Article
Soll das Aortenaneurysma nur noch im Gefäßzentrum behandelt werden?
Search Medline for
Authors
Published: | June 15, 2005 |
---|
Outline
Text
Einleitung
Gesundheitspolitik und Krankenkassen haben eine Diskussion über Mindestmengen für verschiedene operative Eingriffe angestoßen. Hintergrund ist die Erkenntnis, daß für einige chirurgische Krankheitsbilder quantitative Schwellenwerte zu existieren scheinen, über denen die perioperativen Komplikationsraten signifikant absinken; für unsere Patienten würde das einen feststellbaren Gewinn an Sicherheit und Qualität bedeuten.Im "Gemeinsamen Bundesausschuß", der sich aus verschiedenen Berufsgruppen, Krankenkassenvertretern und der Gruppe der Krankenhausgesellschaft zusammengesetzt, hat die Mindestmengendiskussion nun das Aortenaneurysma erreicht.
Material und Methoden
Zur Evaluation einer Mindestmenge wurde eine Aufarbeitung des verfügbaren Datenmaterials aus gelisteten Publikationen vorgenommen. Darüber hinaus stehen die Zahlen der Qualitätssicherungsmaßnahme der Deutschen Gesellschaft für Gefäßchirurgie zur Verfügung.Mit einer Forderung eines operativen Aufkommens von 30 Eingriffen für das infrarenale, das suprarenale und das nicht näher bezeichnete Aortenaneurysma wird damit gerechnet, die Versorgungsqualität zu verbessern. Nach Hochrechnungen der Krankenkassen wird die Einführung dieser Mindestmenge zu einer Umverteilung von 40% der operativ behandelten Patienten führen.
Ergebnisse
1.Nach den Ergebnissen der Qualitätssicherung „Aortenaneurysma“ der Deutschen Gesellschaft für Gefäßchirurgie liegt die Rate von Kliniken, die weniger als 30 Aneurysmen pro Jahr versorgen, bei über 60%, die Hochrechnungen der Krankenkassen werden also mehr als übertroffen.2.Aus der Literatur ist ein „Schwellenwert“ für die Qualität der Aortenaneurysmaoperation nicht klar zu erkennen.Allerdings findet sich eine Korrelation zwischen der Häufigkeit des Eingriffs und den perioperativen Komplikationen.
Schlussfolgerung
Mit der Definition einer Mindestmenge wird zweifellos eine Umverteilung der Behandlung von Patienten mit Aortenaneurysmen herbeigeführt. Hierbei muß aber beachtet werden, daß eine flächendeckende Versorgung für dieses Krankengut gewährleistet bleibt. Denn: Wer versorgt künftig das rupturierte Aortenaneurysma in Regionen, in denen elektive Aneurysmachirurgie nicht mehr betrieben werden darf?Andererseits wird sich für besonders schwierige Konstellationen (thorakoabdominelles Aneurysma, suprarenales, inflammatorisches und mykotisches Aneurysma eine Verbesserung der Versorgungssituation ergeben, da der Patient gewiß sein kann, in einer Einrichtung mit "high volume-Expertise" behandelt zu werden.