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Verfahren zur Übermittlung von Krankenkassendaten und deren Verknüpfung mit anamnestischen Daten der LIFE Adult Kohortenstudie zwecks der Validierung
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Published: | September 15, 2023 |
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Einleitung: In der bevölkerungsbasierten LIFE-Adult-Studie wurden von 2011 bis 2014 10.000 Erwachsene im Alter von 18 bis 79 Jahren aus Leipzig eingeschlossen und einem umfangreichen Untersuchungs- und Befragungsprogramm unterzogen. Um Informationen über neu aufgetretene Erkrankungen zu erhalten, wurden die Teilnehmer 6 Jahre nach der ersten Untersuchung angeschrieben und gebeten, einen Fragebogen auszufüllen.
Die folgenden Krankheiten wurden für die Validierung in der LIFE-Adult Studie ausgewählt: Myokardinfarkt, Schlaganfall, Herzinsuffizienz, Diabetes, Krebs, Vorhofflimmern und Morbus Parkinson. Jeder Hinweis auf eine neu aufgetretene Erkrankung wurde als Auslöser betrachtet, weitere Informationen einzuholen, um die gemeldete Diagnose zu validieren. Für die Validierung der Endpunkte wurden in LIFE Adult -Studie verschiedene Quellen zur Verfügung gestellt: Krankenkassendaten, Krebsregisterdaten und Informationen von Hausärzten. Der vorliegende Beitrag beschreibt das Verfahren zur Übermittlung der Krankenkassendaten an das LIFE-Forschungszentrum und die Verknüpfung dieser Daten mit den anamnestischen Daten der LIFE-Studie und stellt die Ergebnisse der ersten Zwischenanalyse vor. Dabei wird die Validität der selbstberichteten Angaben zu der drei Erkrankungen Schlaganfall (SA), Vorhofflimmern (VHF) und Myokardinfarkt (MI) im Vergleich zu den Krankenkassendaten gezeigt.
Methode der Verknüpfung (Record-linkage): Die Studienambulanz erstellte eine Liste mit Pseudonymen (SIC) und Identitätsdaten (IDAT) der Teilnehmer, die ihre Einwilligung zur Datenabfrage bei der Krankenkasse (KV) gegeben hatten, und übermittelte diese an die Treuhandstelle (THS). Die IDATs wurden verschlüsselt. Der Schlüssel wurde der Krankenkasse übermittelt.
Die THS ersetzte die SIC durch ein Pseudonym (PSNKV) und übermittelte diese Liste an die Krankenkasse.
Die KV decodierte die verschlüsselten IDAT und glich die Daten mit dem eigenen Datenbestand ab.
Die medizinischen Daten (MDAT) der KV wurden verschlüsselt und zusammen mit der PSNKV an die THS zurückgeschickt. Der entsprechende Schlüssel wurde an die AG Sekundärdaten und Endpunktanalyse (SEA) übermittelt.
Die THS ersetzte PSNKV durch ein anderes Pseudonym (PSNEP) und leitete die Daten an die SEA weiter. Die SEA entschlüsselte die MDAT und speicherte sie. Die SEA erhielt die im Rahmen der LIFE-Studie erhobenen anamnestischen Selbstauskünfte aus der Forschungsdatenbank über den THS. Diese Daten wurden dann mittels PSNEP mit den KV-Daten verknüpft.
Die Biometriker der SEA-Gruppe analysierten die Daten und generierten Ableitungen, die die von den Probanden berichteten Diagnosen bestätigten oder widerlegten.
Abbildung 1 [Abb. 1]
Ergebnis: In dieser Zwischenanalyse wurden die Daten von 1.783 Teilnehmern zweier großer Krankenkassen, der AOK PLUS und der IKK classic, zusammen mit den Selbstauskünften der LIFE-Adult-Teilnehmer ausgewertet. Nach eigenen Angaben litten 52 der Teilnehmer an SA, 97 an VHF und 46 an MI. Nach Angaben der Krankenkassen litten 78 an SA, 118 an VHF und 57 an MI. Das bedeutet, dass 7 Teilnehmer eine unbestätigte SA angaben, während 33 Teilnehmer keine SA angaben, obwohl eine gesicherte Diagnose in den Krankenkassendaten gefunden wurde. Für VHF und MI waren die Ergebnisse ähnlich: 20 Teilnehmer gaben unbestätigtes VHF an, während 41 keine gesicherte Diagnose angaben. Bei MI waren es 11 und 45.
Schlussfolgerungen:
- 1.
- Das Record-linkage ist durchführbar und alle Datenschutzbestimmungen für die Übermittlung der Daten von den Krankenkassen an das LIFE-Forschungszentrum und die Verknüpfung dieser Daten mit den medizinischen Daten wurden eingehalten.
- 2.
- Die selbstberichteten anamnestischen Daten waren unvollständig und ungenau und müssen unbedingt validiert werden.
Die Autoren geben an, dass kein Interessenkonflikt besteht.
Die Autoren geben an, dass ein positives Ethikvotum vorliegt.