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Beeinflusst Stalking durch den Ex-Partner die Bestellung eines Gutachters durch Familiengerichte?
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Published: | May 6, 2016 |
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Gegenstand: Die Vernachlässigung von Ex-Partner-Stalking wirkt sich negativ auf das Kindeswohl aus. Der Schutz von Kindern vor Gewalt und Vernachlässigung ist in der UN-Kinderrechtskonvention verankert. Auch Kinder, die Gewalt „nur“ miterleben, erleiden Beeinträchtigungen ihrer kognitiven Fähigkeiten und ihrer langfristigen Entwicklung.
Methodik: Es erfolgte eine retrospektive Online-Befragung ehemaliger Betroffener inklusive demographischer Merkmale über Stalking durch Ex-Partner, mögliche stattgehabte häusliche Gewalt und Ausgänge der Gerichtsverfahren.
Ergebnis: Von 75 antwortenden Befragten waren 28% Männer / 72% Frauen; die durchschnittliche Trennungsdauer lag bei 36 Monaten (Median). In 51% handelt es sich um ehemalige Ein-Kind-Familien, in 28% um Zwei-Kind-Familien und in 20% um Mehr-Kind-Familien. Bei 39,2% der Familiengerichtsverfahren ging der Streit ausschließlich um das Umgangsrecht. Fast 48% (davon 75% Frauen) gaben an, nach der Trennung/Scheidung Opfer von Stalking ihres Ex-Partners geworden zu sein. In 37,5% der Gesamtstichprobe hatten (gemeinsame) Kinder bei Täter und Opfer gelebt. Jeder zweite Stalker hatte Abitur und/oder einen Hochschulabschluss. Zwar bestand ein signifikanter Zusammenhang zwischen häusliche Gewalt und Ex-Partner-Stalking (zweiseitiger Fisher-Test p=0,024), allerdings führte diese Konstellation nicht zwangsläufig zur Bestellung eines Gerichtsgutachters (p=1,000).
Diskussion: Ex-Partner-Stalking trat zwar bevorzugt mit, aber auch ohne vorhergehende häusliche Gewalt auf. Die Daten zeigen weiterhin, dass sich fast nur Mütter/ Väter an der Umfrage beteiligten, die Opfer von Ex-Partner-Stalking wurden. Dies spricht dafür, dass gelegentliche häusliche Gewalt bei starken Beziehungskrisen in gewissen Grenzen immer noch als normal erlebt bzw. hingenommen wird, Ex-Partner-Stalking hingegen als eine Verletzung der neugewonnenen Privatsphäre und damit einen erheblichen Stress- und Leidensfaktor darstellt.
Fazit: In der Praxis würde die Berücksichtigung von Ex-Partner-Stalking dahin führen, dass das gemeinsame Sorgerecht weniger oft vergeben und / oder das Umgangsrecht zumindest vorübergehend eingeschränkt oder aufgehoben wird (bis das Stalking des Ex-Partners nachlässt). Zukünftige prospektive Untersuchungen sollten diesen provokanten Ansatz re-evaluieren.