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Nutzen-Aussagen zu diagnostischen Tests ohne RCT? Beispiel für ein alternatives Vorgehen
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Published: | March 3, 2015 |
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Hintergrund: Der patientenrelevante Nutzen zweier diagnostischer Verfahren wird in der Regel in randomisierten kontrollierten Studien verglichen, in denen die Effekte der Verfahren auf patientenrelevante Endpunkte untersucht werden. Zur Nutzenbewertung des immunologischen Stuhltests (iFOBT) im Vergleich zum Guajak-basierten Stuhltest (gFOBT) – Tests zur Darmkrebsfrüherkennung, die beide okkultes Blut im Stuhl nachweisen – lagen keine RCTs vor. Aus diesem Grund wurde auf Daten zur diagnostischen Güte zurückgegriffen; das systematische Review ist hier abrufbar:
http://www.sindbad-mds.de/infomed/sindbad.nsf/0/c045b49df5a1831cc1257ceb0035f363/$FILE/MDS_GA_Stuhltests_2014.pdf
Methoden: Daten zur diagnostischen Güte des gFOBTs und des iFOBTs wurden aus den Ergebnissen von Phase-III-Diagnosestudien gewonnen (Durchführung von gFOBT, iFOBT und Koloskopie als Goldstandard bei allen Screeningteilnehmern). Um auf Basis dieser Daten Aussagen zum Nutzen ableiten zu können, wurden mehrere Annahmen getroffen. Zunächst wurde davon ausgegangen, dass ein Screeningprogramm mit einem gFOBT einen patientenrelevanten Nutzen liefert. Ferner wurde auf Grund desselben Testprinzips angenommen, dass die vom gFOBT und die vom iFOBT identifizierten Patienten im gleichen Maße von einer Abklärungskoloskopie und einer möglichen Behandlung profitieren. Eine weitere Annahme war, dass die Konsequenzen falsch-negativer Befunde schwerer wiegen als die Konsequenzen falsch-positiver Befunde. Somit wurde bei Vorliegen einer überlegenen Sensitivität bei gleichzeitig unterlegener Spezifität die überlegene Sensitivität höher gewertet und ein überlegener Nutzen abgeleitet.
Ergebnisse: Die Ergebnisse der identifizierten Phase-III-Diagnosestudien zeigten eine überlegene diagnostische Güte des iFOBT im Vergleich zum gFOBT. Auf Grund der zuvor aufgestellten Annahmen wurde insgesamt ein überlegener Nutzen des iFOBT abgeleitet. Das von uns gewählte Vorgehen ist nicht auf alle Diagnose-Fragestellungen übertragbar, sondern nur in Situationen anwendbar, in denen plausible Annahmen getroffen werden können, die nahelegen, dass aus Ergebnissen zur diagnostischen Güte Nutzenaussagen ableitbar sind.
Schlussfolgerungen: Liegen keine RCTs zur Bewertung des Nutzens vor, ist es unter bestimmten Voraussetzungen und zuvor aufgestellten Annahmen möglich, Nutzenaussagen aus Ergebnissen zur diagnostischen Güte abzuleiten.