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GMS Journal for Medical Education

Gesellschaft für Medizinische Ausbildung (GMA)

ISSN 2366-5017

Kommentar aus der Sicht der öffentlichen österreichischen Medizinischen Universitäten zum Vorschlag eines Kriterienkatalogs der Gesellschaft für Medizinische Ausbildung "Qualitätsmanagement der klinisch-praktischen Ausbildung im Praktischen Jahr des Medizinstudiums"

Kommentar Humanmedizin

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  • corresponding author Wolfgang M. Prodinger - Medizinische Universität Innsbruck, Sektion für Hygiene und Medizinische Mikrobiologie, Innsbruck, Österreich
  • Angelika Hofhansl - Medizinische Universität Wien, Curriculumkoordination, Wien, Österreich

GMS Z Med Ausbild 2014;31(4):Doc48

doi: 10.3205/zma000940, urn:nbn:de:0183-zma0009402

Dieses ist die deutsche Version des Artikels.
Die englische Version finden Sie unter: http://www.egms.de/en/journals/zma/2014-31/zma000940.shtml

Eingereicht: 1. Oktober 2014
Überarbeitet: 20. Oktober 2014
Angenommen: 21. Oktober 2014
Veröffentlicht: 17. November 2014

© 2014 Prodinger et al.
Dieser Artikel ist ein Open Access-Artikel und steht unter den Creative Commons Lizenzbedingungen (http://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/3.0/deed.de). Er darf vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden, vorausgesetzt dass Autor und Quelle genannt werden.


Kommentar

Mit dem Studienjahr 2014/15 ist das Klinisch-Praktische Jahr (KPJ), das mit dem Praktischen Jahr (PJ) in Deutschland und dem Wahlstudienjahr (WSJ) in der Schweiz vergleichbar ist, an allen öffentlichen Medizinischen Universitäten (MedUnis) in Österreich eingeführt. Die MedUnis haben sich sowohl auf das Klinisch-Praktische Jahr an sich wie auch auf die wesentlichen Eckpunkte freiwillig in einem Abstimmungsprozess verständigt. Es gibt weder im bundesweit geltenden Universitätsgesetz eine inhaltliche Vorgabe diesbezüglich, noch sieht das Ärztegesetz Regelungen vor. Somit gibt es keine der Approbationsordnung entsprechende Vorgabe und es liegt in der Hoheit der MedUnis die klinisch-praktische Ausbildung sowohl inhaltlich als auch strukturell zu definieren.

Die vorliegenden Empfehlungen der GMA sind auf die deutsche Approbationsordnung ausgerichtet. Der Qualitätsmanagementprozess im Kriterienkatalog der GMA geht aber über die Vorgaben der Approbationsordnung hinaus und ist somit für einen europäischen / internationalen Austausch während des Humanmedizinstudiums hilfreich.

Die österreichischen MedUnis haben Prozesse zur Anerkennung von akademischen Lehrabteilungen und Krankenhäusern (AKL) definiert, die sich in vielen Punkten auch im Kriterienkatalog der GMA zum Qualitätsmanagement der klinisch-praktischen Ausbildung im Praktischen Jahr des Medizinstudiums wiederfinden. Weitere Überlegungen der MedUnis sind im Folgenden ausgeführt. Es wurde im Wesentlichen auf jene Eckpunkte eingegangen, zu denen es eine Akkordierung der MedUnis gibt.

Zu den Kriterien der Abteilungsgröße sei aus österreichischer Sicht angeführt, dass Definitionen über Bettenanzahl an ihre Grenze stoßen, da in der Versorgung immer mehr das Leistungsspektrum und Qualitätskriterien einer Abteilung an Bedeutung gewinnen und über die Vergabe von Ausbildungsberechtigungen entscheiden.

Die Ableitung der Zahl der KPJ-Plätze von der Anzahl der Fachärzte folgt der Logik der postgraduellen Ausbildung. Das KPJ ist Teil der universitären Ausbildung, in der die Befähigung und die Bereitschaft der Ausbildenden das arbeitsplatzbasierte Lernen zu unterstützen und zu fördern im Mittelpunkt steht. Daher können auch Ärztinnen/Ärzte in Ausbildung zum jeweiligen Sonderfach bei entsprechender didaktischer Schulung Aufgaben übernehmen.

Die Richtlinien für eine Anerkennung als AKL sehen vor, dass sich die Lehrabteilungen verpflichten die von den Medizinischen Universitäten vorgegebenen Ausbildungsstandards (Lernziele) zu erfüllen. Diese sind in den Ausbildungsplänen für alle Fächer, in denen ein KPJ absolviert werden kann, von den MedUnis festgehalten und definieren somit die inhaltlichen Vorgaben für die Lehrabteilungen bzw. -krankenhäuser. Die Ausbildungspläne für die verpflichtenden Module/Tertiale Innere Medizin und Chirurgische Fächer sind zwischen den Med Unis einheitlich (KPJ-Web-Seiten der Med Unis). Die Inhalte leiten sich im Wesentlichen vom österreichischen Kompetenzlevelkatalog für ärztliche Fertigkeiten ab.

Die anerkannten AKLs verpflichten sich zu einer strukturierten Unterweisung der KPJ-Studierenden, zur Durchführung von regelmäßigen Lernerfolgskontrollen (ein MiniCEX oder DOPS alle 14 Tage), zur Betreuung und Überprüfung von klinischen Aufgabenstellungen sowie zu strukturierten Feedbackgesprächen mit dem KPJ-Studierenden. Zur Dokumentation dienen die Logbücher bzw. das Portfolio der jeweiligen MedUni. Alle Informationen und Dokumente zum KPJ sind sowohl in Deutsch wie Englisch online verfügbar.

In großflächigen Personalentwicklungsmaßnahmen werden in den AKLs alle jene Personen eingeführt/geschult, die in die Ausbildung der KPJ Studierenden mit einer Funktion wie Modul-/Tertialkoordinator, Studienkoordinator, Fachkoordinator, Mentor betraut sind.

Eine Abteilung kann dann als akademische Lehrabteilung bzw. AKL anerkannt werden, wenn neben den bereits oben ausgeführten Kriterien

  • gemäß den Vorgaben der Österreichischen Ärztekammer eine Facharztausbildungsberechtigung vorliegt,
  • Ressourcen und Infrastruktur für KPJ-Studierende (z.B. Dienstkleidung, IT-Zugang zum krankenhausinternen Informationssystem, Räumlichkeiten für Selbststudium etc.) gestellt werden können,
  • die Mitarbeit bei Evaluation und Qualitätssicherung (Personalentwicklungsmaßnahmen, Site-Visits) sowie die Administration und das Platzmanagement von KPJ-Studierenden besteht.

Zur Überprüfbarkeit dieser Kriterien ist aus unserer Sicht das Wissen der Fach-Community hilfreich. Das heißt, bei vorliegender Selbstevaluation der antragstellenden Abteilung kann dies von der jeweiligen Fachvertretung an der Universität beurteilt werden; falls nicht, macht die Einführung eines Audits Sinn – auch im Hinblick darauf, dass man die Zyklen der Überprüfung etwas länger definieren kann, so sich nicht wesentliche Änderungen in der Lehrabteilung ergeben, wie Leitungswechsel, Änderung des Leistungsspektrums etc. Uns erscheint ein Zeitraum von fünf bis sieben Jahren sinnvoll und machbar.



Interessenkonflikt

Die Autoren erklären, dass sie keine Interessenkonflikte im Zusammenhang mit diesem Artikel haben.