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30. Jahrestagung der Sachsen-Anhaltisch-Thüringischen Augenärztegesellschaft - SATh 30

Sachsen-Anhaltisch-Thüringische Augenärztegesellschaft e.V.

01.09. - 02.09.2023, Gera

Penetrierende Bulbusverletzung mit Hornhautperforation und intraokulärem metallischen Fremdkörper trotz Schutzbrille

Meeting Abstract

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  • Altynai Abitova - Halle/Saale
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Sachsen-Anhaltisch-Thüringische Augenärztegesellschaft. 30. Jahrestagung der Sachsen-Anhaltisch-Thüringischen Augenärztegesellschaft – SATh. Gera, 01.-02.09.2023. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2023. Doc23sath34

doi: 10.3205/23sath34, urn:nbn:de:0183-23sath342

Veröffentlicht: 6. September 2023

© 2023 Abitova et al.
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Gliederung

Text

Hintergrund: Fremdkörperverletzungen im augenärztlichen Bereitschaftsdienst sind häufig. Bei einem Akzelerationstrauma (z. B. Metallsplitter) ist das Ausmaß der Augenschädigung wesentlich von der Größe des Fremdkörpers abhängig. Auch wenn der Augenbefund und die Funktion zunächst wenig alteriert erscheinen, ist eine gründliche Untersuchung des Vorder- und Hinterabschnitts notwendig. Der augenscheinliche erste Eindruck spiegelt nicht immer das gesamte Ausmaß der Schädigung wider.

Methodik: Die Kasuistik eines 67-jährigen Patienten mit penetrierender Bulbusverletzung, Hornhautperforation und intraokulärem Metallfremdkörper wird vorgestellt.

Ergebnis: Der Patient stellte sich akut mit einem Fremdkörpergefühl, Epiphora und geringem Gesichtsfelddefekt inferior seit 4 Tagen rechts vor. Er berichtete während der Arbeit mit einer rotierenden Metallbürste plötzlich einen stechenden Schmerz im rechen Auge gespürt zu haben. Eine Schutzbrille wurde getragen. Der Visus betrug rechts 0,3, links 0,7. Die Tensio war normwertig. Bei initialer Untersuchung fiel rechts temporal eine dezente konjunktivale Injektion sowie eine kaum sichtbare Hornhautperforation parazentral auf. Die Vorderkammer war mitteltief, die Linse altersentsprechend.

Funduskopie: Leichte Papillenschwellung mit kleiner Blutung, peripapillär ein metallischer Fremdkörper ca. 7,0 PD. Die Orbita-CT zeigte ‚fadenförmiges‘ Fremdmaterial von 11x2 mm an der Netzhautwand, mit 2 mm Abstand zur Papille. Am Aufnahmetag erfolgte die Hornhautnaht, Vitrektomie, Phakoemulsifikation, Hinterkapseleröffnung sowie schonende Bergung des intraokulären Fremdkörpers aus dem Glaskörperraum über die Vorderkammer. Zudem wurden ein Membrane-Peeling mit Endolaserkoagulation, Implantation einer sulkusfixierten Hinterkapsellinse und Silikonölendotamponade mit chirurgischer Ando-Iridektomie und intravitrealer Medikamenteneingabe, um das Risiko der Endophthalmitis zu vermeiden, durchgeführt. Der Entlassungsvisus lag bei 0,2.

Schlussfolgerung: Bei jeder Augenverletzung sind die sorgfältige Anamnese und der Ausschluss eines intraokulären Fremdkörpers zwingend erforderlich, denn nicht immer spiegelt der scheinbare erste Eindruck das volle Ausmaß der Schädigung wider. Als Hinweise für intraokuläre Fremdkörper sind flache Vorderkammer, niedriger Intraokulardruck, Brüche in der Descemet-Membran, Iris- und Pupillendefekte sowie traumatischer Katarakt zu nennen. Metallische intraokuläre Fremdkörper sollten aufgrund der Infektionsgefahr sowie möglicher Schädigung der Photorezeptoren durch eine Siderose entfernt werden.