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Jahrestagung der Gesellschaft für Medizinische Ausbildung (GMA)

19.09. - 22.09.2018, Wien, Österreich

Die Abiturnote als Kriterium zur Vergabe von Studienplätzen – im Bundeslandsvergleich unfair? [Bericht über Forschungsergebnisse]

Meeting Abstract

  • presenting/speaker S. Zimmermann - Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Institut für Biochemie und Molekulare Zellbiologie, Hamburg, Germany
  • N. Kubick - Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Institut für Biochemie und Molekulare Zellbiologie, Hamburg, Germany
  • D. Klusmann - Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Institut für Biochemie und Molekulare Zellbiologie, Hamburg, Germany
  • W. Hampe - Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Institut für Biochemie und Molekulare Zellbiologie, Hamburg, Germany

Jahrestagung der Gesellschaft für Medizinische Ausbildung (GMA). Wien, 19.-22.09.2018. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2018. DocP22.2

doi: 10.3205/18gma354, urn:nbn:de:0183-18gma3547

Published: September 19, 2018

© 2018 Zimmermann et al.
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Text

Problemstellung/Ziele: Schulleistung, operationalisiert als Abiturnote, ist der beste Prädiktor des Studienerfolgs im Medizinstudium. Jedoch unterscheidet sich deutlich die Notenvergabepraxis zwischen den Bundesländern, weshalb das Bundesverfassungsgericht im Dezember 2017 die Praxis, Abiturnoten ohne Bundeslandausgleich im Studienplatzvergabeverfahren zu verwenden, kritisiert hat.

Methoden: Die Verteilung der Abiturnoten zwischen den Bundesländern kann angeglichen werden, indem man in jedem Bundesland die Abiturnote durch den dazugehörigen Prozentrang (Wie viel Prozent sind besser als der jeweilige Bewerber?) ersetzt. Wir untersuchen an Bewerberdaten des Jahres 2015 am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) die Auswirkungen des Einsatzes von Prozenträngen auf die Vorauswahl der Studienbewerber und auf die Prädiktion des Studienerfolgs.

Ergebnisse: In Hamburg werden im Vergleich zu Niedersachsen häufiger sehr gute Noten vergeben und die Abiturientenquote ist höher. Bei Verwendung der tatsächlichen Abiturnote als Einladungskriterium zum AdH, werden dadurch lediglich 4,7% der Jahrgangskohorte aus Niedersachen, aber 10,8% der Hamburger Kohorte berücksichtigt. Bei Verwendung der Prozentränge erhalten aus beiden Bundesländern 9% der Kohorte die Chance, zum AdH eingeladen zu werden. Über die Bundesländer hinweg korreliert der Studienerfolg einheitlicher mit den Prozenträngen als mit der Abiturnote.

Diskussion/Schlussfolgerungen: Eine Vergabe der Studienplätze nach Prozenträngen führt zu einem Ausgleich der Bewertungsstandards und verbessert die Chancengleichheit zwischen Bewerbern aus unterschiedlichen Bundesländern. Die Prozentränge reflektieren zudem die tatsächliche Leistungsfähigkeit der Studienbewerber besser, weshalb wir deren Verwendung im Studienplatzvergabeverfahren empfehlen.


Literatur

1.
Livingston SA. Equating test scores (without IRT). Princeton, NJ: Educational Testing Service; 2014.