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Wirtschaftlichkeit bei Arzneimittelverordnungen – lediglich durch das Verordnungsverhalten von Ärzt*innen beeinflusst oder gibt es auch andere Einflussfaktoren?
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Published: | September 17, 2021 |
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Hintergrund: Die Anforderungen an die Arzneimittelverordnung sind eindeutig: Leistungen müssen laut SGB V ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; das Maß des Notwendigen darf nicht überschritten werden. Entsprechende frühere Prüfmechanismen sind in Kritik geraten, mögliche Regressfolgen beeinträchtigen die berufliche Zufriedenheit und Nachwuchs-Rekrutierung in der Allgemeinmedizin und im ambulanten Sektor.
Zur Verbesserung dieser Situation wurde unter anderem die bayerische Wirkstoffvereinbarung eingeführt. Diese orientiert sich nicht mehr an Verordnungs-Kosten, sondern an Generika- und Leitsubstanzanteilen der verordneten Arzneimittel. Das Paradigma heißt: Steuern statt Prüfen. Sechs Wochen nach Quartalsende erhält jede Betriebsstätte Rückmeldung in Form eines Ampelsystems. Obwohl diese Methode den Niedergelassenen entgegenkommen will, haben einige Betriebsstätten dauerhaft Schwierigkeiten den «grünen Bereich» zu erreichen.
Fragestellung: Spielen neben dem Verordnungsverhalten von ÄrztInnen möglicherweise auch andere Faktoren eine Rolle, die es erschweren Wirtschaftlichkeitsvorgaben und Arzneimittelquoten zu erreichen?
Methoden: Anhand von Routinedaten der KV Bayerns aus den Jahren 2017 und 2018 werden ÄrztInnen- und Praxischarakteristika (u.a. Alter, Geschlecht, Praxisgröße, Zusatzbezeichnungen), sowie Arzneimittelverordnungen des ambulanten Sektors analysiert. Im Rahmen der deskriptiven Analyse werden mögliche Unterschiede zwischen der Gruppe der Zielerreicher und Zielverfehler ebenso wie auffällige Arzneimittel und relevante Verordnungsziele herausgearbeitet.
Ergebnisse: Erste Ergebnisse zeigen, dass Betriebsstätten mit unter anderem kleinerer Betriebsstättengröße (Fallzahl, Arztsitze) oder Lage in städtischen Gebieten, besonders in kreisfreien Großstädten, eine erhöhte Arzneimittelauffälligkeit aufzuweisen scheinen. Ebenso praktizieren in diesen Betriebsstätten etwas mehr männliche Ärzte (62,0% vs. 79,9%) und ÄrztInnen, die weniger Zusatzbezeichnungen (50,03% vs. 14,89%) führen, als ÄrztInnen in Zielerreicher-Betriebsstätten. Es werden die finalen Ergebnisse präsentiert.
Diskussion: Neben dem subjektiven Verordnungsverhalten der ÄrztInnen, scheinen auch objektive Rahmenbedingungen wie die Praxisgröße die Auffälligkeit für wirtschaftliches Verordnen im Rahmen der bayer. Wirkstoffvereinbarung zu begünstigen. Wir erwarten, mit diesen Ergebnissen Vorschläge zu erarbeiten, die nicht nur die bayer. Wirkstoffvereinbarung, sondern auch vergleichbare Steuerungssysteme anderer Bundesländer verbessern. So soll die wirtschaftliche und qualitativ hochwertige Patientenversorgung optimiert werden.
Take Home Message für die Praxis: Nicht zutreffend.