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GMS Journal for Medical Education

Gesellschaft für Medizinische Ausbildung (GMA)

ISSN 2366-5017

Palliativmedizinische Lehre in Deutschland – Planungen der Fakultäten zum zukünftigen Querschnittsfach 13

Forschungsarbeit Humanmedizin

  • B. Ilse - Universität Jena, Medizinische Fakultät, Jena, Deutschland
  • J. Hildebrandt - Universität Greifswald, Medizinische Fakultät, Greifswald, Deutschland
  • J. Posselt - Universität Göttingen, Medizinische Fakultät, Göttingen, Deutschland
  • A. Laske - Universität Greifswald, Medizinische Fakultät, Greifswald, Deutschland; Sana Krankenhaus Bergen auf Rügen, Rügen, Deutschland
  • I. Dietz - HELIOS Klinikum Wuppertal, Klinik für Anästhesiologie, Lehrstuhl für Anästhesie I der Universität Witten/Herdecke, Wuppertal, Deutschland
  • G. D. Borasio - Universität Lausanne, Centre Hospitalier Universitaire Vaudois (CHUV), Lausanne, Schweiz
  • A. Kopf - Charité - Universitätsmedizin Berlin, Campus Benjamin Franklin, Klinik für Anästhesiologie und operative Intensivmedizin, Berlin, Deutschland
  • F. Nauck - Universitätsmedizin Göttingen, Abteilung Palliativmedizin, Göttingen, Deutschland
  • F. Elsner - RWTH Aachen, Klinik für Palliativmedizin, Aachen, Deutschland
  • U. Wedding - Universitätsklinikum Jena, Klinik für Innere Medizin II, Abteilung Palliativmedizin, Jena, Deutschland
  • corresponding author Bernd Alt-Epping - Universitätsmedizin Göttingen, Abteilung Palliativmedizin, Göttingen, Deutschland

GMS Z Med Ausbild 2012;29(3):Doc47

doi: 10.3205/zma000817, urn:nbn:de:0183-zma0008172

Dieses ist die deutsche Version des Artikels.
Die englische Version finden Sie unter: http://www.egms.de/en/journals/zma/2012-29/zma000817.shtml

Eingereicht: 14. September 2011
Überarbeitet: 15. November 2011
Angenommen: 26. Januar 2012
Veröffentlicht: 15. Mai 2012

© 2012 Ilse et al.
Dieser Artikel ist ein Open Access-Artikel und steht unter den Creative Commons Lizenzbedingungen (http://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/3.0/deed.de). Er darf vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden, vorausgesetzt dass Autor und Quelle genannt werden.


Zusammenfassung

Fragestellung: Mit der Änderung der ärztlichen Approbationsordnung (ÄApprO) im Jahre 2009 wurde die Palliativmedizin als 13. Querschnittsfach (Q13) verpflichtend in das studentische Curriculum eingeführt. Die Umsetzung dieser Änderung muss bis zum Beginn des Praktischen Jahres im August 2013 oder bei der Meldung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung für den Prüfungstermin im Oktober 2014 erfolgen.

In vorangegangenen Umfragen wurden an den medizinischen Fakultäten in Deutschland sehr heterogene palliativmedizinische Lehrstrukturen beschrieben. Daher sollten nun die curricularen und prüfungsbezogenen Planungen der jeweiligen Fakultäten zur Implementierung eines verpflichtenden Q13 Palliativmedizin erfragt werden.

Methodik: Die Bundesvertretung der Medizinstudierenden Deutschlands (bvmd) führt seit 2006 zweijährliche Umfragen an allen medizinischen Fakultäten in Deutschland zum gegenwärtigen Stand der palliativmedizinischen Lehre durch.

Nach Konzeption eines Online-Fragebogens und Pilotierung erfolgte im Mai 2010 eine einmonatige Online-Umfrage. Die Daten wurden deskriptiv ausgewertet.

Ergebnisse: 31 von 36 medizinischen Fakultäten nahmen an der Befragung teil. An 15 Fakultäten existierten zum Befragungszeitpunkt bereits verpflichtende Lehrveranstaltungen entsprechend der Vorgabe der neuen ÄApprO; an drei Standorten soll das Q13 Palliativmedizin erst ab dem Sommersemester 2012 verpflichtend eingeführt werden. An 15 Fakultäten bestand bereits ein Lehrcurriculum für Q13, teils angelehnt an die curricularen Vorgaben der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin. Sechs Standorte beschrieben einen begonnenen Implementierungsprozess noch ohne Curriculum. An den meisten Fakultäten werden 21-40 Lehrveranstaltungsstunden angestrebt, die überwiegend in Form von Vorlesungen oder Seminaren, seltener auch in betreuungsintensiveren Formaten angeboten werden sollen. Die Mehrzahl der teilnehmenden Fakultäten strebt eine Prüfung in Form von Multiple Choice Fragen an. An 8 Universitäten bestand ein eigenständiger Lehrstuhl für Palliativmedizin (5 weitere in Planung); dies war mit einem höheren Maß an Pflichtlehre analog der Vorgabe der ÄApprO verbunden. Ein breites Spektrum an lehrbeteiligten Berufsgruppen, Fachdisziplinen und externen Kooperationspartnern wurde angegeben.

Schlussfolgerung: Die infrastrukturellen Voraussetzungen, die bisherigen curricularen Planungen und der Grad der Implementierung des Q13 analog der Vorgabe der neuen ÄApprO divergieren zwischen den einzelnen medizinischen Fakultäten erheblich. Die Bemühungen um eine qualitativ hochwertige Lehre in Hinblick auf die vielschichtigen Fragestellungen bei der Betreuung schwerst- und sterbenskranker Patienten spiegeln sich in der Umfrage ebenso wider wie der besondere Stellenwert eines eigenständigen Lehrstuhls für Palliativmedizin für die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben. Die Mitwirkung der verschiedenen Berufsverbände an dieser Umfrage sowie das große Spektrum der Lehrbeteiligten unterstreicht die interdisziplinäre und multiprofessionelle Dimension palliativmedizinischer Lehre.

Schlüsselwörter: Palliativmedizin, Querschnittsfach 13, Implementierungsprozess, Curriculum, Prüfungsdidaktik


Einleitung

Im Zuge der Novellierung der Ärztlichen Approbationsordnung (ÄApprO; 07/2009) wurde die palliativmedizinische Versorgung schwerst- und sterbenskranker Patienten als 13. Querschnittsfach (Q13) in das studentische Pflichtcurriculum aufgenommen. Nachweispflichtig wird die Lehre im Fach Palliativmedizin zum Beginn des Praktischen Jahres im August 2013 bzw. spätestens bei der Meldung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung im Oktober 2014. Aktuell stehen die deutschen Fakultäten vor der Herausforderung, bis dahin angemessene Lehrstrukturen zu implementieren, zumal 2008 nur 6 Universitäten ein Pflichtfach angeboten hatten, welches auf einem palliativmedizinischen Curriculum basierte [1]]. Die formalen Rahmenbedingungen der Implementierung wie auch der curriculare Kontext wurden andernorts ausführlich beschrieben [2], [3], [4], [5], [6], [7].

Im Rahmen der zweijährlichen Umfragen der Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland e.V. (bvmd), erstmals 2006 und zuletzt im Jahre 2008 [1], zeigte sich eine ausgeprägte Heterogenität palliativmedizinischer Lehrangebote, die von vollständigen Pflichtcurricula mit benotetem Schein bis hin zu überhaupt keiner Lehre in explizit palliativmedizinischem Kontext reichen.

Somit wird deutlich, dass die medizinischen Fakultäten den Implementierungsprozess für das Querschnittsfach 13 Palliativmedizin unter sehr unterschiedlichen Ausgangsvoraussetzungen beginnen bzw. fortsetzen. An einzelnen Fakultäten dürfte daher die formale Implementierung des Q13 als Pflichtlehr- und Prüfungsfach innerhalb der vorgeschriebenen Umsetzungsfrist erhebliche Herausforderungen in Hinblick auf strukturelle und insbesondere inhaltliche Fragen mit sich bringen dürfte.

Nicht nur, um Transparenz in den bisherigen Implementierungsverlauf an deutschen Fakultäten zu bringen, sondern auch, um den Fakultäten mit kürzerer curricularer bzw. unterrichts- und prüfungsdidaktischer Vorerfahrung in palliativmedizinischer Lehre Hilfestellungen zu geben, wurden nun – etwa ein halbes Jahr nach Novellierung der Approbationsordnung – im Rahmen der bvmd-Umfrage 2010 nicht nur der derzeitige Stand palliativmedizinischer Lehre, sondern auch die konzeptuellen Planungen und zukünftigen Entwicklungen der jeweiligen Fakultäten eingehend erfragt. Diese Planungsaspekte und Entwicklungen sollen in diesem Beitrag im Vordergrund stehen.


Methodik

Die bvmd führt seit 2006 zweijährliche Umfragen an allen medizinischen Fakultäten in Deutschland zum gegenwärtigen Stand der palliativmedizinischen Lehre durch.

Basierend auf dem Online-Fragebogen der bvmd aus dem Jahre 2008 zur Erfassung des Ist-Zustandes palliativmedizinischer Lehre wurde eine erweiterte Fragebogenversion erarbeitet, die gezielt konzeptionelle und strukturelle wie auch curriculare und prüfungsbezogene Planung der Fakultäten erfassen sollte.

Bei der Umfrage waren neben der bvmd als Projektleitung auch verschiedene Berufsverbände beteiligt (Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin DGP, Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie DGHO, Deutsche Krebsgesellschaft DKG, und Deutsche Gesellschaft zum Studium des Schmerzes DGSS). Der Fragebogen wurde an den Universitäten München LMU (n=4), Göttingen (n=10) und Jena (n=8) pilotiert und mit einem Initiativ-Anschreiben an alle Fakultäten ab dem 01.05.2010 für einen Monat online eingestellt (HTML-Dokument). Bei ausbleibender Antwort wurden die entsprechenden Studiendekanate einmalig telefonisch nachkontaktiert.

Die Daten wurden mittels eines PHP-Scripts in SPSS exportiert und deskriptiv ausgewertet.

Der Fragebogen umfasste allgemeine Angaben zur Fakultät und Lehrstruktur und weiterführende Fragen zur Umsetzung der Q13-Vorgaben, zum Umfang der Lehrstunden, zu curricularen Inhalten, zu Didaktik und Prüfung, zur Einbeziehung von Studierenden in die Planungen, zum Vorhandensein oder geplanten Einrichtung eines Lehrstuhls, zur Qualifikation des Hauptverantwortlichen für die palliativmedizinische Lehre, zu den beteiligten Fachdisziplinen, und zu externen Kooperationspartnern.

Teilaspekte dieser Publikation wurden auf den Kongressen der European Association for Palliative Care (EAPC) 2011 [8], sowie der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) 2010 [9] als Posterpräsentation vorgestellt.


Ergebnisse

Rücklaufquote

Die Rücklaufquote betrug 86% (31 von 36 Fakultäten).

Stand der Implementierung

An 21 Standorten wurden bereits stattgehabte Schritte zur Implementierung des Querschnittfachs 13 Palliativmedizin beschrieben. Zwei der 31 antwortenden Fakultäten gaben in der aktuellen Umfrage 2010 bislang gar keine Lehraktivitäten bzgl. Palliativmedizin an (siehe Abbildung 1 [Abb. 1]).

Zeitpunkt

An der Mehrzahl der Fakultäten soll das Q13 Palliativmedizin verpflichtend ab dem Sommersemester 2011 eingeführt werden; bei drei Fakultäten soll dies erst ab dem Sommersemester 2012, ein Jahr vor dem spätmöglichsten Termin, erfolgen.

Curriculum

Von 15 Fakultäten wurde angegeben, dass ein Unterrichtscurriculum vorhanden sei; an sieben Standorten werden die curricularen Vorgaben der DGP und der EAPC zugrunde gelegt, acht Fakultäten gaben an, bereits ein eigenständiges Curriculum erarbeitet zu haben. An sechs Standorten besteht trotz begonnenem Implementierungsprozess noch kein fertiges Curriculum. Zehn der 31 antwortenden Fakultäten machten keine Angaben über das Vorhandensein eines palliativmedizinischen Curriculums.

Sieben Fakultäten gaben an, sich auf einen Lernzielkatalog zu beziehen.

An 14 Fakultäten werden 21-40 Lehrveranstaltungsstunden (LVS) angestrebt, an 3 Fakultäten 11-20 LVS, und an 2 Fakultäten lediglich 5-10 LVS (siehe Abbildung 2 [Abb. 2]). Keine Angabe gab es hierzu von 12 Fakultäten. Zum Vergleich empfiehlt die DGP in Anlehnung an europäische Standards einen Lehrumfang von 40 LVS; „ein Umfang von 20 Unterrichtseinheiten unter der unmittelbaren Leitung einer palliativmedizinischen Abteilung bzw. eines entsprechenden Lehrstuhls sollte jedoch nicht unterschritten werden“ [6].

Didaktik

Hierzu antworteten 17 Fakultäten (Mehrfachantworten möglich). Avisierte Unterrichtsmethoden umfassen:

  • Vorlesungen (an 16 von 17 Standorten)
  • Seminare (16 von 17)
  • Fallbesprechungen (14 von 17)
  • bed side teaching (13 von 17)
  • Unterricht mit Simulationspatienten (8 von 17)
  • e-learning (6 von 17)

Prüfungen

Hierzu antworteten 17 Fakultäten (Mehrfachantworten möglich). Geplante Prüfungsmethoden umfassen:

  • Multiple Choice Fragen (11)
  • Mündliche Prüfungen (8)
  • OSCE (4)
  • Hausarbeiten (3)

Studierende

An 18 von 31 Standorten werden Studierende in den Implementierungsprozess mit einbezogen.

Hauptverantwortlichkeit

Zum Zeitpunkt der Erfassung bestand an den acht Universitäten Aachen, Bonn, Erlangen, Göttingen, Köln, München LMU (mit den assoziierten Stiftungsprofessuren Kinderpalliativmedizin, Soziale Arbeit in Palliative Care und Spiritual Care), Mainz, und Witten/Herdecke (mit dem Lehrstuhl für Kinderschmerztherapie und pädiatrische Palliativmedizin) ein eigenständiger Lehrstuhl für Palliativmedizin.

Des Weiteren zeigen sich an sechs weiteren Fakultäten (Freiburg, Homburg, Jena, Lübeck Rostock, und Tübingen) konkrete Planungen zur Einrichtung eines Lehrstuhls.

Aussagen zur Qualifikation des jeweils avisierten Hauptverantwortlichen wurden von 19 Fakultäten getroffen (Mehrfachantworten möglich):

  • Zusatzbezeichnung Palliativmedizin an 10 Standorten
  • Zusatzbezeichnung Palliativmedizin mit mehr als zwei Jahren Palliativerfahrung an 15 Standorten
  • Lehrerfahrung in der Palliativmedizin an 9 Standorten
  • strukturierte Weiterbildung an 11 Standorten.

An zwei Standorten waren keine speziellen Qualifikationsvoraussetzungen vorgesehen.

Beteiligte Fachgruppen

Hierzu antworteten 19 Fakultäten (Mehrfachantworten möglich, siehe Tabelle 1 [Tab. 1]):

Externe Kooperationspartner

Zur Frage nach externen Kooperationspartnern antworteten 17 Fakultäten (Mehrfachantwort möglich). Kooperationen werden insbesondere mit SAPV-Teams (n=13), Hospizvereinen (n=11), stationären Hospizen (n=10) Hausärzten (n=9) oder anderen Krankenhäusern (n=8) eingegangen, aber auch mit Schwerpunktpraxen (n=5), andere Fakultäten (n=4) oder anderen Einrichtungen (n=2).

Umsetzung der Lehre in Abhängigkeit vom Vorhandensein eines Lehrstuhls

An sechs der acht Fakultäten, an denen bereits ein Lehrstuhl für das Fach Palliativmedizin eingerichtet ist, gaben an, werden bereits verpflichtende Lehrveranstaltungen im Fach Palliativmedizin durchgeführt. Andererseits bestehen an lediglich neun der verbleibenden 23 teilnehmenden Fakultäten ohne Lehrstuhl Pflichtkurse im Fach Palliativmedizin. Der Grad der Verpflichtung ist demnach deutlich höher an Standorten mit eigenständigem Lehrstuhl.


Diskussion

Durch die Ausweiterung der zweijährlichen Umfrage der bvmd zum jeweils aktuellen Stand palliativmedizinischer Lehre in Deutschland um weitere Fragen zu Planungen und zukünftigen Entwicklungen in Hinblick auf das neue Querschnittsfach 13 Palliativmedizin sollten Daten generiert werden, die die verschiedenartigen Ideen und Studienkonzepte an den medizinischen Fakultäten transparenter machen. In der Umfrage 2010 bestätigten sich einerseits die sehr unterschiedlichen „Startpositionen“ der einzelnen Standorte – von Fakultäten mit bereits kompletter organisatorischer und curricularer Infrastruktur bis hin zu Fakultäten noch ohne jede Form spezifischer palliativmedizinischer Lehre. Andererseits spiegelt sich die Heterogenität der Implementierungsvoraussetzungen auch in der Intensität der angestrebten Lehre wider, sowohl quantitativ in Bezug auf die Zahl der für das Q13 vorgesehenen LVS als auch qualitativ in den unterschiedlichen angestrebten Lehrformaten. Hier sind seitens der Fakultäten vor allem Vorlesungen und Seminare als Lehrformat vorgesehen, andererseits auch bed side teaching, Simulationspatiententraining und andere, deutlich betreuungsintensivere Lehrformate. Analog gaben die meisten rückmeldenden Fakultäten Multiple Choice – Fragen als avisierte Prüfungsform an, manche Fakultäten strebten jedoch auch aufwändigere, z.T. mündliche oder praktische Prüfungen an. Bei der Auswahl der Lehr- und Prüfungsformate stellt sich die Frage, ob ein Fach, welches nicht nur die Vermittlung von spezialisiertem Fachwissen anstrebt, sondern auch eine therapeutische Haltung gegenüber schwerst- und sterbenskranken Menschen begreiflich und nachempfindbar machen möchte, sich ausschließlich auf Vorlesungen bzw. entsprechenden Multiple Choice – Fragen stützen sollte vergl. [10], [11], [12]. Angesichts der organisationsstrukturellen Herausforderungen, die die Vorgaben der neuen Approbationsordnung in Bezug auf palliativmedizinische Lehre bietet, ist zu erwarten, dass viele Fakultäten pauschalere Lehr- und Prüfungsformate möglicherweise als temporäre Lösung einrichten. Zu wünschen wären jedoch individuellere, differenziertere und authentischere, wenngleich betreuungsintensivere Lern- und Prüfungsformate.

Sobald komplexere Lehr- und Prüfungsformate angestrebt werden, betrifft diese Notwendigkeit zur Weiterentwicklung auch die Benennung klarer koordinativer Zuständigkeiten, idealerweise in Form eines eigenständigen Lehrstuhls für das Fach Palliativmedizin, zumal die Ergebnisse unserer Umfrage zum Grad der Verpflichtung darauf schließen lassen, dass sich das Vorhandensein eines Lehrstuhls als wesentlicher Motor für die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zur Implementierung palliativmedizinischer Lehre auswirkt.

Erfreulich hoch (58%) war der Anteil der Fakultäten, die Studierende in den Implementierungsprozesse einbezogen. Dies kann nicht nur als gute Ausgangsposition für eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen Lehrenden und Studierenden verstanden werden, sondern auch Ausdruck des hohen studentischen Interesses an palliativmedizinischen Themen sein.

Die in unserer Umfrage gefundene Heterogenität der in der Lehre beteiligten und kooperierenden Berufsgruppen und Fachdisziplinen spiegelt die Vielschichtigkeit und Multiprofessionalität der klinischen Palliativmedizin wider, verdeutlicht jedoch andererseits auch die hohe Komplexität in der Koordination studentischer Lehre im Q13.

Diese Studie weist eine Reihe von Limitationen auf. Nur 31 von 36 Fakultäten nahmen an der Umfrage teil, trotz telefonischer Nachkontaktierung und trotz breiter Unterstützung des Projektes durch die in der Palliativversorgung mitverantwortlichen Berufsverbände. Ein Großteil der Fragen, die die zukünftigen Planungen der Fakultäten betreffen, wurde jeweils nur von 17–19 der teilnehmenden Fakultäten beantwortet. Hierzu könnten sowohl methodische Probleme wie z.B. das Fehlen obligater Pflichtfelder als auch inhaltliche Aspekte wie z.B. das Fehlen ausformulierter curricularer Inhalte oder Prüfungen im Sinne einer Negativantwort beitragen. Daher können anhand der vorliegenden Untersuchung z.B. zu den inhaltlichen Aspekten von Curriculum, Didaktik oder Prüfungen keine vollständig repräsentativen Aussagen, sondern allenfalls Tendenzen formuliert werden.

Zudem wurde in dieser Publikation der Begriff „Lehrstuhl“ im allgemeinen nicht-juristischen Verständnis einer universitären Leitungsposition mit Alleinstellungsmerkmal für Lehre, Forschung und Klinik verwandt. Dies lässt die unterschiedlichen und teils länderspezifischen Abstufungen der jeweiligen Professuren außer Acht, obwohl der Grad an Unabhängigkeit einer Professur sicher einen nicht unerheblichen Einfluss auf die Positionierung von Palliativmedizin in der universitären Landschaft haben wird.

Zudem konnte diese Befragung keine Aussagen über die Qualität palliativmedizinischer Lehre generieren, sondern lediglich organisationsstrukturelle Aspekte und inhaltliche (curriculare, unterrichts- und prüfungsdidaktische) Zielvorgaben beschreiben.

Dennoch kann diese Untersuchung dazu beitragen, weitere Impulse und Ideen zur Implementierung palliativmedizinischer Lehre vor dem Hintergrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen des Querschnittfachs 13 zu geben, und diese Umsetzung transparenter, einheitlicher und zukunftsorientierter zu gestalten.


Anmerkung

B. Ilse und J. Hildebrandt wirkten zu gleichen Teilen an der Veröffentlichung mit.

Ein Projekt der Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland e.V. (bvmd) und der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) in Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie (DGHO), der Deutschen Krebsgesellschaft (DKG) und der Deutschen Gesellschaft zum Studium des Schmerzes (DGSS)


Danksagung

Mit herzlichem Dank an Frau Kristina Kluziok für die Programmierarbeit.


Interessenkonflikt

Die Autoren erklären, dass sie keine Interessenkonflikte im Zusammenhang mit diesem Artikel haben.


Literatur

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2.
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