Article
Impact personzentrierter sozialmedizinischer Begutachtung anlässlich spezifischer innovativer Hilfsmittelversorgung zum Glukosemanagement
Search Medline for
Authors
Published: | September 10, 2024 |
---|
Outline
Text
Hintergrund: Hilfsmittel zum Glukosemanagement in der Behandlung des Diabetes mellitus (DM) Typ 1 mit teilautomatischen Insulin-Dosierungssysteme (AID) stellen einen äußerst innovationsgetriebenen Bereich dar [1]. Demzufolge wurde im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes zum 01.06.2023 die neue Produktgruppe 30 „Hilfsmittel zum Glukosemanagement“ eingeführt. Die komplexen individuellen Konstellationen von Patienten mit DM Typ 1 erfordern die sozialmedizinisch-gutachterlich begleitete einzelfallorientierte Steuerung versorgungsgerechter Behandlungspfade auf Basis einer nachvollziehbaren Indikationsstellung.
Zielsetzung: Prüfung der Implikationen einer versorgungsgerechten und zeitnahen Versorgung der Erkrankten auf Basis der gutachterlichen Beurteilungen unter Berücksichtigung personbezogener medizinischer Parameter, kognitiver Fähigkeiten, somatischer Barrieren, psychosozialer Aspekte und realistischer Therapieziele und – wegen der Patientensicherheit – des Nachweises einer fachlich versierten technischen Einweisung und AID-spezifischen Therapieschulung.
Methode: In Form eines empirischen Versorgungsforschungsansatzes erfolgte eine Sekundärdatenanalyse der versichertenbezogenen, bundesweit standarisiert qualitätsgesicherten Gutachten des Medizinischen Dienstes Hessen im Beauftragungszeitraum vom 01.06.2023–29.02.2024 als 10-Prozent-Stichprobe der Verordnungen von AID-Systemen bei an DM Typ 1 erkrankten Versicherten.
Ergebnisse: Insgesamt wurden im o.g. Zeitraum 1.511 Gutachten zum Anlassschlüssel „Hilfsmittel zum Glukosemanagement“ erstattet, davon 1.183 zur Frage der Indikation eines AID-Systems, somit betrug der Stichprobenumfang 118 Gutachten.
Implikation für Forschung und/oder (Versorgungs-)Praxis: Die in Hessen, einem Flächenland mit zwei wirtschafsstarken Metropolregionen und mehr als 7% aller GKV-Versicherten, bundeseinheitlich standardisiert erhobenen Daten können als auf die Versorgungssituation in ganz Deutschland übertragbar betrachtet werden mit folgenden Implikationen:
- 1.
- Gutachterlich nachvollziehbare Indikationen liegen in mehr als 50 Prozent der Fälle zum Begutachtungszeitpunkt nicht vor, so dass gutachterlicherseits weitere Ermittlungen als erforderlich beurteilt wurden.
- 2.
- Folgerichtig bedarf es bei der Konsultation des Medizinischen Dienstes im Rahmen des elektronisch gestützten Beauftragungsverfahrens zum Begutachtungszeitpunkt einer sorgfältigen Vorbereitung mit aussagekräftigen vollständigen Unterlagen.
- 3.
- Eine Verzögerung der Begutachtung kann im Einzelfall zu Lasten einer leistungsgerechten Versorgung des Versicherten bzw. der Patientensicherheit gehen und hat im Hinblick auf die solidarische Finanzierung der GKV-Leistungen sozial-ökonomische Implikationen.
Tabelle 1 [Tab. 1]