gms | German Medical Science

66. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie e. V. (GMDS), 12. Jahreskongress der Technologie- und Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung e. V. (TMF)

26. - 30.09.2021, online

Begleitprojekt zur „Pilotierung einer bundeseinheitlichen elektronischen Todesbescheinigung (eTB)“

Meeting Abstract

  • Benjamin Anders - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Köln, Germany
  • Ulrich Vogel - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Köln, Germany
  • Steffen Galler - Hausärzte Hoberge-Uerentrup, Bielefeld, Germany
  • Daniel Herrmann - Klinik für Anästhesiologie, operative Intensivmedizin, Notfallmedizin und Schmerztherapie, Klinikum Bielefeld gem. GmbH, Universitätsklinikum OWL der Universität Bielefeld - Campus Klinikum Bielefeld, Bielefeld, Germany
  • Hans-Peter Milz - Ärztliche Leitung Rettungsdienst Stadt Bielefeld, Feuerwehramt (370), Bielefeld, Germany
  • Hans-Ulrich Weller - Hausärzte Gadderbaum, Bielefeld, Germany
  • Stefanie Weber - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Köln, Germany

Deutsche Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie. 66. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie e. V. (GMDS), 12. Jahreskongress der Technologie- und Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung e.V. (TMF). sine loco [digital], 26.-30.09.2021. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2021. DocAbstr. 98

doi: 10.3205/21gmds109, urn:nbn:de:0183-21gmds1097

Published: September 24, 2021

© 2021 Anders et al.
This is an Open Access article distributed under the terms of the Creative Commons Attribution 4.0 License. See license information at http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/.


Outline

Text

Einleitung: Aus der Todesursachenstatistik werden Ergebnisse für präventive und medizinisch-kurative Maßnahmen abgeleitet. Eine digitalisierte Todesbescheinigung vereinfacht Prozesse und beschleunigt die Datenverarbeitung, so dass die Daten aktueller und in besserer Qualität für Auswertungen von Behörden, Politik und Forschung zur Verfügung stehen. Zusammen mit dem Statischen Bundesamt führt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte das Projekt „Pilotierung einer bundeseinheitlichen elektronischen Todesbescheinigung (eTB)“ durch [1]. Ein zuvor auf einem Expertenworkshop erarbeiteter und konsolidierter Formulardatensatz wurde in einem Begleitprojekt in einer papiergebundenen Version erstmalig evaluiert.

Methodik: In einer papiergebundenen Form wurde der neu erarbeitete Formulardatensatz gegen die aktuell vorhandene anonymisierte Todesbescheinigung ausgewertet. Aus Bielefeld nahmen das Klinikum Mitte, der Rettungsdienst und zwei Hausärzte an dem Begleitprojekt teil. Die Datenerhebung erfolgte zwischen August 2020 und Februar 2021. Die ProjektteilnehmerInnen erhielten den Formulardatensatz als DIN-A5-Broschüre sowie Ausfüllhinweise, in denen das Prozedere erklärt wurde. Nach dem Erhebungszeitraum wurde ein Evaluationsbogen ausgehändigt.

Ergebnisse: Es wurden 195 Pilotbescheinigungen sowie anonymisierte Kopien der Originaltodesbescheinigung übermittelt. Durch unvollständige Angaben erfolgte die Auswertung mit 191 Datensätzen. Das durchschnittliche Sterbealter lag bei 74,7 Jahren, mit 53,4% waren Männer etwas häufiger betroffen als Frauen. Der neu erarbeitete bundeseinheitliche Formulardatensatz enthält zudem aggregierte Angaben zum Sterbeort, die aktuell nicht in allen Bundesländern in vergleichbarer Form erhoben werden. Gänzlich neu ist die Angabe einer möglichen stattgehabten Operation in den letzten vier Wochen, die für einen internationalen Vergleich von der WHO vorgegeben wird. Auf eine Epikrise bei natürlichen Todesarten wird im bundeseinheitlichen Formulardatensatz verzichtet, wodurch aber kein Informationsverlust entstanden ist, da sich die zugrundeliegende Todesursache nach der Auswertung beider Bescheinigungen nicht verändert hat. Im Vergleich mit der Originaltodesbescheinigung wurde ersichtlich, dass eben die Angaben zur Todesursache weiterhin die größten Schwierigkeiten bereiten. So erfolgte beispielsweise teilweise keine strikte Trennung zwischen der Eintragung des Grundleidens und den Vorerkrankungen.

Der Evaluationsbogen wurde von 19 TeilnehmerInnen des Begleitprojektes ausgefüllt. Dabei gaben 89,5% an, keine Schwierigkeiten mit neuen Formulierungen zu haben und 94,7% können sich vorstellen, zukünftig mit jenem Formulardatensatz in elektronischer Form zu arbeiten.

Diskussion: Die Daten des Begleitprojektes sind nicht repräsentativ, das durchschnittliche Sterbealter war beispielsweise geringer als im Bundesdurchschnitt. Die Nutzbarkeit des neu erstellten Formulardatensatzes konnte aber dennoch evaluiert werden. Vor der Umsetzung in eine elektronische Version konnten somit Formulierungen verändert und die Bescheinigungen in einigen Bereichen, wie beispielsweise der Angabe einer beantragten Autopsie, angepasst werden. Die weiterhin bestehenden Schwierigkeiten beim Ausfüllen der Todesursachen waren entsprechend erwartet worden, da in der Papierversion noch keine Hilfestellungen angewendet werden konnten.

Schlussfolgerung: Durch eine Todesbescheinigung in digitaler Form mit zukünftig kontextsensitiv gestalteter Menüführung, Informations- und Hilfsfeldern sowie Plausibilitätskontrollen wird das Ausfüllen der Todesbescheinigung für ÄrztInnen vereinfacht. Eine umfassendere Verwertung von Angaben, vor allem durch Lesbarkeit, Standardisierung und Plausibilisierung, ein verminderter Anteil lücken- und fehlerhaft ausgefüllter Todesbescheinigungen sowie eine einheitliche, weitgehend automatisierte Kodierung der Todesursachen werden dazu beitragen, die Qualität und Aktualität der Daten zu erhöhen. Zudem soll ein Schulungsvideo auf die Bedeutung der Todesursachenstatistik hinweisen und die Applikation zur elektronischen Erstellung der Todesbescheinigung einführend erklären. Letztlich wird die Pilotierung der bundeseinheitlichen elektronischen Todesbescheinigung in Test-Regionen durchgeführt und begleitend evaluiert werden.

Die Autoren geben an, dass kein Interessenkonflikt besteht.

Die Autoren geben an, dass kein Ethikvotum erforderlich ist.


Literatur

1.
Eckert O, Kühl L, Vogel U, Weber S. Entwicklung einer elektronischen Todesbescheinigung für Deutschland. Bundesgesundheitsbl. 2019;62(Suppl 12):S1493–1499.