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GMS Journal for Medical Education

Gesellschaft für Medizinische Ausbildung (GMA)

ISSN 2366-5017

In eigener Sache: Professionalisierung der GMA durch neue Satzung und Geschäftsordnung

Leitartikel/editorial Humanmedizin

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  • corresponding author Eckhart G. Hahn - GMS Zeitschrift für Medizinische Ausbildung, Schriftleiter, Erlangen, Deutschland External link

GMS Z Med Ausbild 2008;25(1):Doc75

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Received: February 11, 2008
Revised: February 11, 2008
Accepted: February 11, 2008
Published: February 15, 2008

© 2008 Hahn.
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Wie kam es dazu?

Die Mitgliederversammlung als oberstes beschlussfassendes Organ der GMA hat am 17. November 2007 eine neue Satzung und eine Geschäftsordnung mit Beitragsordnung verabschiedet. Der Auftrag dazu wurde schon in der Mitgliederversammlung vom 4. Oktober 2003 an den Vorstand der GMA erteilt. Die Satzung sollte komplett überarbeitet werden. In der Vorstandssitzung vom 31.1.2004 wurde daraufhin eine Redaktionsgruppe gebildet, die sich aus dem damaligen Kernvorstand zusammensetzte. Diese Redaktionsgruppe sollte sowohl den Entwurf für die neue Satzung und für eine Geschäftsordnung vorlegen. Schließlich kam es vom 4.-6. Mai 2007 zu einer Klausurtagung in Holzhausen am Ammersee, an der die Vorstandsmitglieder Peter Dieter, Markus Gulich, Eckhart Hahn, Jana Jünger und Thomas Shiozawa sowie Vanessa Wennekes (in Vertretung für Katharina Kulike als Beisitzende aus der Studierendenschaft) teilnahmen. Die dort fertig gestellten Entwürfe für Satzung und Geschäftsordnung wurden von Rechtsanwalt Dr. Lieb, Erlangen, aufeinander und an das geltende Vereinsrecht angepasst und in der Sitzung des Gesamtvorstands vom

15. Juni 2007 erneut diskutiert und ergänzt. Die daraus resultierenden Entwürfe für Satzung und Geschäftsordnung wurden allen Mitgliedern mit der Einladung zur Mitgliederversammlung zugestellt und am 17.11.2007 mit wenigen Ergänzungen verabschiedet. Die Geschäftsordnung, die im Teil I auch die Beitragsordnung enthält, wurde ebenfalls verabschiedet und in den Teilen II-VII zur Kenntnis genommen. Beide an diesem Tag in Kraft getretenen Regelwerke sind auf der Internetseite der GMA http://www.gesellschaft-medizinische-ausbildung.org unter „Die GMA > Satzung und Geschäftsordnung“ zugänglich. Die neue Satzung wurde am 18.01.2008 in das Vereinsregister des Amtsgerichts Köln am 18.01.2008 mit der Geschäftsnummer VR 8663 eingetragen.


Wichtigste Neuerungen der Satzung

Der Untertitel im Namen der Gesellschaft „Deutsche Sektion der Association for Medical Education in Europe“ fällt weg – eine solche Sektion gab es in der AMEE nie. Der Zweck (§ 2) ist im Kern geblieben: Förderung von medizinischer Ausbildung, Weiterbildung und Fortbildung (AWF). Die Fokussierung auf ärztliche AWF kommt etwas stärker heraus, aber an der interprofessionellen Zielsetzung wird entsprechend dem Eckpunktepapier der GMA vom 9.10.2004 festgehalten. Die Rechte der Mitglieder wurden insgesamt verstärkt (§ 8). Die Mitgliederversammlung ist nach fristgerechter Einladung nunmehr ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Dies beseitigt das leidige Problem des früher geforderten Quorums und die daraus regelmäßig resultierende Verzögerung des Beginns der Mitgliederversammlung. Bei annähernd 600 Mitgliedern ist ein Quorum auch in Zukunft nicht sinnvoll. Jedes Mitglied muss wissen, dass es mit seiner Stimme in der Mitgliederversammlung direkt Einfluss auf die Geschicke der GMA ausüben kann!

Die zweifellos bedeutendsten Änderungen finden sich bei der Zusammensetzung des Vorstands (§ 10), in der Etablierung eines GMA-Beirats (§ 14) und von GMA-Regionalgruppen (§ 17).


Vorstand und Beirat

Der alte Vorstand war durch die wachsende Zahl der Ausschusssprecher sehr groß geworden. Deshalb wurden die Ausschusssprecher (mit den Vorsitzenden der regionalen Arbeitsgruppen, §17) in einem eigenen Beirat zusammengefasst, der durch seinen Vorsitzenden mit Stimme im Vorstand vertreten wird (§ 15). Die zunehmende Zahl der Mitglieder aus der Zahnmedizin und Tiermedizin sollte durch je einen Beisitzer aus diesen Disziplinen im Vorstand gewürdigt werden, um die interdisziplinären Aspekte medizinischer AWF zu stärken. Und da die GMA eine wissenschaftliche Gesellschaft der Länder Deutschland, Österreich und Schweiz sein möchte, sollen die österreichischen und schweizerischen Mitglieder mit je einem Beisitzer im Vorstand vertreten sein. Damit hat der Vorstand nach § 10 der neuen Satzung neun Mitglieder, die einschließlich des Beisitzers aus der Studierendenschaft ein großes Spektrum der medizinischen Ausbildung repräsentiert. Alle Vorstandsmitglieder werden für 3 Jahre gewählt, das studentische Mitglied für ein Jahr (alle mit Möglichkeit der Wiederwahl) (§ 11).

Der Beirat wird in Kürze zu einer konstituierenden Sitzung zusammentreten und einen Vorsitzenden aus dem Kreis der Ausschusssprecher wählen (§ 15, § 16). Vorsitzende von regionalen Arbeitsgruppen nach § 17 gibt es noch nicht. Der so gewählte Vorsitzende des Beirats würde dann bei der Mitgliederversammlung am 4.10.2008 in Greifswald bestätigt werden müssen.

Die neuen Beisitzer aus Zahnmedizin, Tiermedizin, Österreich und Schweiz werden bei der gleichen Mitgliederversammlung gewählt. Es ist zu hoffen, dass sich bis dahin ein reger Austausch unter den jeweiligen Mitgliedergruppen entwickelt und gute Kandidaten oder Kandidatinnen vorgeschlagen werden können. Im Vorstand wird derzeit abgestimmt, ob die bis 2009 gewählten Vorstandsmitglieder (Vorsitzender, stv. Vorsitzender, Schriftführer, Schatzmeister und Beisitzer aus dem Lehrkörper) zurücktreten sollen, um auch diese Positionen neu wählen zu können. Dies würde zu einer wünschenswerten Harmonisierung der Amtszeiten führen und Gelegenheit geben, vielleicht auch jüngere Mitglieder der GMA zur Wahl zu bringen. Die Wahlordnung ist in der neuen Geschäftsordnung §§ 7-11 niedergelegt.


Regionale Arbeitsgruppen (RAG)

GMA- Mitglieder sind inzwischen in jeder Medizinischen Fakultät anzutreffen. Dabei ist eine große Streubreite von 1-34 Mitgliedern pro Fakultät festzustellen (ohne Studierende). Der Grund für diese unterschiedliche Anteilnahme an einer wissenschaftlichen Gesellschaft für medizinische Ausbildung an Orten der medizinischen Ausbildung, Weiterbildung und Fortbildung ist unbekannt. Die GMA ist im Konzert der Arbeitsgemeinschaft der wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) unverändert die einzige, die sich spezifisch dem Zweck der Förderung von ärztlicher AWF einschließlich der medizinischen Ausbildungsforschung verschrieben hat. Die GMA sieht hier ein großes Potential zur Verbreiterung ihrer Mitgliederbasis.

In der GMA finden sich neben den Humanmedizinern, Zahnmedizinern und Tiermedizinern viele andere Berufsgruppen – Psychologische Psychotherapeuten, Psychologen, Pädagogen, Biologen, Theologen und viele andere. Darunter sind auch fast alle diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die sich einem Postgraduiertenstudiengang „Master of Medical Education, MME“ unterzogen haben. Eine bessere Vernetzung dieser verschiedenen Berufsgruppen und Fähigkeiten auch außerhalb der Jahrestagung würde der Sache der GMA dienen.

Die regionalen Arbeitsgruppen der GMA (§ 17) sollen am Ort der Medizinischen Fakultäten, Medizinischen Hochschulen, Medizinischen Universitäten und Universitätsklinika GMA-Mitglieder zusammenführen und durch regelmäßige Treffen die Anliegen der GMA beleben und Orte der Attraktion für alte und neue Mitglieder werden. Selbstverständlich besteht die Hoffnung, dass dadurch die GMA eine noch breitere Basis an den Orten der medizinischen AWF erhält, um ihre Anliegen als wissenschaftliche Gesellschaft erfüllen zu können.


Geschäftsordnung der GMA

Die Arbeitsabläufe der GMA waren bisher diskontinuierlich und von der Überlieferung an einzelne Personen gebunden. Die Geschäftsordnung, die nach § 10 (3) der Vorstand der GMA zu geben hat, soll die Prozesse der GMA verstetigen und weiterentwickeln helfen. Sie sollen transparente Rahmenbedingungen für ein reges Gesellschaftsleben innerhalb der GMA sichern und die Außendarstellung der GMA profilieren. Die individuellen Interessen der Mitglieder sollen Raum für Entfaltung haben und dennoch dem gemeinsamen Zweck dienen. Deshalb regelt die Geschäftsordnung folgende Bereiche: Beitragsordnung, Wahlordnung, Ausschüsse, regionale Arbeitsgruppen, Geschäftsstelle, Redaktionsbüro der GMS Z Med Ausbild, Jahrestagung.


Professionalisierung der GMA

Durch die neuen Satzung und die Geschäftsordnung wird die GMA in die Lage versetzt, für ihren Zweck die Herausforderungen der Zukunft anzunehmen und als fachdidaktische wissenschaftliche Gesellschaft der medizinischen Ausbildung, Weiterbildung und Fortbildung zu dienen. Die aktuelle Bewegung auch in Deutschland für eine Exzellenzinitiative für die Lehre (Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft), Qualitätsinitiative für die Lehre (Kultusministerkonferenz der Länder) und die in Kürze erscheinenden Empfehlungen des Wissenschaftsrats zur Qualität der Lehre werden mit Spannung erwartet und von der GMA seit langem gefordert. Inititiativen in Österreich und der Schweiz ergänzen diese Bewegung und sind ihr zum Teil weit voraus.

An die Mitglieder der GMA geht die Bitte, sich aktiv auf allen Ebenen an dieser Entwicklung zu beteiligen. Bitte stärken Sie die GMA und überzeugen Sie Ihre Kolleginnen und Kollegen, Mitglieder in der GMA zu werden und ihre besten Arbeiten in der GMS Zeitschrift für Medizinische Ausbildung zu publizieren. Wenn jedes Mitglied der GMA 1-2 neue Mitglieder heute für die GMA gewinnen könnte, würden wir eine noch stärkere Stimme haben, die überall in der Öffentlichkeit, in der Politik, in den Medizinischen Fakultätentagen und in den Einrichtungen der medizinischen Ausbildung unüberhörbar wäre! Die GMA hätte dann auch aus eigener Kraft eine solide finanzielle Basis, die sie endgültig unabhängig von äußeren Einflüssen machen würde!