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Arthroskopische Implantation eines bioresorbierbaren subakromialen Abstandshalters – eine Risikoanalyse
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Published: | October 26, 2021 |
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Fragestellung: Die Therapie symptomatischer irreparabler Rotatorenmanschettenrupturen (RMR) stellt eine Herausforderung dar. Neben einem arthroskopischen Debridement, einer Partialrekonstruktion, Muskeltransfers oder der Implantation einer inversen Prothese besteht seit einigen Jahren die Möglichkeit der Implantation eines bioresorbierbaren subakromialen Abstandshalters (bSAH).
Wenig ist bekannt hinsichtlich des Indikationsspektrums und der Grenzen dieses Verfahrens.
Ziel dieser Studie war die Evaluation der Revisions- und Komplikationsrate nach arthroskopischer Implantation eines bSAH.
Methodik: In diese retrospektive Studie wurden alle Patienten eingeschlossen, die im Zeitraum von Februar 2014 bis Februar 2020 mit einer arthroskopischen Implantation eines bSAH an unserer Klinik versorgt wurden. Prä- und postoperativ erhielten die Patienten eine klinische und nativradiologische Untersuchung. Zudem erfolgte präoperativ eine MRT zur Beurteilung der Atrophie und fettigen Degeneration. Primäre Studienendpunkte waren Revision und nicht-revisionspflichtige Komplikationen.
Ergebnisse und Schlussfolgerung: Im Studienzeitraum wurden N=103 Patienten (N=28 w/ 75 m; mittleres Alter 68,7 (52-84) Jahre) in o.g. Weise versorgt. Alle Patienten wiesen eine irreparable (N=75) bzw. nur partiell rekonstruierbare (N=28) RMR (1Sehne N=35; >2 Sehnen N=68) auf. Bei N= 65 Patienten bestand eine beginnende Defektarthropathie (CTA) Grad I-II, bei N=38 Patienten eine fortgeschrittene CTA Grad III-IVa/b. N=22 Patienten waren voroperiert.
Die Gesamtrevisionsrate lag bei 12,5% (N=13/104). Nicht-revisionspflichtige Komplikationen fanden sich bei 24 (23,3%) Patienten (Steife N=8, persistierender Hochstand N=11; Ballondislokation N=3; N=1 Reruptur; ACG-Zyste N=1). Patienten mit einer vorbestehenden glenohumeralen Arthrose (N=48) hatten eine höhere Chance für eine Revision (Oddsratio (OR)=2) und für eine nicht-revisionspflichtige Komplikation (OR=1,7) als Patienten ohne Arthrose (N=55).
Ebenso zeigten Patienten, welche voroperiert waren (N=22) eine 2,7fach höhere Chance für eine Revision als Patienten ohne Voreingriff (N=81). Das Vorliegen einer höhergradigen CTA (Grad III-IVb; N=38) war mit einer 3,2 fach erhöhten OR für eine Revision und mit einer 1,8fach erhöhten OR für eine nicht-revisionspflichtige Komplikation im Vergleich zu keiner oder einer milden CTA (N=65) vergesellschaftet.
Schlussfolgerung: Die arthroskopische Implantation eines bSAH zeigt in diesem retrospektiven Patientenkollektiv eine moderate Revisionsrate. Dabei scheinen eine stattgehabte Voroperation, das Vorliegen einer glenohumeralen Arthrose und eine höhergradige Defektarthropathie mit einer erhöhten Revisionsrate einherzugehen.