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133. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie

Deutsche Gesellschaft für Chirurgie

26.04. - 29.04.2016, Berlin

Erfolgreiche Kooperation im Kinderschutz

Meeting Abstract

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  • Stefan Beyerlein - DRK Kinderklinik Siegen, Abteilung Kinderchirurgie, -urologie und orthopädie, Siegen, Deutschland
  • Antje Maaß-Quast - DRK Kinderklinik Siegen, Ärztliche Beratungsstelle, Siegen, Deutschland

Deutsche Gesellschaft für Chirurgie. 133. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie. Berlin, 26.-29.04.2016. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2016. Doc16dgch614

doi: 10.3205/16dgch614, urn:nbn:de:0183-16dgch6146

Published: April 21, 2016

© 2016 Beyerlein et al.
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Einleitung: Wir möchten die Kooperation zwischen der Kinderschutzgruppe (KSG) der DRK Kinderklinik Siegen und der Ärztlichen Beratungsstelle gegen Vernachlässigung und Misshandlung von Kindern und Jugendlichen e.V. (ÄB) als erfolgreiches Modell einer fallbezogenen Zusammenarbeit im Kinderschutz vorstellen.

Material und Methoden: Die Aufgabe der KSG ist die Abklärung von Verdachtsfällen bei jeglicher Form von Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. Durch die multiprofessionelle Zusammenarbeit gelingt es in der KSG eine differenzierte Einschätzung der aktuellen Situation vorzunehmen, die als Grundlage für das weitere Vorgehen dient.

Da es sich bei den Betroffenen häufig um Kinder und Jugendliche in Multiproblemfamilien handelt, kann das Misshandlungssyndrom jedoch nicht isoliert betrachtet werden. Auf diesem Hintergrund muss stets das gesamte Lebensumfeld des Kindes mit in den Blick genommen und rasche Hilfen angeboten werden.

Ergebnisse: Die ÄB kann als spezialisierte Fachstelle in der Funktion einer Clearing Stelle zwischen Kinderschutzgruppe, Jugendämtern und den Familien mit ihren komplexen Situationen vermitteln und therapeutische Maßnahmen kurzfristig durchführen oder empfehlen. So gelingt es rasch eine Verbesserung der Gesamtlage der Familie zu erreichen und somit nicht nur begleitend zu unterstützen, sondern hierdurch auch präventiv für die Betroffenen und weitere Familienmitgliedertätig zu sein. Durch die direkte Anbindung der Betroffenen und der Familien an die ÄB sind nach der Arbeit der KSG Beratungs- und Therapieangebote ohne Wartezeiten möglich. Dies gilt auch für Fällen der Inobhutnahme. Somit ist eine kontinuierliche Betreuung vom Verdachtsmoment bis zur passgenauen Weiterarbeit für das jeweilige Familiensystem gewährleistet.

Schlussfolgerung: Durch die Vernetzung der Arbeit der KSG mit der ÄB gelingt die multiprofessionelle Diagnostik, Prozessbegleitung und Nachbetreuung aus einer Hand. Somit entstehen Synergien für Betroffene, deren Familien aber auch für das gesamte Behandlungsteam in der fallbezogenen Zusammenarbeit.