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23. Deutscher Kongress für Versorgungsforschung

Deutsches Netzwerk Versorgungsforschung e. V.

24.09. - 27.09.2024, Potsdam

Maßnahmen zum Abbau und zur Vermeidung von Überbelegung von (geschlossenen) Akutstationen in Niedersachsen

Meeting Abstract

  • Svenja Litzkendorf - aQua-Institut GmbH, Göttingen, Deutschland
  • Anna-Lena Petri - aQua-Institut GmbH, Göttingen, Deutschland
  • Constance Stegbauer - aQua-Institut GmbH, Göttingen, Deutschland

23. Deutscher Kongress für Versorgungsforschung (DKVF). Potsdam, 25.-27.09.2024. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2024. Doc24dkvf430

doi: 10.3205/24dkvf430, urn:nbn:de:0183-24dkvf4309

Published: September 10, 2024

© 2024 Litzkendorf et al.
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Text

Hintergrund: In den (geschlossenen) Akutstationen der 27 nach Niedersächsischem Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (NPsychKG) beliehenen psychiatrischen Kliniken und Fachabteilungen der Erwachsenenpsychiatrie werden Menschen untergebracht, die einer kurzfristigen Notfall- und intensivpsychiatrischen Versorgung bedürfen. Daten aus der niedersächsischen Landespsychiatrieberichterstattung deuten auf eine häufige Überbelegung dieser Stationen hin. Die Auslastung vieler Stationen übersteigt regelmäßig eine durchschnittliche Auslastung von 85%. Einige Akutstationen geben eine durchschnittliche Auslastung von über 100% an. Dies sind herausfordernde Situationen für das Personal und beeinträchtigen nicht zuletzt das Wohlbefinden der versorgten Personen.

Zielsetzung: Im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung sollen daher Maßnahmen zum Abbau und zur Vermeidung von Überbelegung von Akutstationen identifiziert und ein Manual zur Umsetzung der erarbeiteten Maßnahmen erstellt werden. Auch die monatliche durchschnittliche Belegung einer Akutstation als geeignete Kennzahl für Überbelegung soll kritisch untersucht und ggf. Vorschläge für eine evidenzorientierte Definition von Überbelegung erarbeitet werden.

Methode: Neben einer Literaturrecherche wurde eine Sekundärdatenanalyse von pseudonymisierten Zeitreihen zur durchschnittlichen Auslastung durchgeführt. In jeweils vier beliehenen Kliniken mit den höchsten und niedrigsten Auslastungen fanden im Anschluss leitfadengestützte Interviews mit medizinisch und pflegerisch verantwortlichen Personen statt. Eine Online-Befragung aller 27 beliehenen Einrichtungen in Niedersachsen folgte, um die Erkenntnisse in der Gesamtheit der Einrichtungen zu quantifizieren. Die Ergebnisse aus der Literatur und den empirischen Erhebungen bildeten anschließend die Grundlage für die Erarbeitung von Maßnahmenvorschlägen.

Ergebnisse: Es konnten vielfältige Ansätze zur Reduzierung von Überbelegung identifiziert werden. Neben Maßnahmen, die interne Strukturen und Prozesse in den Kliniken betreffen, wie die Stärkung eines zentralen Belegungsmanagements oder die Einrichtung von Intensivstationen für kurzfristige Kriseninterventionen, gab es auch solche, die sich auf externe Faktoren beziehen. Hierzu zählen u.a. die Stärkung von Krisendiensten, um nicht-indizierte Zuweisungen zu reduzieren oder der Ausbau von Heimplätzen, um eine Verlegung in die Anschlussversorgung zu gewährleisten. Eine Erweiterung der Definition von Überbelegung um Faktoren wie Stationsgröße oder Betreuungsaufwand der Patienten in Relation zum vorhandenen Personal erscheint sinnvoll.

Implikation für Forschung und/oder (Versorgungs-)Praxis: Die Ergebnisse tragen dazu bei, die angespannte Versorgungssituation auf Akutstationen weiterzuentwickeln und zu verbessern. Konkret zeigen die Empfehlungen auf, wie die Situation auf den Akutstationen für Patienten und Personal entspannt und Überbelegung reduziert oder gar vermieden werden kann. Zudem können die Ergebnisse in die Landespsychiatrieberichterstattung einfließen und diese damit inhaltlich weitergestalten.

Förderung: Sonstige Förderung; Projektname: Erstellen eines Manuals mit evidenzorientierten Maßnahmen zum Abbau und zur Vermeidung von Überbelegung von (geschlossenen) Akutstationen; Fördernummer: 0051-DLG/2022-03.213