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Umsetzung der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase in Pflegeheimen aus Sicht von Gesprächsbegleitenden – erste Ergebnisse aus Fokusgruppen aus dem Projekt Gut-Leben
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Published: | September 10, 2024 |
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Hintergrund: Im Jahr 2018 wurde der § 132g SGB V – Gesundheitliche Versorgungsplanung (GVP) für die letzte Lebensphase – eingeführt. Dieser regelt, dass Pflegeheime Beratungsleistungen anbieten und zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen können. Im Projekt Gut-Leben werden die Auswirkungen der Einführung des Paragrafens auf die Versorgungspraxis untersucht.
Zielsetzung: Teilziel ist es herauszufinden, wie die GVP aus Sicht von Gesprächsbegleitenden (GB) abläuft und was Barrieren und Förderfaktoren bei der Umsetzung sind.
Methode: Es wurden 24 GB, die die GVP-Weiterbildung absolviert haben und in Pflegeheimen tätig sind/waren, für vier Fokusgruppen (FG) rekrutiert. Die ersten drei FG mit GB aus Niedersachsen/Bremen wurden im Juli und August 2023 in Präsenz durchgeführt. Die vierte FG fand im September 2023 digital statt, sodass auch GB aus anderen Bundesländern teilnehmen konnten.
Der Leitfaden für die FG wurde gemeinsam mit dem Praxisbeirat des Projekts diskutiert und beinhaltete die Beschreibung der GVP-Praxis und Beratungsprozesse in Pflegeheimen sowie die Diskussion von Herausforderungen und Verbesserungsvorschlägen. Die Auswertung der transkribierten Aufzeichnungen erfolgte inhaltsanalytisch deduktiv-induktiv nach Kuckartz.
Ergebnisse: Die GB sind im Mittel 51,7 Jahre alt (Range 30-70) und 75,0% weiblich (n=18). Die Pflegeheime, in denen die GB (zuletzt) tätig sind/waren, sind zu 58,3% (n=14) in freigemeinnütziger, zu 16,7% (n=4) in privater und zu 4,2% (n=1) in öffentlicher Trägerschaft (k. A. n=5; 20,8%) und haben im Durchschnitt 199,4 Betten (Range 71-830; k. A. n=7).
Die GB berichten, dass die Kontaktaufnahme aufsuchend ihrerseits und/oder als Komm-Struktur seitens der Bewohner:innen erfolgt. Unterstützend werden Flyer oder Infoabende genutzt.
Die Beratungsprozesse variieren in der Gesprächsanzahl und -dauer. Zuerst erfolgt oft ein Informationsgespräch, dann je nach Bedarf weitere Gespräche. Sollten sich nach dem Ende eines Beratungsprozesses Wünsche oder der Zustand der Betroffenen ändern, können Aktualisierungsgespräche stattfinden.
Die Organisation der Beratungsprozesse (Terminabsprache, Nachbereitung) erfordert Zeit, ebenso wie die Dokumentation, deren Umfang und Verständlichkeit kontrovers diskutiert wurde (u.a. zu lang/komplex). Zudem fehlen einheitliche Dokumente, deren Nutzung im Idealfall einen Handlungsrahmen für alle Beteiligten schaffen können.
Die GB begrüßen, dass die Beratung aufgrund der pauschalen Vergütung ergebnisoffen ist. Sie kritisieren, dass Tätigkeiten wie z.B. die Organisation nicht abdeckt sind. Zudem herrscht Unsicherheit bzgl. der zukünftigen Finanzierung.
Die räumlichen und technischen Gegebenheiten der Einrichtung (z.B. Büro, Telefon), die GVP-Stellenausgestaltung (z.B. Stellenumfang) aber auch die Haltung der Einrichtungsleitung zur GVP werden als entscheidend für eine erfolgreiche Umsetzung beschrieben. Die interne und externe Zusammenarbeit in der Einrichtung mit Hospiz- und Palliativdiensten, Rettungsdiensten, Krankenhäusern, Ärzt:innen und anderen GB werden als wichtig angesehen. Hierfür werden Austauschformate und weitere Vernetzungsmöglichkeiten gewünscht.
Implikation für Versorgungspraxis: Erste Ergebnisse zeigen, dass GVP unterschiedlich umgesetzt wird und von diversen Faktoren abhängig ist. Austausch und Vernetzung könnten helfen, für einheitliche Standards und Handlungssicherheit bei der Umsetzung zu sorgen.
Förderung: Innovationsfonds/Versorgungsforschung; Projektname: Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase (nach § 132g SGB V) im Pflegeheim: Bisherige Implementierung, Barrieren und Empfehlungen zur Weiterentwicklung; Fördernummer: 01VSF21040