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Eine VERAH in der Hausarztpraxis – Was hat der Patient davon? Einschätzungen von VERAH in der HzV-Baden-Württemberg
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Published: | September 11, 2014 |
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Hintergrund: Die „Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis (VERAH)“ übernimmt eine wichtige Rolle bei der Versorgung von chronisch kranken, multimorbiden Patienten. Mögliche Effekte auf die Patienten werden innerhalb des Projekts „Evaluation der Hausarztzentrierten Versorgung (HzV) nach § 73 b SGB V in Baden-Württemberg (2013–2016)“ untersucht.
Fragestellung: Von welchen Tätigkeiten profitieren HzV-Patienten aus Sicht der VERAH am meisten und inwiefern profitieren sie davon?
Methode: Mittels Tätigkeitsprotokollen dokumentierten VERAH in Baden-Württemberg ihre Kontakte mit HzV-Patienten. In Zusatzbögen mit Freitextangaben schätzten sie ein, von welchen dokumentierten Tätigkeiten die Patienten ihrer Meinung nach am meisten profitieren und in welcher Form. Die Freitexte wurden in Kategorien eingeteilt und codiert. Die Auswertung erfolgte mit MAXQDA.
Ergebnisse: 655 Freitextangaben von 85 VERAH wurden ausgewertet. Die Patienten profitieren aus Sicht der VERAH vorwiegend von Beratungen, z.B. im Rahmen des Case Managements. Außerdem wurden Hausbesuche, Impf-, Medikamenten- und Wundmanagement genannt. Aus Sicht der VERAH profitieren Patienten durch einen zusätzlichen Ansprechpartner, es entsteht ein engeres Patienten-Praxis-Verhältnis. Patienten fühlen sich sicherer und gut betreut durch die „niedrigschwellige“ Beratung. VERAH unterstützen und motivieren beim Selbstmanagement (z.B. Lebensführung, Medikamenteneinnahme). Patienten erleben eine Zeitersparnis, z.B. da VERAH viele Tätigkeiten ohne lange Wartezeiten durchführen können.
Diskussion und Schlussfolgerungen: Die Ergebnisse zeigen, dass VERAH eine wichtige Vertrauensposition einnehmen und Schnittstellen zwischen dem Patienten und anderen Einrichtungen im Gesundheitssystem ausfüllen. Weiterhin dienen die Ergebnisse der Vorbereitung einer Patientenbefragung, in der die Unterstützung durch VERAH in der Hausarztpraxis aus Patientensicht beleuchtet werden soll.