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23. Deutscher Kongress für Versorgungsforschung

Deutsches Netzwerk Versorgungsforschung e. V.

24.09. - 27.09.2024, Potsdam

Interne Validierung der Fallzahlangaben zu Mindestmengeneingriffen in Qualitätsberichten der Krankenhäuser 2016–2021

Meeting Abstract

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  • Limei Ji - Philipps-Universität Marburg, Institut für Versorgungsforschung und Klinische Epidemiologie, Marburg, Deutschland
  • Max Geraedts - Philipps-Universität Marburg, Institut für Versorgungsforschung und Klinische Epidemiologie, Marburg, Deutschland
  • Werner de Cruppé - Philipps-Universität Marburg, Institut für Versorgungsforschung und Klinische Epidemiologie, Marburg, Deutschland

23. Deutscher Kongress für Versorgungsforschung (DKVF). Potsdam, 25.-27.09.2024. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2024. Doc24dkvf312

doi: 10.3205/24dkvf312, urn:nbn:de:0183-24dkvf3120

Published: September 10, 2024

© 2024 Ji et al.
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Hintergrund: In Deutschland gelten seit 2004 für einige Eingriffe in Krankenhäusern Mindestmengen. Die Mindestmengenregelungen (Mm-R) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) verpflichten die Krankenhäuser, ihre jährlich durchgeführten Eingriffsfallzahlen in ihrem Krankenhausqualitätsbericht (KHQB) zu veröffentlichen [1]. Die KHQB sind somit die offizielle und einzige bundesweite krankenhaus- und standortbezogene Datenquelle zu den Mindestmengen. Für eine wissenschaftliche Analyse im Rahmen der Versorgungsforschung zur Einhaltung von Mindestmengen sollten Sekundärdaten gemäß den Empfehlungen der „Gute Praxis Sekundärdatenanalyse“ auf ihre Vollständigkeit, Validität und mögliche Verzerrungen geprüft werden [2].

Zielsetzung: Die Studie überprüft die interne Validität der standortbezogenen Krankenhausangaben zu den Fallzahlen der Mindestmengeneingriffe in den KHQB.

Methode: Um die Angabe der erbrachten Mindestmengen-relevanten Eingriffsfallzahlen zu validieren, verwendet die Validierungsmethode Fallzahl-Angaben zu insgesamt erbrachten Prozeduren (OPS) bzw. zu Qualitätsindikator-relevanten Fallzahlen, die in den KHQB des gleichen Krankenhauses bzw. eines Krankenhausverbundes sowohl im selben Berichtsjahr als auch längsschnittlich über die Berichtsjahre 2016 bis 2021 (interne Validierung durch Kreuzvergleiche) vorhanden waren. Der Validierungsprozess prüft im 1. Schritt die Datenverfügbarkeit, die Datenkonsistenz und Datenplausibilität, dann werden im 2. Schritt unplausible Fallzahlangaben durch den plausibelsten im selben KHQB angegebenen Wert ersetzt. Die Art der unplausiblen Fallzahlangaben wird deskriptiv erfasst und kann als Hinweis auf Verzerrungsgründe für die Einschätzung der Datenvalidität interpretiert werden. In dieser Studie werden die Fallzahlen von vier Mindestmengeneingriffen analysiert:

1.
Komplexe Eingriffe am Organsystem Ösophagus,
2.
Komplexe Eingriffe am Organsystem Pankreas,
3.
Stammzelltransplantation und
4.
Kniegelenk-Totalendoprothesen.

Ergebnisse: 11,8% bis 27,7% der Fallzahlen im KHQB bedürfen einer weiteren Validierung. 7,9% bis 23,7% der Fallzahlen wurden durch plausiblere Fallzahlen korrigiert. Dadurch steigt die Gesamtfallzahl um 0,7%–3,7% und die der eingriffdurchführenden Krankenhausstandorte um 1,5%–26,1% an. Der häufigste Grund für unplausible Fallzahlangaben ist die fehlende Angabe von Mindestmengeneingriffen bei Krankenhäusern mit kleinen Fallzahlen.

Implikation für Forschung und/oder (Versorgungs-)Praxis: Die Verwendung des KHQB als Datenquelle für die Mm-R-bezogene Forschung erfordert einen Validierungsprozess. Andernfalls ist es schwierig, den tatsächlichen Trend bei der Einhaltung der Mm-R durch die Krankenhäuser zu erkennen. Spezifischere Vorgaben zur Plausibilitätskontrolle der Datenerstellung in den Krankenhäusern könnten erwogen werden, um die Qualität der Mm-R-Dokumentation zu verbessern.

Förderung: Innovationsfonds/Versorgungsforschung; Projektname: Krankenhausindividuelle Prognosen, Evaluation der Mindestmengenregelung im Zeitverlauf 2016–2021 und Modellierung von Kooperationsregionen (PEMKOR); Fördernummer: 01VSF20032


Literatur

1.
Gemeinsamer Bundesausschuss. Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses gemäß § 136b Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB V für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser. (Mindestmengenregelungen, Mm-R). 2023.
2.
Swart E, Gothe H, Geyer S, Jaunzeme J, Maier B, Grobe TG, Ihle P; German Society for Social Medicine and Prevention; German Society for Epidemiology. Gute Praxis Sekundärdatenanalyse (GPS): Leitlinien und Empfehlungen. Gesundheitswesen. 2015 Feb;77(2):120-6. DOI: 10.1055/s-0034-1396815 External link