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Kombination aus nasopharyngealer Endoskopie in Rückenlage mit definierter Protrusionsmessung – Eine effektive Bewertungsmethode als Prädiktor für unterkieferprotrudierende Schienensysteme
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Veröffentlicht: | 15. April 2013 |
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Einleitung: Unterkieferprotrudierende Schienensysteme sind eine Option der Behandlungsmöglichkeiten von Schnarchen und OSAS. Über die transnasale Endoskopie in Rückenlage und gleichzeitiger Protrusionsmessung kann eine Aussage über die Erfolgswahrscheinlichkeit einer solchen Therapie getroffen werden. Gegenüber dem Esmarch-Handgriff in der Schlafendoskopie bietet diese Untersuchungstechnik eine definierte und reproduzierbare Aussage.
Methoden: Vor der Endoskopie wurden die Patienten mit Hilfe der George Bissregistrierung™ auf einen zahnmedizinisch empfohlenen Unterterkiefer-protrusionsweg von 60–75% der maximalen Protrusion eingestellt.
Anschließend wurden die Patienten analog der Schlafendoskopie transnasal flexibel endoskopisch in Rückenlage untersucht. Bei Patienten, die unter dem beschriebenen Protrusionsmanöver eine deutliche Epiglottis- und Zungengrunderweiterung zeigten, wurde nun die Registriereinheit oral eingeführt. Die Patienten, die darunter weiterhin eine Erweiterung im Zungengrund-/Epiglottisbereich aufwiesen, wurden dem spezialisierten Zahnarzt zur Versorgung mit einer Unterkieferprotrusionsschiene überwiesen.
Methoden: Mit dieser Methode konnte ein hoher subjektiver und anamnestischer Erfolg beobachtet werden. Die in der Literatur beschriebenen Erfolge mit Unterkieferprotrusionsschienen beim OSAS haben sich polypraphisch bestätigt.
Schlußfolgerungen: Die nasopharyngeale Endoskopie in Rückenlage in Kombination mit der beschriebenen George-Protrusionsmessung™ stellt eine effektive Ergänzung des Untersuchungsganges dar. Die probative Versorgung mit over the counter-Unterkieferprotrusionsgeräten als Prädiktor ist mit diesem Untersuchungsgang weitgehend entbehrlich. Für den Patienten ist dieser Untersuchungsgang eine sinnvolle individuelle Gesundheitsleistung, die in Praxis und Klinik erbracht werden kann.
Der Erstautor gibt keinen Interessenkonflikt an.