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28. Wissenschaftliche Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Phoniatrie und Pädaudiologie e. V.
2. Dreiländertagung D-A-CH

Deutsche Gesellschaft für Phoniatrie und Pädaudiologie e. V.
Schweizerische Gesellschaft für Phoniatrie; Sektion Phoniatrie der Österreichischen Gesellschaft für HNO-Heilkunde, Kopf- und Halschirurgie

09.09. - 11.09.2011, Zürich, Schweiz

Das Neugeborenen-Hörscreening in Berlin und Brandenburg

Poster

  • corresponding author presenting/speaker Maria Elisabeth Spormann-Lagodzinski - Klinik für Audiologie und Phoniatrie, Charité – Universitätsmedizin Berlin, Deutschland
  • Bärbel Wohlleben - Klinik für Audiologie und Phoniatrie, Charité – Universitätsmedizin Berlin, Deutschland
  • Philipp Caffier - Klinik für Audiologie und Phoniatrie, Charité – Universitätsmedizin Berlin, Deutschland
  • Alexios Martin - Klinik für Audiologie und Phoniatrie, Charité – Universitätsmedizin Berlin, Deutschland
  • Tadeus Nawka - Klinik für Audiologie und Phoniatrie, Charité – Universitätsmedizin Berlin, Deutschland
  • Anya Reinhardt - Klinik für Audiologie und Phoniatrie, Charité – Universitätsmedizin Berlin, Deutschland
  • Saskia Rohrbach-Volland - Klinik für Audiologie und Phoniatrie, Charité – Universitätsmedizin Berlin, Deutschland
  • Jochen Rosenfeld - Klinik für Audiologie und Phoniatrie, Charité – Universitätsmedizin Berlin, Deutschland
  • author Manfred Gross - Klinik für Audiologie und Phoniatrie, Charité – Universitätsmedizin Berlin, Deutschland

Deutsche Gesellschaft für Phoniatrie und Pädaudiologie. 28. Wissenschaftliche Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Phoniatrie und Pädaudiologie (DGPP), 2. Dreiländertagung D-A-CH. Zürich, 09.-11.09.2011. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2011. Doc11dgppP25

doi: 10.3205/11dgpp76, urn:nbn:de:0183-11dgpp762

Published: August 18, 2011

© 2011 Spormann-Lagodzinski et al.
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Zusammenfassung

Hintergrund: Ab 1. Januar 2009 sollen alle Neugeborenen in Deutschland nach Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses ein Hörscreening erhalten. Seit 2007 gibt es in einigen Bundesländern Länderverfahren zur Meldepflicht der Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen ab U4. Das Land Berlin hat in dem Berliner Gesetz zum Schutz und Wohl des Kindes als Novität für Deutschland auch das Hörscreening bei Neugeborenen einbezogen.

Material und Methoden: Retrospektiv wurden die Initiativen des Neugeborenen-Hörscreenings in Berlin und Brandenburg unter Berücksichtigung des seit Juni 2010 für Berlin geltenden Rückmelde- und Einladungswesen nach § 6 Berliner Gesetz zum Schutz und Wohl des Kindes erfasst.

Ergebnisse: In Berlin und Brandenburg hat sich die Kombination von Stoffwechselscreeninglabor und Hörscreeningzentrale bewährt. Seit Juni 2010 ist die Charité auch mit dem Einladungswesen und Rückmeldeverfahren (§ 6 Berliner Gesetz zum Schutz und Wohl des Kindes) beauftragt und darf die erforderlichen personenbezogenen Daten der betroffenen Kinder und deren Personensorgeberechtigten verarbeiten. Aktuelle kommunale Meldedaten werden mit den Daten der gemeinsamen Datenbank des Stoffwechsel- und Hörscreenings abgeglichen. Es werden seit Juni 2010 ab dem 21. Lebenstag der Neugeborenen alle Eltern angeschrieben, von deren Kindern kein Ergebnis eines Hörscreenings vorliegt. Bei ausbleibender Rückmeldung verschickt dann die Hörscreeningzentrale ab dem 28. Lebenstag der Kinder ein erstes Erinnerungsschreiben an die Eltern.

Diskussion: Erste Ergebnisse zeigen einen positiven Effekt auf die Rückmeldeaktivität der screenenden Einrichtungen. Nachteilig wirkt sich gelegentlich aus, dass Eltern doppelt angeschrieben werden.


Text

Einleitung

Seit 1. Januar 2009 muss entsprechend den Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses in Deutschland allen Neugeborenen ein Hörscreening angeboten werden. Einzelne Bundesländer haben in diesem Zusammenhang bemerkenswerte Maßnahmen in Gang gesetzt, die zur Etablierung eines Neugeborenen-Screenings beigetragen haben.

Methode

Mit einer retrospektiven Studie wurden die Initiativen seit Einführung des Neugeborenen-Hörscreenings (NHS) in den Bundesländern Berlin und Brandenburg unter Berücksichtigung des seit Juni 2010 für Berlin geltenden Rückmelde- und Einladungswesen nach § 6 Berliner Gesetz zum Schutz und Wohl des Kindes erfasst (Abbildung 1 [Abb. 1], Abbildung 2 [Abb. 2]).

Bei ausbleibender Teilnahmebestätigung und Überschreitung des regulären Untersuchungszeitraums verschickt das Zentrum ein erstes Erinnerungsschreiben an die Eltern, nach weiteren zwei Wochen ein zweites.

Das Saarland hat als erstes Bundesland das Einladungswesen und den Abgleich der Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen in der oben dargestellten abgestuften Form mit den kommunalen Meldedaten geregelt und Neuland mit der Umsetzung des Verfahrens betreten. Die organisatorischen und technischen Voraussetzungen des Einladungswesens wurden in Berlin geschaffen.

Ergebnisse

Im Land Berlin und Brandenburg hat sich die Kombination von Stoffwechselscreeninglabor der Kinderklinik der Charité und der Hörscreeningzentrale an der Klinik für Audiologie und Phoniatrie der Charité durch das Zusammenfassen der zeit- und personalaufwendigen Abläufe bewährt.

Seit 2007 gibt es in einigen Bundesländern Länderverfahren zur Meldepflicht der Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen ab U4. Das Land Berlin hat in dem Berliner Gesetz zum Schutz und Wohl des Kindes auch das Hörscreening bei Neugeborenen einbezogen. Seit Juni 2010 werden nach § 6 Berliner Gesetz zum Schutz und Wohl des Kindes ab dem 28. Lebenstag der Neugeborenen alle Eltern angeschrieben, von deren Kindern kein Ergebnis eines Hörscreenings vorliegt.

Das Berliner Gesetz zum Schutz und Wohl des Kindes regelt, dass das Einladungswesen und Rückmeldeverfahren des Stoffwechsel- und des Neugeborenen-Hörscreenings für alle in Berlin gemeldeten Neugeborenen an einer zentralen Stelle vorgenommen wird. Bei der Charité-Universitätsmedizin Berlin wurde dafür eine zentrale Stelle eingerichtet. Die Kosten der zentralen Stelle trägt das Land Berlin. Diese zentrale Stelle führt das Einladungswesen und Rückmeldeverfahren (§ 6 Berliner Gesetz zum Schutz und Wohl des Kindes) durch und darf die für diese Zwecke erforderlichen personenbezogenen Daten der betroffenen Kinder und deren Personensorgeberechtigten verarbeiten. Für das Stoffwechsel-Screening wird die Expertise der Kinderklinik der Charité und für das Hörscreening die Expertise der Klinik für Audiologie und Phoniatrie der Charité herangezogen.

Für das Land Brandenburg wurde am 1. Juni 2010 an der Klinik für Audiologie und Phoniatrie der Charité die Zentrale für das Neugeborenen-Hörscreening eingerichtet.

Diskussion

Das Neugeborenen-Hörscreening ist eine Aufgabe, für die universitäre phoniatrisch-pädaudiologische Einrichtungen prädestiniert sind. Eine entsprechende Umsetzung ist bisher nur in wenigen Bundesländern vorgenommen worden.


Literatur

1.
Thaiss H, et al. Früherkennungsuntersuchungen als Instrument im Kinderschutz, Erste Erfahrungen der Länder bei der Implementation appellativer Verfahren. Bundesgesundheitsbl. 2010;53(10):1029-47. DOI: 10.1007/s00103-010-1134-8 External link
2.
Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin. Berliner Gesetz zum Schutz und Wohl des Kindes. 65. Jahrgang Nr. 33. 30. Dezember 2009