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86. Jahresversammlung der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie e. V.

Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie e. V.

13.05. - 16.05.2015, Berlin

Das pleomorphe Adenom in der Tonsillenloge – ein seltener Fall

Meeting Abstract

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  • corresponding author Johannes Bier - Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Hamburg
  • Carsten Dalchow - Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Hamburg
  • Rainald Knecht - Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Hamburg

Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie. 86. Jahresversammlung der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie. Berlin, 13.-16.05.2015. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2015. Doc15hnod663

doi: 10.3205/15hnod663, urn:nbn:de:0183-15hnod6631

Veröffentlicht: 26. März 2015

© 2015 Bier et al.
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Gliederung

Text

Einleitung: Das pleomorphe Adenom der Glandula parotidea stellt mit ca. 85% den Hauptteil der gutartigen Tumore der Drüse. Zumeist wird dieser Tumor palpatorisch im Drüsenparenchym apparent. Seltene Fälle zeigen jedoch deutlich abweichende Lokalisationen.

Material und Methoden: Der vorliegende Fall beschreibt einen 83-jährigen Patienten, bei dem zufällig durch die Vorstellung beim niedergelassenen Fachkollegen im Rahmen eines Infektes der oberen Atemwege eine massive Vorwölbung im rechten Oropharynx auffiel. Dem Patienten waren keinerlei Beschwerden diesbezüglich bekannt. In der eigens durchgeführten Bildgebung ergab sich eine ausgeprägte Raumforderung, die von der Parotis über die Level II bis III bis auf Höhe der Mittellinie im Oropharynx Raum ergriff. Die histologische Sicherung ergab ein pleomorphes Adenom. Der Patient wurde einer chirurgischen Resektion zugeführt.

Diskussion: Wenngleich pleomorphe Adenome für gewöhnlich die fibröse Drüsenkapsel selten überschreiten, kann in Ausnahmen der Befund ausgeprägte Ausmaße bis hin zur Verdrängung von Weichgewebe im Oropharynx einnehmen. Neben vor allem Malignomen sollte diese Art von Tumor in der Differentialdiagnose Beachtung finden.

Der Erstautor gibt keinen Interessenkonflikt an.