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Die Rolle von Hausärzt:innen in der ambulanten parenteralen Antibiotikatherapie (APAT) – Ergebnisse einer qualitativen Erhebung mit verschiedenen Stakeholdern
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Published: | September 15, 2022 |
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Hintergrund: Die ambulante parenterale Antibiotikatherapie (APAT) ist eine antiinfektive Therapieform durch die die Hospitalisierung bei ausgewählten Patient:innen vermieden oder verkürzt werden kann. Die Medikamentengabe findet im nicht-stationären Setting, beispielsweise in Selbstverabreichung durch Patient:innen im häuslichen Umfeld, statt. In Deutschland ist die APAT weitgehend unbekannt und wird eher von Praxen oder Einrichtungen mit einem infektiologischen Schwerpunkt angewendet. Welche Rolle Hausärzt:innen bei der APAT einnehmen (können), ist wenig erforscht.
Fragestellung: Wie wird die Rolle von Hausärzt:innen bei der APAT-Versorgung in Deutschland von Hausärzt:innen und anderen Stakeholdern wahrgenommen?
Methoden: Es wurde eine regionale APAT-Machbarkeitsstudie durchgeführt, die Stakeholder-Interviews (eine Fokusgruppe (n=6); Einzelinterviews (n=10)) beinhaltete. Ambulant und stationär tätige Infektiolog:innen, Hausärzt:innen und Mitarbeitende von Apothekendienstleistern wurden zur Rolle von Hausärzt:innen bei der APAT befragt. Die qualitativen Daten wurden inhaltsanalytisch ausgewertet.
Ergebnisse: Die Rolle der Hausärzt:innen bei der APAT wird von den Befragten unterschiedlich definiert: Hausärzt:innen werden als Hauptversorgende, als Mitversorgende oder Verordnende gesehen. Aktuell fehlt es vielen Hausärzt:innen an Erfahrung mit und Wissen über die APAT. Hausärzt:innen stellen sich die parenterale Antibiotika-Gabe beispielsweise technisch anspruchsvoll vor und schätzen einen Großteil der Patient:innen als nicht APAT-fähig ein. Als Probleme werden auch die hohen Kosten von Antibiotika-Verordnungen, Abspracheschwierigkeiten zwischen Versorgenden und die fehlende Klärung der Hauptverantwortung in der Therapie gesehen, nachdem die APAT im Krankenhaus initiiert wurde.
Diskussion: Die Hausärzt:innen benötigen mehr Informationen über die APAT, beispielsweise in Form von Weiterbildungen. Erst daraufhin können sie enger in die APAT-Versorgung eingebunden werden. Bevor die APAT als Regelleistung in die ambulante Versorgung aufgenommen werden kann, müssen rechtliche Rahmenbedingungen, wie die Schaffung einer Abrechnungsziffer sowie die Klärung der Therapieverantwortung und Zusammenarbeit, geregelt werden.
Take Home Message für die Praxis: Um die APAT als Regelleistung in der ambulanten Versorgung zu verankern, ist die frühzeitige Einbeziehung der Hausärzt:innen essenziell. Modellprojekte zur Implementierung der APAT sollten in Kooperation mit der Allgemeinmedizin gestaltet werden. Zudem ist eine Klärung der rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen erforderlich.