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Regeln für Leitlinien-Anmeldeverfahren präzisiert
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Published: | June 25, 2007 |
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Zusammenfassung
Für die Anmeldung von Leitlinienvorhaben bei der AWMF wird der Ablaufplan durch die Vorsitzenden der Leitlinien-Kommission folgendermaßen präzisiert:
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1. Die Anmeldung des geplanten Leitlinien-Vorhabens durch die anmeldenden Fachgesellschaften geht bei der Geschäftsstelle der AWMF ein. (anmeldung@leitlinien.net)
2. Die AWMF-Geschäftsstelle versendet die Anmeldung nach Feststellung deren Vollständigkeit an die beiden Vorsitzenden der Leitlinien-Kommission (Prof. Dr. Selbmann, Frau PD Dr. Kopp) zur Stellungnahme. Geht innerhalb von 14 Tagen von den Vorsitzenden keine gegenteilige Information ein, stellt die Geschäftsstelle die Anmeldung in das Leitlinien-Anmelderegister ein. (Es werden nur fertige Leitlinien in das AWMF-Leitlinien-Register aufgenommen, die vorher auch angemeldet worden waren.)
3. Die beiden Vorsitzenden und die Geschäftsstelle klären, ob Überschneidungen oder Doppelungen vorliegen. Insbesondere den Antworten auf die entsprechende Frage im Anmeldeformular wird dabei besondere Aufmerksamkeit geschenkt.
4. Die anmeldenden FG erhalten nach Einstellung des Leitlinien-Vorhabens in das Anmelderegister einen offiziellen Brief von der AWMF-Leitlinien-Kommission, in dem sie gebeten werden, der AWMF-Leitlinien-Kommission nach einem Jahr über den Fortschritt des Leitlinien-Vorhabens und ggf. über größere Verzögerungen bzw. Probleme zu berichten.
5. Drei Monate nach dem in der Anmeldung genannten Fertigstellungstermin erhalten die anmeldenden Fachgesellschaften einen Brief mit der Bitte, den Stand des Vorhabens und den voraussichtlichen und endgültigen Fertigstellungstermin mitzuteilen. Erfolgt innerhalb der nächsten zwei Monate keine Rückantwort, wird das Leitlinien-Vorhaben aus dem Anmelderegister genommen.
6. Bei Bitten um Verlängerung des Fertigstellungstermins wird sinngemäß nach Punkt 5 weiter verfahren.
Das Verfahren wird nach der Bekanntgabe in den Mitteilungen aus der AWMF in dieser Form angewandt.