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Ophthalmopathologische Ergebnisse eines SARS-COV-2-positiven Patienten
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Veröffentlicht: | 15. Dezember 2020 |
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Hintergrund: Systemisch nachgewiesene Infektionen im Körper können über den hämatogenen, lymphogenen oder neurogenen Weg Begleitreaktionen an den Augen auslösen. Dieser Fallbericht beschäftigt sich mit den ophthalmopathologischen Ergebnissen von okulären Geweben eines an SARS-CoV2-positiv getesteten Patienten, der nach 30 Tagen intensivmedizinischer Maßnahmen auf der Intensivstation der Klinikum der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main an Multiorganversagen verstarb.
Methoden: Bindehautabstriche zum Nachweis von SARS-CoV2, Bakterien und Pilze wurden prä- und postmortem durchgeführt. Postmortem erfolgte eine Vorderkammerpunktion zum Nachweis von SARS-CoV2 RNA, eine Entnahme von konjunktivalem Gewebe, der Hornhaut und der Linse. Die Aufbereitung erfolgte in 5μm-Schnitten, Färbungen wurden in Hämatoxylin-Eosin (HE) und periodic acid–Schiff (PAS) durchgeführt und mittels konventioneller Lichtmikroskopie beurteilt. Für den quantitativen Nachweis von SARS-CoV2-RNA wurde die Reverse-Transkriptase-PCR verwendet.
Ergebnisse: Der prä- und postmortal durchgeführte Bindehautabstrich und die Vorderkammerpunktion waren negativ für SARS-CoV2-RNA, der Bindehautabstrich auf Bakterien/Pilze zeigte prämortal Staphylococcus epidermidis. Sämtliche okuläre Gewebe zeigten lichtmikroskopisch einen altersentsprechenden Befund ohne Hinweise auf Inflammation.
Schlussfolgerung: Eine systemische Infektion von SARS-CoV2 führte in diesem Fall zu keinen lichtmikroskopisch nachweislichen Veränderungen der untersuchten okulären Gewebe. Weitere Studien mit großen Fallzahlen besonders auf der Ebene der Pathobiochemie und Pathophysiologie sind hier notwendig.