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Einbindung von Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) in die ambulante Versorgung psychischer Erkrankungen – qualitative Erhebung mittels Experteninterviews
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Published: | September 10, 2024 |
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Hintergrund: Ziel des vom Innovationsfonds geförderten Projektes „Die Umsetzung von Potenzialen Digitaler Gesundheitsanwendungen in der ambulanten Versorgung psychischer Erkrankungen“ (DiGAPsy) ist es, Empfehlungen abzuleiten, wie bestehende Potenziale von DiGA in der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen realisiert werden können. Die aktuellen niedrigen Nutzungszahlen sind ein Indikator für bestehende Hürden und Hemmnisse, die der Ausschöpfung des Potenzials entgegenstehen.
Zielsetzung: Die hier vorgestellten Experteninterviews haben das Ziel, herauszufinden, wo potenzielle Anwendungsgebiete von DiGA in der ambulanten Versorgung von psychischen Erkrankungen existieren. Außerdem sollen Hürden und Hemmnisse, die dem aktuellen Einsatz von DiGA in der Versorgungspraxis entgegenstehen, identifiziert werden.
Methode: Im Rahmen des Projekts wurden 13 Interviews durchgeführt, um die Perspektive verschiedener relevanter Stakeholdergruppen darzustellen. Einbezogen wurden u.a. Krankenkassen, DiGA-Hersteller, relevante Organisationen der Interessensvertretung, wie Patientenvertretungen. Die Interviews basieren auf halbstrukturierten Leitfäden, die auf Aspekten der bisherigen Projektergebnisse aufbauen. In jedem Leitfaden wurden die gleichen Themen abgefragt, es erfolgten jedoch stakeholder-spezifische Anpassungen der Fragen. Ein Moderatorenteam leitete die Interviews, die audiovisuell aufgezeichnet und transkribiert worden sind. Die Auswertung der Transkripte erfolgte über eine qualitative Inhaltsanalyse nach Mayring mit dem Programm MAXQDA.
Ergebnisse: Die Mehrheit der Interviewten hat einer Verzahnung von klassischen Therapieelementen und einer DiGA Potenzial zugesprochen. Allerdings bestehen Probleme, die dieser Anwendung entgegenstehen. Auf der einen Seite sind Leistungserbringende und Patient*innen derzeit nicht ausreichend hinsichtlich des neuen Versorgungsbausteins und seiner Potenziale informiert. Auf der anderen Seite sehen die organisatorischen Rahmenbedingungen keine Verknüpfung von DiGA und klassischen Therapieelementen vor. Eine DiGA muss laut Definition Ihren Nutzen durch die digitale Hauptfunktion nachweisen. Der Einbezug von Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen ist im DiGA-Fast-Track-Verfahren derzeit nicht vorgesehen.
Die Nutzung einer DiGA benötige laut der Interviewten ein hohes Maß an Selbstdisziplin und Gesundheitskompetenzen, was von Patient*innen mit psychischen Erkrankungen zum Teil nicht aufgebracht werden könne. Die DiGA-Hersteller argumentierten, dass nicht jeder Abbruch ein negativer Abbruch sein muss, da manche Patient*innen schnell mit der DiGA geholfen werde und aus dem Grund keine weitergehende Nutzung notwendig ist.
Implikation für Forschung und/oder (Versorgungs-)Praxis: Das gewählte Vorgehen bietet die Möglichkeit, die Perspektiven der verschiedenen Akteure miteinander zu vergleichen. Es wird deutlich, dass diese ein stark heterogenes Meinungsbild hinsichtlich des neuen Versorgungsbausteins haben. Der Einbezug und das Übereinanderlegen der verschiedenen Interessen sind notwendig, damit Veränderungen in der Versorgung umgesetzt werden können. Die Ergebnisse können entsprechend als Grundlage für die im Projekt geplanten gesundheitspolitischen Handlungsempfehlungen dienen, damit das Potenzial von DiGA bestmöglich in die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen integriert werden kann.
Förderung: Innovationsfonds/Versorgungsforschung; Projektname: Die Umsetzung von Potenzialen Digitaler Gesundheitsanwendungen in der ambulanten Versorgung psychischer Erkrankungen; Fördernummer: 01VSF22029