothese: Akademisch ausgebildete Physiotherapeuten/innen schätzen die Eignung von Untersuchungstechniken nicht häufiger richtig ein, als nichtakademisch Ausgebildete.

Alternativhypothese: Akademisch ausgebildete Physiotherapeuten/innen schätzen die Eignung von Untersuchungstechniken häufiger richtig ein, als nichtakademisch Ausgebildete.


2. Methode

2.1. Entwicklung der Fragebögen

Um die Fragestellung zu untersuchen, wurden Fragebögen mit Fallvignetten entwickelt. Zu diesem Zweck wurden am Beispiel der Niederlande einige Beschwerdebilder recherchiert, die besonders häufig im Direktzugang versorgt wurden [56]. Für diese Beschwerdebilder wurden klinische Praxisleitlinien mit der Leitliniensuchfunktion der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF) [57], in der Physiotherapy Evidence Database (PEDro) [58], im Guidelines International Network [59] und mit der Suchmaschine Pubmed gesucht.

Aus den in Tabelle 1 [Tab. 1] aufgeführten Leitlinien wurden typische Krankheitszeichen und Symptome für die Fallbeschreibung übernommen. Entsprechend der Leitlinienempfehlungen wurden geeignete Untersuchungsmethoden ermittelt. Für die Fallvignette „Schulterbeschwerden“ fand zusätzlich der Clinical-Reasoning-Algorithmus von Cools [60] Anwendung.

In den Leitlinien, Lehrbüchern [61], [62], [63] und in Online-Tutorials [64], [65], [66] wurden „nicht richtige“ Untersuchungsmethoden für die einzelnen Fallvignetten recherchiert. Es wurden insgesamt 37 Untersuchungsmethoden mit struktur- und funktionsbezogenen Zielgrößen und 12 Methoden mit überwiegend aktivitätsbezogenen Zielgrößen ausgewählt.

Persönliche und umweltbezogene Kontextfaktoren wurden den Fallvignetten, wo möglich, im Losverfahren zugeordnet. Es wurden insgesamt fünf Fallvignetten mit folgenden Beschwerdebildern entwickelt: Frozen Shoulder (adhäsive Kapsulitits), unspezifische Schmerzen im Bereich des unteren Rückens, Schmerzen im unteren Rücken mit radikulärer Ausstrahlung, Kniebeschwerden und Hüftbeschwerden. Zu diesen Fallvignetten wurden acht Fragen gestellt, in denen den Teilnehmenden geeignete und ungeeignete Untersuchungsmethoden zur Auswahl gestellt wurden. Die Teilnehmenden mussten für jede Untersuchungsmethode zwischen „richtig“, „falsch“ und „nicht bekannt“ wählen. Tabelle 2 [Tab. 2] zeigt die auf dem Fragebogen zu bewertenden Untersuchungsmethoden.

Zur Prüfung der Inhaltsvalidität des Fragebogens wurde das von Lawshe beschriebene Verfahren [67] gewählt. Der Hauptgrund dafür war, dass die Symptome für die Fallbeschreibungen und die als richtig gewerteten Untersuchungsverfahren von den Leitlinien vorgegeben waren und nicht in einem aufwendigeren Verfahren, wie zum Beispiel nach Moore Benbasat [68] ermittelt werden mussten.

Dazu wurde der Fragebogen sechs Experten zur Beurteilung vorgelegt.

Die Experten wurden nach den folgenden Kriterien ausgewählt:

  • Hochschulabschluss in der Physiotherapie
  • Mehrjährige Berufserfahrung
  • Lehrtätigkeit in Fachschul- und Hochschulprogrammen im Bereich muskuloskelettaler Untersuchungstechniken
  • Lehrtätigkeit in einem Programm, in dem der Direktzugang unterrichtet wird
  • Sehr gute deutsche Sprachkenntnisse

Sechs der acht angesprochenen Experten waren bereit, die Aufgabe zu übernehmen.

Im Anschluss daran wurde eine Pilotierung mit 17 Absolventen einer Fachschulausbildung und 17 Studierenden in einem Physiotherapie-Bachelorstudiengang durchgeführt. Ziel dieser Pilotierung war es, die Praktikabilität des Fragebogens zu prüfen und Daten für die Schätzung der Stichprobengröße zu gewinnen. In der Pilotierung lag der benötigte Zeitaufwand für die Bearbeitung des Fragebogens bei maximal 20 Minuten. Er konnte ohne weitere Verständnisfragen zu den Fallvignetten seitens der Teilnehmerinnen und Teilnehmer bearbeitet werden. Fragen zum Hintergrund und zum Procedere der Untersuchung wurden vorab geklärt. Die Akzeptanz war hoch. Unter der Voraussetzung, dass außer der Einwilligungserklärung keine persönlichen Daten erhoben wurden, waren alle Angesprochenen bereit teilzunehmen und haben den ausgefüllten Fragebogen abgegeben. Der Zeitaufwand für die Auswertung betrug pro Fragebogen im Schnitt etwa vier Minuten.

Vor diesem Hintergrund und bei einem Whole Test – CVI von 0,73 wurde der Fragebogen zur Beantwortung der Studienfrage als geeignet angesehen.

Infolge der Erfahrungen in der Pilotierung wurde der Informationstext für die Teilnehmenden überarbeitet.

2.2. Rekrutierung der Teilnehmer:

Alle Ausbildungseinrichtungen im Schulverzeichnis (N=216) [69] und alle grundständigen und ausbildungsbegleitenden Physiotherapie-Bachelorstudiengänge in der Studiengangsliste (N=24) [70] des Deutschen Verbandes für Physiotherapie (ZVK) wurden schriftlich kontaktiert und um ihre Teilnahme gebeten.

Es besteht die Möglichkeit, dass Ausbildungseinrichtungen, die standardisierte diagnostische Methoden nur in geringem Umfang in der Ausbildung thematisieren, seltener bereit waren, an der Studie teilzunehmen. Diesem möglichen Selektionsbias wurde entgegengewirkt, indem zugesagt wurde, dass aus den Studienergebnissen nicht auf die Einzelergebnisse der Schulen rückgeschlossen werden kann. Der Anteil der angesprochenen Auszubildenden, die bereit waren teilzunehmen, war durchgängig sehr hoch. Ein Selektionsbias in Richtung eher schwacher Auszubildender war damit unwahrscheinlich.

2.3. Ein- und Ausschlusskriterien

Einschlusskriterien

  • Physiotherapieschüler/innen oder Bachelorstudierende in einer späten Phase ihrer Ausbildung, in der keine Fertigkeiten zur Untersuchung muskuloskelettaler Erkrankungen mehr vermittelt bzw. angebahnt werden.
  • Gute Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift.
  • In die Gruppe der Studierenden werden nur grundständig und ausbildungsbegleitend Studierende eingeschlossen.

Ausschlusskriterien:

  • Zusätzliche begonnene oder abgeschlossene medizinische Aus- oder Weiterbildung.
  • Zusätzliche begonnene oder abgeschlossene Berufsausbildung in einer verwandten Disziplin (z.B. Ergotherapie).
  • Für die Gruppe der Fachschüler: Keine Schüler, die ein ausbildungsbegleitendes Studium in Physiotherapie, Therapiewissenschaften oder Medizinpädagogik absolvieren.
2.4. Durchführung

Die Fragebögen wurden den teilnehmenden Ausbildungseinrichtungen per E-Mail zugesandt. Sie wurden angehalten, dafür Sorge zu tragen, dass die Auszubildenden die Fragebögen selbständig und ohne Hilfsmittel ausfüllen. Der Zeitrahmen für die Bearbeitung betrug 45 Minuten. Den Fragebögen war ein Informationsblatt mit allen notwendigen Informationen für die Teilnehmenden beigelegt. Es wurde zugesichert, dass aus den veröffentlichten Daten nicht auf die Ergebnisse einzelner Teilnehmender oder von Ausbildungseinrichtungen rückgeschlossen werden kann.

Die Teilnehmenden bestätigten auf einer gesonderten Liste mit Name und Unterschrift, dass sie freiwillig teilnehmen. Sie wurden informiert, dass darüber hinaus keinerlei persönliche Daten erfasst werden. Die ausgefüllten Fragebögen und die unterschriebenen Teilnahmebestätigungen wurden auf dem Postweg zurückgesandt.

Die Auswertung der Daten erfolgte im Programmpaket SPSS. Die Normalverteilung der Daten wurde mittels Kolmogorow-Smirnov-Test und Shapiro-Wilk-Test geprüft. Zur Hypothesentestung wurde der Mann-Whitney-U-Test durchgeführt.


3. Ergebnisse

3.1. Inhaltsvalidität des Fragebogens

In dem Lawshe-Verfahren zur Prüfung der Inhaltsvalidität des Fragebogens wurde ein Whole Test Content Validity Index (CVI) von 0,73 ermittelt.

3.2. Stichprobenschätzung

Anhand der Daten aus der Pilotierung wurde mit dem Programm G-Power eine Mindest-Stichprobengröße von n=63 Teilnehmern/Gruppe ermittelt. Für diese Berechnung wurde eine gerichtete Fragestellung, 44,1% richtige Antworten der Hochschüler und 22,1% richtige Antworten der Fachschüler, α=0,05 sowie eine Power von 0,8 zu Grunde gelegt.

3.3. Ausschöpfungsquote

Von den angeschriebenen 216 Fachschulen und 24 Bachelorstudiengängen haben 20 Fachschulen (=10,64%) und 5 Hochschulen mit 8 Studiengängen an unterschiedlichen Standorten (=33,33%) an der Studie teilgenommen. Der Mittelwert angesprochener Auszubildender, die bereit waren teilzunehmen, betrug an Fachschulen 85% und an Hochschulen 97%. Eine teilnehmende Fachschule hatte die Einschlusskriterien nicht erfüllt, an zwei Fachschulen haben die Auszubildenden die Fragebögen zu Hause ausgefüllt. Die Ergebnisse dieser drei Ausbildungseinrichtungen wurden nicht berücksichtigt. Somit ergeben sich Rücklaufquoten von 9,26% bei Fachschulen und 33,33% bei Studiengängen. Insgesamt wurden 138 Fragebögen von Studierenden und 368 Fragebögen von Schülerinnen und Schülern aus Fachschulen ausgewertet.

3.4. Ergebnisse der statistischen Auswertung

Da keine Normalverteilung der Daten vorlag, wurde die Hypothesentestung mit dem nichtparametrischen Mann-Whitney-U-Test durchgeführt.

Fast alle Ergebnisse von Gruppenvergleichen waren bei einem Signifikanzniveau von α=0,05 signifikant (siehe Tabelle 3 [Tab. 3]). Eine Ausnahme bildeten die von den Teilnehmern fälschlicherweise als „richtig“ eingestuften, aber ungeeigneten Untersuchungsmethoden (FR). Hier urteilten die Studierenden im arithmetischen Mittel 5,82-mal falsch. Fachschülerinnen und Fachschülern unterlief dieser Fehler im Mittel 5,21-mal.

37 unterschiedliche Untersuchungsmethoden mit struktur- und funktionsbezogenen und 12 mit überwiegend aktivitätsbezogenen Zielgrößen wurden in den Fragebögen zur Auswahl gestellt. Die Teilnehmenden konnten mit „richtig“, „falsch“ oder „unbekannt“ werten. Tabelle 4 zeigt die Anzahl der als „unbekannt“ eingestuften Methoden. Studierende urteilten durchgängig weniger häufig mit „unbekannt“ als Fachschüler/innen.

Insgesamt musste zu 54 Untersuchungsmethoden eine Richtig/Falsch-Entscheidung getroffen werden (einige der 49 unterschiedlichen Untersuchungsmethoden wurden in mehr als einer Frage zur Auswahl gestellt). Tabelle 4 [Tab. 4] zeigt die Anzahl korrekter Richtig/Falsch-Entscheidungen im Vergleich der Ausbildungsformen. Von den 49 unterschiedlichen Methoden werden 22 für die jeweilige diagnostische Fragestellung in den eingangs erwähnten klinischen Leitlinien empfohlen. Davon wurden 11,27 (51,23%, SD:2,75) von Studierenden und 10,15 (46,14%, SD:2,7) von Fachschülern/innen als „Richtig“ erkannt.

Die Heterogenität deutscher Ausbildungseinrichtungen in Bezug auf die untersuchte Fertigkeit wird aus Tabelle 5 [Tab. 5], der Abbildung 1 [Abb. 1] und Abbildung 2 [Abb. 2] ersichtlich. Besonders deutlich wird die Unterschiedlichkeit durch die großen Spannweiten innerhalb der Ausbildungssysteme.


4. Diskussion

4.1. Diskussion der Ergebnisse:

Im Vergleich der Ausbildungssysteme zeigt sich bezüglich der untersuchten Fertigkeit durchgängig ein signifikanter Vorteil zugunsten der Hochschulen. Allerdings erscheinen die Ergebnisse insgesamt als nicht zufriedenstellend.

In beiden Gruppen fällt ein hoher Prozentsatz an als „unbekannt“ bezeichneten Untersuchungsmethoden auf. Die bei häufig vorkommenden Beschwerdebildern von klinischen Leitlinien empfohlenen Untersuchungsmethoden sind bei Fachschülerinnen und Fachschülern zu 41,36% und bei Hochschülerinnen und Hochschülern zu 37,32% nicht bekannt. Bei den insgesamt zur Auswahl gestellten Untersuchungstechniken ist dieser Prozentsatz sogar noch deutlich höher. Offensichtlich sind vor allem Untersuchungsmethoden mit aktivitätsbezogenen Zielgrößen noch nicht in ausreichendem Umfang Gegenstand der deutschen Physiotherapieausbildung.

Für das Erstellen einer Diagnose ist vor allem von Bedeutung, dass die geeigneten Untersuchungsmethoden gewählt werden. Für ein zufriedenstellendes Ergebnis kann eine Quote von mindestens 60% richtiger Antworten erwartet werden. Dieses Ergebnis wird im arithmetischen Mittel weder von den Auszubildenden an den Fachschulen (46%) noch an den Hochschulen (51%) erreicht. Unabhängig davon, ob Physiotherapeuten/innen geeignete Untersuchungsmethoden kennen sollten, weil sie in Zukunft als Erstkontakt für Patienten/innen eine Diagnose stellen müssen oder im Rahmen von Blanco-Verordnungen mittels ‚Clinical Prediction Rules‘ eine geeignete Therapieform auswählen oder weil sie in der Dokumentation bzw. der Berichterstattung den Gesundheitszustand von Patienten/innen auf allen Ebenen der ICF darstellen müssen, sind die Ergebnisse in beiden Ausbildungswegen nicht zufriedenstellend. Es gilt auch zu berücksichtigen, dass die Zielgrößen in wissenschaftlichen Effektivitätsstudien häufig mit den verwendeten Untersuchungsmethoden gemessen werden. Auch für das Verständnis entsprechender Artikel in Fachzeitschriften ist die Kenntnis der Untersuchungsmethoden bedeutend. Bedenklich erscheint auch der hohe Prozentsatz an fälschlicherweise als „richtig“ eingeschätzten Untersuchungsmethoden. In der beruflichen Praxis kann dies zu Fehlentscheidungen im Clinical Reasoning Prozess führen. Auch in Bezug auf die Anzahl der richtigen Antworten zeigt sich, dass Untersuchungstechniken mit aktivitätsbezogenen Zielgrößen offensichtlich in der deutschen Physiotherapieausbildung keine große Rolle spielen. In diesem Bereich wurden von Auszubildenden an Fachschulen nur 7,42% und von Auszubildenden an Hochschulen nur 16,42% der Methoden richtig eingeschätzt.

Die in Tabelle 5 [Tab. 5] dargestellte Spannweite richtiger Antworten und die Werte für die Standardabweichungen zeigen eine hohe Streuung der Daten. Dies zeigt, dass es bezüglich der Studienfrage große Unterschiede zwischen den einzelnen Ausbildungseinrichtungen gibt. Die Streuung der Daten ist zwischen den Fachschulen deutlich größer als zwischen den Studiengängen.

Mögliche Ursachen für die ermittelten Defizite in der untersuchten Fertigkeit zur adäquaten Auswahl von Untersuchungsmethoden sind zum einen das Alter der PhysTh-APrV, die die fachlichen und didaktischen Entwicklungen der letzten 23 Jahre nicht berücksichtigen kann und die außerdem als Ausbildungsziele keine Kompetenzen definiert. Zum anderen ist das Qualifikationsniveau der Lehrkräfte in der Fachschulausbildung nicht einheitlich festgelegt [71]. Auch stellen Physiotherapeuten/innen in ihrer aktuellen Rolle keine Diagnose. Sie erheben lediglich einen Funktionsbefund. Es war bisher nicht erforderlich, diagnostische Kompetenzen für den Direktzugang in die Ausbildungsgrundlagen aufzunehmen. Dies trifft auch für die Modulbücher der Bachelorstudiengänge zu.

4.2. Limitationen

Ein methodischer Nachteil des Lawshe -Verfahrens ist es, dass auch dann ein hoher CVI errechnet werden kann, wenn wichtige Indikatoren zur Messung des Konstruktes fehlen [72]. Dieser Nachteil musste hingenommen werden. Mit Blick auf die Akzeptanz und die Rücklaufquote wäre es auch mit alternativen Methoden zur Fragebogenentwicklung nicht möglich gewesen, die gesamte Bandbreite der für den Direktzugang infrage kommenden Beschwerdebilder und Untersuchungsmethoden zu berücksichtigen.

Die Ergebnisse der Fachschüler stammen von 6 Schulen in Nordrhein-Westfalen, 2 in Rheinland-Pfalz, 1 im Saarland, 3 in Bayern, 1 in Hamburg, 3 in Baden-Württemberg, 1 in Schleswig-Holstein, 1 in Niedersachsen, 1 in Berlin und 1 in Hessen. Somit liegen keine Daten aus den östlichen Bundesländern vor.

Die Rücklaufquoten von 9,26% bei Fachschulen und 33,33% bei Studiengängen erscheinen akzeptabel. Es muss dabei berücksichtigt werden, dass im Erhebungszeitraum von Juni bis Oktober 2016 nicht in allen Einrichtungen Abschlussklassen verfügbar waren, die den Einschlusskriterien entsprachen.


5. Schlussfolgerungen

Eine hochschulische Ausbildung in der Physiotherapie bietet im Vergleich zu einer Ausbildung an Fachschulen einen signifikanten Vorteil bezüglich der untersuchten beruflichen Fertigkeit.

Aus den Ergebnissen dieser Studie ist jedoch zu folgern, dass es diesbezüglich in beiden Ausbildungsformen deutliche Defizite gibt. Eine Anpassung der Ausbildungsvorgaben erscheint notwendigerweise erforderlich.


Daten

Daten für diesen Artikel sind im Dryad-Repositorium verfügbar unter: http://dx.doi.org/10.5061/dryad.hn1rh [73]


Interessenkonflikt

Die Autoren erklären, dass sie keine Interessenkonflikte im Zusammenhang mit diesem Artikel haben.


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