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84th Annual Meeting of the German Society of Oto-Rhino-Laryngology, Head and Neck Surgery

German Society of Oto-Rhino-Laryngology, Head and Neck Surgery

08.05. - 12.05.2013, Nürnberg

Abdruckmasse als außergewöhnlicher Mittelohrfremdkörper

Meeting Abstract

  • corresponding author Sebastian Müller - HNO-Klinik, Kaiserslautern, Kaiserslautern
  • Angela Kiriazidis - HNO-Klinik Kaiserslautern, Kaiserslautern
  • Horst Schmidt - HNO-Klinik Kaiserslautern, Kaiserslautern
  • Norbert Stasche - HNO-Klinik Kaiserslautern, Kaiserslautern

Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie. 84. Jahresversammlung der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie. Nürnberg, 08.-12.05.2013. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2013. Doc13hnod472

doi: 10.3205/13hnod472, urn:nbn:de:0183-13hnod4726

Published: April 15, 2013

© 2013 Müller et al.
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Text

Einleitung: Gehörgangsfremdkörper sind eine häufiges Notfallereignis. Fremdkörper des Mittelohres hingegen sind eher eine Rarität.

Material – Methode: Wir berichten über einen 74-jährigen Patienten, der seit dem 6. Lebensjahr rezidivierende Ohrprobleme rechts beklagt. Er berichtete über wiederkehrende Infekte und eine zunehmende Hörminderung auf dieser Seite und ist deshalb seit 12 Jahren hörgeräteversorgt. Zum Untersuchungszeitpunkt zeigte sich eine Granulation am Trommelfell mit einem kleinen Signalpolypen. Nach ambulant bisher erfolgloser konservativer Therapie erfolgte die Vorstellung zur Tympanoplastik.

Ergebnisse: Intraoperativ zeigte sich eine glattwandige perlmutfarbene steinharte Raumforderung, welche die Paukenhöhle vollständig ausfüllte und die Gehörknöchelchen aufgebraucht hatte. Diese wurde letztlich unter dem Verdacht eines Mittelohrfremdkörpers vollständig entfernt. Die Histologie zeigte ein teilweise doppelbrechendes Fremdmaterial, ohne eine nähere Klassifizierung. Auf Nachfragen gab der Patient an seit einer Behandlung beim Hörgeräteakustiker deutlich schlechter gehört zu haben.

Diskussion: Unser Fall lässt vermuten, dass es sich bei der Raumforderung um verbliebene Abdruckmasse einer Hörgeräteanpassung handelt. Dies zeigt die Wichtigkeit einer hno-ärztlichen Voruntersuchung.

Der Erstautor gibt keinen Interessenkonflikt an.