Artikel
Analyse einer grenzwertigen Indikation: Cochlea-Implantat-Versorgung bei substanziellem Restgehör
Suche in Medline nach
Autoren
Veröffentlicht: | 26. März 2015 |
---|
Gliederung
Text
Einleitung: Das Indikationsspektrum zur Cochlea-Implantat-Versorgung wird in den letzten Jahren immer weiter gefasst. Es gibt ein Patientenkollektiv, welches sich nach dem Tonaudiogramm im Grenzbereich zwischen Hörgeräteversorgung und Cochlea-Implantat befindet, jedoch im Sprachaudiogramm eine unverhältnismäßig schlechte Performance zeigt. Im Falle einer nicht zufriedenstellenden Hörgeräteversorgung stellt das Cochlea-Implantat, heutzutage v.a. in hörerhaltender EAS-Technik, für diese Patienten eine Option dar.
Methoden: Es erfolgte die retrospektive Auswertung aller Cochlea-Implantat-Operationen unserer Klinik von 2008 bis 2014. Eingeschlossen wurden Patienten mit einer Hörschwelle von max. 80 dB in 2 Frequenzen und/oder dem Nachweis von BERA-Antworten bis mind. 90 dB. Es wurden die Hörschwellen sowie die Sprachaudiogramme mit Freiburger Einsilbern bestimmt. Postoperativ erfolgte die Analyse anhand von Freiburger Einsilbern & Zahlen sowie dem HSM Satztest.
Ergebnisse: Die Kriterien erfüllten 35 Patienten, wovon 6 Patienten beidseitig ein CI erhalten hatten. Der Beobachtungszeitraum betrug im Durchschnitt ein Jahr. Präoperativ lagen die Hörschwellen im Hauptsprachbereich bei 83 dB. Die Verständlichkeit von Einsilbern im Sprachaudiogramm mit Hörgerät betrug 10% bei 70 dB. Die Verständlichkeit bei 80 dB lag bei 35%. Postoperativ zeigten die Patienten eine Verständlichkeit von 58% bei 70 dB, woraus sich im gepaarten t-Test eine hohe Signifikanz nachweisen ließ (p<.001).
Schlussfolgerungen: Das Indikationsspektrum zur Cochlea-Implantat-Versorgung weitet sich aus. Patienten mit substanziellem Restgehör und schlechtem Sprachverständnis unter konventioneller Hörgeräteversorgung sollten eine entsprechende Diagnostik und Beratung bezüglich einer Cochlea-Implantat-Versorgung erhalten.
Der Erstautor gibt keinen Interessenkonflikt an.