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84. Jahresversammlung der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie e. V.

Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie e. V.

08.05. - 12.05.2013, Nürnberg

Begutachtung bei der hereditären hämorrhagischen Teleangiektasie (HHT, Morbus Osler)

Meeting Abstract

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  • corresponding author Lars Hoffmanns - Kliniken der Stadt Köln, Krankenhaus Holweide, HNO, Köln
  • Urban Geisthoff - Kliniken der Stadt Köln, Krankenhaus Holweide, HNO, Köln
  • Steffen Maune - Kliniken der Stadt Köln, Krankenhaus Holweide, HNO, Köln

Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie. 84. Jahresversammlung der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie. Nürnberg, 08.-12.05.2013. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2013. Doc13hnod662

doi: 10.3205/13hnod662, urn:nbn:de:0183-13hnod6628

Veröffentlicht: 15. April 2013

© 2013 Hoffmanns et al.
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Gliederung

Text

Einleitung: Betroffene mit HHT leiden unter einer systemischen Erkrankung. Epistaxis und die Beteiligung innerer Organe können die Leistungsfähigkeit massiv einschränken. Daten zur Begutachtungspraxis im Hinblick auf dieses komplexe Krankheitsbild liegen bisher nicht vor.

Methoden: Mehr als 150 konsekutiv untersuchte Patienten wurden befragt, ob und mit welchem Ergebnis eine Begutachtung im Hinblick auf die HHT stattfand. Vorgelegte Gutachten und Bescheide wurden mit Bezug auf die Auswirkungen der HHT ausgewertet. Untersuchungsbefunde und vorgelegte Schriftststücke wurden auf ihre Abbildbarkeit in den versorgungsmedizinischen Grundsätzen untersucht (Anlage zu §2 der Versorgungsmedizin-Verordnung).

Ergebnisse: Die meisten Patienten hatten bisher keine Begutachtung angestrebt. Gründe waren unter anderem subjektiv geringe Schwere des Krankheitsbildes, Sorge vor Benachteiligung am Arbeitsplatz, eingetretenes Rentenalter. Bei den erfolgten Begutachtungen wurden oft Grade der Behinderung zwischen 20 und 40 v.H. empfohlen, jedoch auch vorzeitige Berentungen bewirkt. Eine direkte Korrelation mit den bei der klinischen Untersuchung erhobenen Befunden ergab sich nicht. Nach den versorgungsmedizinischen Grundsätzen (in Klammern Ziffern des Grundsatztextes) können u.a. Blutungsleiden (16.10.), Anämien (16.9.), Migräne (2.3.), arteriovenöse Fisteln (9.2.2.), Störungen des Herzens (9.1.1.), des Darms (10.2.2.), der Leber (10.3.2.), des Gehirns (3.1.1., 3.1.2.), des Rückenmarks (3.9.), der Atmungsorgane (8.3.) und der Haut (2.1., 17.12.) angewendet werden.

Schlussfolgerungen: Die Begutachtungspraxis bei der HHT gibt ein inkonsistentes Bild ab. Vermutete Ursachen sind das Fehlen von Empfehlungen, schwierige und zum Teil widersprüchliche Abbildung in den versorgungsmedizinischen Grundsätzen.

Der Erstautor gibt keinen Interessenkonflikt an.