Article
Schwangerschaft, Medizinstudium und Anwendung des Mutterschutzgesetzes: wie kann und soll das Studium gestaltet werden? Das MedUniWien Modell [Bericht über Entwicklungsprozess]
Search Medline for
Authors
Published: | September 19, 2018 |
---|
Outline
Text
Problemstellung/Ziele: Da die Medizinische Universität Wien gegenüber ihren Studierenden eine allgemeine Sorgfaltspflicht trifft, sind die dem Mutterschutzgesetz 1979 („MSchG“ BGBl. Nr. 221/1979, idgF) immanenten wesentlichen Grundsätze im Hinblick auf den Schutz, die Sicherheit und Gesundheit des Kindes und der Mutter analog auch für Studierende heranzuziehen. Das Ziel dieses Projektes war es, schwangeren Studierenden während ihrer Ausbildung den gleichen Schutz zukommen zulassen wie schwangeren Mitarbeiterinnen und ihnen transparente Alternativ-Lösungen für die Absolvierung ihres Studiums anzubieten um eine unnötige Verlängerung des Studiums entgegenzuwirken.
Projektbeschreibung: Hierzu wurden die im Sinne MSchG erhobenen Arbeitsplatzevaluierungen herangezogen und die Pflichtlehrveranstaltungen des Curriculums evaluiert. Die Lehrveranstaltungen wurden auf dieser Basis anschließend in 3 Kategorien klassifiziert.
Ergebnisse: Die Pflichtlehrveranstaltungen wurden mit einem der untenstehenden Informationen entsprechend der drei Kategorien im Studyguide versehen:
- 1.
- Diese Lehrveranstaltung kann grundsätzlich während der Schwangerschaft und Stillzeit absolviert werden.
- 2.
- Einzelne Unterrichtsstunden dieser Lehrveranstaltung sind in der Schwangerschaft und/oder Stillzeit nicht absolvierbar. Eine Möglichkeit der Absolvierung (z.B.: durch Ersatzleistung) wird gemeinsam erarbeitet.
- 3.
- Die Absolvierung von KPJ-Tertialen/ klinischen Praktika ist während der Schwangerschaft und Stillzeit nicht möglich (eine Ausnahme bilden ausgewählte nicht-klinische KPJ-Wahlfächer).
Kontaktieren Sie im Falle einer Schwangerschaft bzw. bereits bei einem Verdacht auf eine Schwangerschaft die Studienabteilung für ein Beratungsgespräch zur optimalen Kombination von persönlichen und universitären Agenden.
Diskussion/Schlussfolgerungen: Die betroffenen Studierenden können bereits früh über die schwangerschaftsrelevanten Aspekte der kommenden Lehrveranstaltungen informieren und eine eventuelle Unsicherheit wird vermieden. Die betroffenen Studierenden werden bei der Gestaltung des weiteren Studienverlaufs individuell umfassend unterstützt und erhalten alternative organisatorische Lösungen zur Absolvierung des Studiums.