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67. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie e. V. (GMDS), 13. Jahreskongress der Technologie- und Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung e. V. (TMF)

21.08. - 25.08.2022, online

Krebsregisterdaten aus Baden-Württemberg für die Versorgungsforschung: Status und Ausblick

Meeting Abstract

  • Amelie Schwinghammer - Klinische Landesregisterstelle (KLR) des Krebsregisters Baden-Württemberg bei der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft e.V., Stuttgart, Germany
  • Ines Fiedler - Klinische Landesregisterstelle (KLR) des Krebsregisters Baden-Württemberg bei der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft e.V., Stuttgart, Germany
  • Marco Halber - Klinische Landesregisterstelle (KLR) des Krebsregisters Baden-Württemberg bei der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft e.V., Stuttgart, Germany

Deutsche Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie. 67. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie e. V. (GMDS), 13. Jahreskongress der Technologie- und Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung e.V. (TMF). sine loco [digital], 21.-25.08.2022. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2022. DocAbstr. 93

doi: 10.3205/22gmds127, urn:nbn:de:0183-22gmds1273

Published: August 19, 2022

© 2022 Schwinghammer et al.
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Einleitung: Die Krebsregistrierung in Deutschland bildet eine wichtige Säule im Kampf gegen Krebs. Eine systematische und bundesweit einheitliche Erfassung von Krebsdaten ermöglicht Erkenntnisse über Auftreten, Behandlung und Verlauf von Tumorerkrankungen zur Weiterentwicklung der onkologischen Versorgung. Aufgabe der Klinischen Krebsregister ist es daher, neben der Erfassung und Auswertung von Krebsdaten, diese für die Versorgungsforschung zugänglich zu machen. Das Krebsregister Baden-Württemberg (KRBW) unterstützt Forschungsvorhaben im Rahmen der dreigliedrigen Registerstruktur und der landesrechtlichen Vorgaben.

Stand der Technik: Gemäß §65c Abs. 1 Satz 2 Nr. 10 SGB V liefern die Klinischen Krebsregister insbesondere Daten „zu Zwecken der Versorgungsforschung und der wissenschaftlichen Forschung“. In Baden-Württemberg übernimmt gemäß Landeskrebsregistergesetz (LKrebsRG) diese Aufgabe die Klinische Landesregisterstelle (KLR). Forschungsanfragen zur onkologischen Versorgung kann die KLR mit aggregierten und anonymisierten Daten unterstützen. Das Epidemiologische Krebsregister kann darüber hinaus anonymisierte Einzelfalldaten für die Gesundheitsforschung bereitstellen sowie unter Einbindung der Vertrauensstelle bei der Rekrutierung von Studienteilnehmenden unterstützen und Kohortenabgleiche durchführen. Die Registerdaten des KRBW ermöglichen eine flächendeckende Darstellung von Diagnose, Therapie und Verlauf von Krebserkrankungen in Baden-Württemberg. Somit ist es auch möglich, Erkenntnisse zu seltenen Tumorerkrankungen zu gewinnen, was mit der Tumordokumentation einzelner Einrichtungen nur eingeschränkt gelingt. Des Weiteren lassen sich durch den regelmäßigen Abgleich mit Meldeämtern zunehmend validere Aussagen zu Faktoren treffen, die das Überleben beeinflussen.

Implementierung: Die Nutzung von Registerdaten des KRBW für die Versorgungsforschung setzt ein Antrags- und Prüfverfahren voraus, bei welchem die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, die Durchführbarkeit des Forschungsvorhabens sowie der erwartete Nutzen für die Versorgungsforschung im Fokus stehen. Die Genehmigung der Forschungsanträge erfolgt durch die Landesqualitätskonferenz. Die Aufbereitung der Daten findet in enger Abstimmung zwischen dem Auswertungsteam der KLR und den Antragstellenden statt. Voraussetzung für die Übergabe der Daten ist der Abschluss eines Datennutzungsvertrags, der die Nutzungsbedingungen festlegt. Für bundesweite Analysen der onkologischen Versorgungssituation sind die erforderlichen klinischen Daten derzeit jeweils bei den zuständigen Krebsregistern der Länder anzufordern. Zu berücksichtigen ist hier, dass aufgrund unterschiedlicher Landesgesetze auch unterschiedliche Möglichkeiten zur Datennutzung bestehen und die Datenzusammenführung auch dadurch nicht immer problemlos möglich ist.

Gewonnene Erkenntnisse: Zweifelsohne sind klinische Krebsregister gemäß §65c SGB V eine sehr wertvolle Datenquelle für die Versorgungsforschung. Eingereichte Anträge auf Datenbereitstellung für Versorgungsforschung konnten bisher hauptsächlich wegen abweichenden Erwartungen an verfügbaren Daten (Co-Morbidität, Risikofaktoren, Dauer des Follow-up, Vollständigkeit relevanter Zusatzklassifikationen), Aggregierungen für die datenschutzrechtlich nötige Vermeidung des Reidentifikations-Risikos, fehlenden Möglichkeiten des Zusammenführens mit anderen Datenquellen sowie Anfragen außerhalb der Versorgungsforschung (Marktanalyse, Pharma) nicht umgesetzt werden. Die Dauer des Verfahrens hängt maßgeblich vom Professionalisierungsgrad des Antrages ab. Für höhere Effizienz wurde von der KLR ein Kurzanfragebogen entwickelt, der das Verfahren für Anfragende und Bearbeiter beschleunigt. Außerdem sollen Klinische Krebsregisterdaten künftig schneller und vollständiger auf Bundesebene verfügbar sein (Gesetz zur Zusammenführung von Krebsregisterdaten). In der ersten Stufe werden neben den bisher genutzten epidemiologischen Daten auch klinische Daten an das Zentrum für Krebsregisterdaten (ZfKD) beim Robert Koch-Institut übermittelt, welches auch die zentrale Anlaufstelle für Versorgungsforschungsanfragen auf Bundesebene sein wird. Als zweite Stufe ist eine Verknüpfung der Krebsregisterdaten mit anderen Datenquellen vorgesehen, wodurch beispielsweise Analysen zum Einfluss von Komorbiditäten auf Therapieergebnisse möglich sind. Dies kann nur erreicht werden, wenn eine flächendeckende und vollständige Datenerhebung zu Diagnose, Therapie und Verlauf aller Krebserkrankungen in Deutschland gewährleistet ist.

Die Autoren geben an, dass kein Interessenkonflikt besteht.

Die Autoren geben an, dass kein Ethikvotum erforderlich ist.