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Die stationäre Rehabklärung (SRA) im berufsgenossenschaftlichen Heilverfahren – eine klinikinterne Auswertung der Jahre 2018 bis 2019
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Published: | October 26, 2021 |
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Fragestellung: Bei komplexen Fragestellungen, aber auch bei Altfällen im Sinne der lebenslangen Nachsorge nach Schwerstverletzungen in der Rehaphase F, stellt die stationäre Rehaabklärung (SRA) ein wichtiges Instrument im HV der DGUV dar und ist ein Alleinstellungsmerkmal im SGBVII. Ziel der SRA ist es eine Prioritäten orientierte Rehaplanung durchzuführen. Dies wird mittels weiterführenden Untersuchungen wie z.B. Schnittbilddiagnostik und der Durchführung von interdisziplinären Fallkonferenzen von Experten aus Akut- und Rehamedizin in den BG Kliniken mit nachfolgendem ausführlichem Abschlussgespräch erreicht. Ziel unserer Studie war es, die Inhalte der SRAs in einem überregionalen Traumazentrum zu analysieren und empirisch nachzuweisen, ob diese zu einer relevanten Veränderung des HV führen.
Methodik: Es wurden 311 SRA Fälle aus 2018/2019 in einem überregionalen Traumazentrum durchgeführt und bezüglich der resultierenden Maßnahmen retrospektiv ausgewertet. Validiert wurden u.a. die Schwere der Verletzung analog des Verletzungsartenverzeichnisses, die Dauer des HV und die aus der SRA resultierenden stationären und ambulanten Maßnahmen. Weiterhin erfasst wurden die Indikationsstellungen zu einem operativen Eingriff. Darüber hinaus wurden die SRAs anhand der Zuweisungen der UVT ausgewertet. Ergänzend wurden Änderungen oder der Abbruch des HV dokumentiert.
Ergebnisse und Schlussfolgerung: Vom 01.01.2018 bis 31.12.2019 wurden 311 SRAs durchgeführt und ausgewertet. Bei allen Fällen erfolgte einen ausführliche interdisziplinäre Diagnostik, die zu umfassenden Therapieempfehlungen führte. Der Zeitpunkt der SRAs erfolgte etwa 1 bis 2 Jahren nach dem Unfallereignis. Die Verletzungsschwere der 311 durchgeführten SRAs gliederte sich zum überwiegenden Teil in SAV Fälle. Von Fall zu Fallresultierte aus den SRAs eine nachfolgende stationäre BG-liche Rehamaßnahme (BGSW), eine Komplex-Stationäre-Rehamaßnahme (KSR), eine stationäre multimodale Schmerztherapie oder es wurde die Indikation zu einem operativen Eingriff gestellt. Partiell erfolgte anschließend eine erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) oder eine ambulante schmerztherapeutische Weiterbehandlung, selektiv auch eine neurologisch-psychologische Anbindung. Durch die SRA konnte ausschnittsweise das BG-Heilverfahren abgeschlossen werden.
Obwohl die meisten Patienten erst nach längerer Dauer des HV vorgestellt werden, erfolgt durch die SRA eine richtungsweisende Änderung des HV. Rund die Hälfte der Patienten erhielt nachfolgend eine stationäre Maßnahme, etwa ein Viertel der Unfallverletzten wurde einem operativen Eingriff zugeführt. Die SRA ist ein Alleinstellungsmerkmal der BG-Kliniken und ein Erfolgsmodell wie eine Verknüpfung der integrierten Rehabilitation und integrierten Akutmedizin funktioniert, nämlich durch eine enge Kooperation. Auch Jahre nach einem schweren Arbeitsunfall ist die SRA ein wirkungsvolles Instrument, um die lebenslange Nachsorge in der DGUV im SGBVII zu gewährleisten.