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84. Jahresversammlung der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie e. V.

Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie e. V.

08.05. - 12.05.2013, Nürnberg

Kombination von Protonenbestrahlung und endoskopisch-endonasaler Chirurgie in der Behandlung eines NNH-Karzinoms

Meeting Abstract

  • corresponding author Theodoros Kazopoulos - HNO-Klinik, Klinikum Chemnitz, Chemnitz
  • corresponding author Theodoros Kazopoulos - Klinik für HNO-Heilkunde, Kopf- und Halschirurgie/Klinikum Chemnitz gGmbH, Chemnitz
  • Barbara Bachtiary - Rinecker Proton Therapy Center/Prohealth AG, München
  • Jens Oeken - Klinik für HNO-Heilkunde, Kopf- und Halschirurgie/Klinikum Chemnitz gGmbH, Chemnitz

Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie. 84. Jahresversammlung der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie. Nürnberg, 08.-12.05.2013. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2013. Doc13hnod669

doi: 10.3205/13hnod669, urn:nbn:de:0183-13hnod6699

Veröffentlicht: 15. April 2013

© 2013 Kazopoulos et al.
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Gliederung

Text

Einleitung: Mutilierende Eingriffe bei NNH-Karzinomen mit Exenteratio orbitae stellen bezüglich der Lebensqualität eine problematische Therapieoption dar. Wir möchten in dieser Kasuistik eine erfolgreiche therapeutische Alternative aufzeichnen.

Kasuistik und Methoden: Ein 69-jähriger Patient stellte sich in unserer Klinik wegen rezidivierender Epistaxis links vor. Bei der HNO-Unterschuchung zeigte sich eine Neoplasie im Bereich der linken Nasenhaupthöhle. In der CT zeigte sich ein linksseitiger NNH-Tumor mit Einbruch in die Orbita. Zunächst erfolgte eine endoskopische PE. Histologisch zeigte sich ein entdifferenziertes, nicht verhornendes Plattenepithelkarzinom. Dem Patienten wurde sowohl eine Radikaloperation mit Exenteratio orbitae als auch eine primäre Radiochemotherapie angeboten. Er entschied sich für die konservative Therapie.

Verlauf: Wegen der Möglichkeit zur Schonung des Auges wurde statt einer konventionellen Radiotherapie eine Protonenbestrahlung (bis 67.50 Gy) ausgewählt. Bei der MRT-Kontrolle nach der Radiatio zeigte sich ein deutliches Downsizing der Raumforderung. Diese konnte nunmehr endoskopisch vollständig entfernt werden, wobei sich in der Histologie keine Tumoranteile, sondern lediglich vernarbtes Gewebe zeigte. Der Visus war unauffällig. Zzt. ist der Patient anderthalb Jahre nach der Radiatio tumorfrei.

Fazit: Unter der o.g. Therapie kam es zu einer kompletten Remission der Krankheit mit Schonung des Auges und des Visus. Dies gibt Anlass, die vorschnelle Indikationsstellung zu mutilierenden Eingriffen kritisch zu überdenken.

Der Erstautor gibt keinen Interessenkonflikt an.