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84. Jahresversammlung der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie e. V.

Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie e. V.

08.05. - 12.05.2013, Nürnberg

Gichttophus auf dem Nasenrücken

Meeting Abstract

  • corresponding author Irine Burdzgla - HNO-Klinik, CGC Uniklinikum Dresden, Dresden, Deutschland
  • Annette Berberich - HNO-Klinik, CGC Uniklinikum Dresden, Dresden
  • Anne-Kathrin Sturm - Institut für Pathologie,CGC Uniklinikum Dresden, Dresden
  • Thomas Zahnert - HNO-Klinik, CGC Uniklinikum Dresden, Dresden

Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie. 84. Jahresversammlung der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie. Nürnberg, 08.-12.05.2013. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2013. Doc13hnod645

doi: 10.3205/13hnod645, urn:nbn:de:0183-13hnod6451

Veröffentlicht: 15. April 2013

© 2013 Burdzgla et al.
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Gliederung

Text

Die Gicht (Urikopathie) ist eine Purin-Stoffwechselerkrankung, die durch Uratablagerungen in verschiedenen peripheren Gelenken und Geweben zu einer gelenknahen Knochenresorption und Knorpelveränderungen, aber auch zur Niereninsuffizienz führen kann. Die Gichtmanifestation im HNO-Bereich ist selten. Bisher sind nur wenige Fälle des Auftreten eines Gichttophus im Bereich der Nase beschrieben. Wir berichten über einen 42-jährigen Patienten, der sich aufgrund einer seit einem Jahr persistierenden weichen Schwellung des Nasenrückens mit einer lokaler Rötung vorgestellt hat. Die MRT-Untersuchung ergab ein Verdacht auf Narbengewebe bzw. Kallus, wobei ein Tumor nicht ausgeschlossen werden konnte. Zur histologischen Sicherung nahmen wir eine Probe, deren Aufarbeitung Uratkristalle ergab. Im Nachhinein gab der Patient an, seit Jahren unklare rezidivierende schmerzhafte Schwellungen im Fußbereich zu haben. Daraufhin wurde nach entsprechender Diagnosestellung eine Gichttherapie eingeleitet. Nach halbjährlicher Nachkontrolle ist bisher keine wesentliche Regredienz des Lokalbefundes zu sehen. Eine kosmetische Korrektur wird derzeit vom Pat. abgelehnt. Unser Fallbericht weist darauf hin, dass neben der HNO-ärztlichen Untersuchung die allgemeine Anamneseerhebung zur Diagnosefindung entscheidend beiträgt.

Der Erstautor gibt keinen Interessenkonflikt an.