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GMS Mitteilungen aus der AWMF

Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF)

ISSN 1860-4269

Förderinitiative der Bundesärztekammer zur Versorgungsforschung: Ein Thema: Implementierung von Leitlinien in den ärztlichen Alltag

Mitteilung

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GMS Mitteilungen aus der AWMF 2005;2:Doc25

The electronic version of this article is the complete one and can be found online at: http://www.egms.de/en/journals/awmf/2005-2/awmf000063.shtml

Received: January 21, 2005
Published: September 2, 2005

© 2005 Müller.
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Zusammenfassung

Die Bundesärztekammer wird auf der Grundlage eines Beschlusses des 108. Deutsche Ärztetags ein Programm zur Förderung der Versorgungsforschung durchführen. Diese Förderinitiative hat eine Laufzeit von insgesamt 6 Jahren und zielt darauf, unter sich verändernden Rahmenbedingungen konkrete Lösungen für eine verbesserte Patientenversorgung und somit auch für eine adäquate ärztliche Berufsausübung aufzuzeigen.

Zugleich soll durch die Implementierung eines funktionsfähigen Netzwerkes von Wissenschaftlern, Mittelgebern und Akteuren im Gesundheitswesen ein Impuls zugunsten der Entwicklung der Versorgungsforschung als hochrangiger Wissenschaftszweig erfolgen. Entsprechend werden im Rahmen der Förderung insbesondere interdisziplinäre Ansätze berücksichtigt werden.

Die AWMF ist in der Ständigen Kommission Versorgungsforschung der BÄK durch ihren Präsidenten (Prof. Dr. Albrecht Encke), ihren Vizepräsidenten (Prof. Dr. Wolfgang Gaebel) und durch den Leiter ihrer Ständigen Kommission Leitlinien (Prof. Dr. Hans-Konrad Selbmann) vertreten.


Text

Durch die Förderinitiative der Bundesärztekammer zur Versorgungsforschung können Forschungsprojekte mit wissenschaftlich hoher methodischer Qualität gefördert werden, die relevante neue Erkenntnisse für die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung bzw. von Patientengruppen erwarten lassen und nach Möglichkeit zugleich Modellcharakter haben.

Die geförderten Projekte müssen wesentliche Fragestellungen zu einem der folgenden drei Themenfelder bearbeiten. Da starke Interaktionen zwischen den drei priorisierten Themenfeldern bestehen, sollten sich die Antragsteller mit diesen Überschneidungen auseinandersetzen.

1. Implementierung von Leitlinien in den ärztlichen Alltag

2. Einfluss der Ökonomisierung der stationär und ambulant erbrachten ärztlichen Leistung auf die Patientenversorgung und die Handlungsfreiheit der ärztlichen Tätigkeit

3. Wechselwirkung zwischen arztseitigen Faktoren und Versorgungsrealität (sog. "Physician factor")

Antragsberechtigt sind Mitarbeiter aus universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Einrichtungen der Gesundheitsversorgung (z. B. Praxen, Krankenhäuser, Rehabilitationskliniken, Institute) sowie Patientenorganisationen und Fachgesellschaften.

Projektleiter müssen durch einschlägige wissenschaftliche Vorarbeiten ausgewiesen sein. Sie müssen ihre Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit und zur Akzeptanz eines vorhabenbegleitenden Beratungsangebots erklären. Von der Förderung sind grundsätzlich Projekte ausgenommen, die bereits im Rahmen anderer Förderaktivitäten substantiell gefördert werden, es sei denn, durch klar bestimmte Kooperationen können wesentliche Teilaspekte besonders prägnant bearbeitet werden.

Zu den Projekten wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt (Projektförderung). Eigenleistung und Kofinanzierung sind klar von einander abzugrenzen. Die Laufzeit der beantragten Projekte darf 3 Jahre nicht übersteigen. Die jeweilige maximale Fördersumme aus Mitteln der Bundesärztekammer beträgt grundsätzlich 200.000 EUR für die Dauer der gesamten Projektförderung. Kooperationen mit anderen Mittelgebern sind grundsätzlich erwünscht; sie sind in Art und Umfang offen zu legen.

Der Förderempfänger muss sich verpflichten, sämtliche Ergebnisse zeitnah internationalen Zeitschriften mit Peer-Review-Verfahren und / oder den der (Fach-)Öffentlichkeit zugänglichen wissenschaftlichen Medien zur Veröffentlichung nach Projektabschluss anzubieten (Weitergehende Nutzungsrechte, insbesondere die frühstmögliche Information der Bundesärztekammer, werden im jeweiligen Fördervertrag geregelt).

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Für eine erste Auswahl erfolgversprechender Projektansätze sind zunächst formlose Antragsskizzen

bis zum 19.10.2005

postalisch in 5-facher Ausfertigung beim Dezernat VI der Bundesärztekammer einzureichen, die vom vorgesehenen Projektleiter zu unterzeichnen sind. Zusätzlich sind die Projektskizzen in bearbeitbarer elektronischer Form einzureichen.

Die Antragsskizzen sind in deutscher Sprache abzufassen und sollen die zugrunde liegenden Hypothesen und Ziele darlegen sowie das geplante methodische und inhaltliche Vorgehen beschreiben. Der Umfang der Skizze ist auf max. 5 DIN A4-Seiten (1,5-zeilig) incl. Anlagen zu begrenzen.

Der gesamte Ausschreibungstext mit der näheren Beschreibung der drei Themengebiete sowie detaillierten Angaben zum Bewerbungsverfahren findet sich unter folgendem Link auf die Homepage der BÄK

oder auf der AWMF-Homepage als PDF-Datei