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84. Jahresversammlung der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie e. V.

Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie e. V.

08.05. - 12.05.2013, Nürnberg

Akuter Kleinhirninfarkt: eine wichtige Differentialdiagnose des otogenen Schwindels

Meeting Abstract

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  • corresponding author Suleiman Sultanie - Klinikum Stuttgart, HNO-Klinik, Stuttgart
  • Christian Sittel - Klinikum Stuttgart, Stuttgart
  • Patrick Oster - Klinikum Stuttgart, Stuttgart

Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie. 84. Jahresversammlung der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie. Nürnberg, 08.-12.05.2013. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2013. Doc13hnod556

doi: 10.3205/13hnod556, urn:nbn:de:0183-13hnod5568

Veröffentlicht: 15. April 2013

© 2013 Sultanie et al.
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Gliederung

Text

Einleitung: Der Kleinhirninfarkt ist eine seltene Differentialdiagnose bei Patienten mit Drehschwindel und Nystagmus als alleiniges initiales Symptom. Auf Grund des potentiell lebensbedrohlichen Verlaufs ist die frühzeitige Diagnose wichtig, damit die Patienten mit einem Kleinhirninfarkt einer zeitnahen und adäquaten Therapie zugeführt werden können.

Methoden: In einer Datenbankrecherche wurden retrospektiv die stationären Fälle der letzten vier Jahre in einer HNO-Klinik ausgewertet. Dabei wurden sechs Fälle gefunden und untersucht, bei der initial die Verdachtsdiagnose otogener Schwindel bestand und im Verlauf ein Kleinhirninfarkt diagnostiziert wurde.

Ergebnisse: Alle sechs Patienten hatten einen systematischen Drehschwindel mit horizontalem Nystagmus als führendes Symptom in der Aufnahmeuntersuchung. Erst im Verlauf traten neue Symptome auf bzw. wurden inital nicht im Vordergrund bestehende Beschwerden beachtet. Aufgrund derer wurde eine weiterführende Diagnostik in Form von MRT-Schädel oder CT-Schädel durchgeführt, die dann die Diagnose Kleinhirninfarkt sicherte. Zur weiteren Therapie wurden zwei Patienten notfallmäßig neurochirurgisch behandelt. Bei vier Patienten erfolgte zur Sekundärprophylaxe eine Therapie mit Heparin und im Verlauf eine oralen Antikoagulation. Die Patienten wurden im Anschluss der stationären Behandlung jeweils in einer Reha-Einrichtung weiterbehandelt.

Schlussfolgerungen: Atypische Begleitsymptome wie Ataxie, sensomotorische Ausfälle, Sehstörungen, Dysarthrie oder ungewöhnliche Cephalgien sowie bei Diskrepanz der Befunde in der Vestibularisdiagnostik zum Allgemeinzustand des Patienten sollte als Anlass genommen werden eine weitere Diagnostik mit Bildgebung durchzuführen um ggf. eine neuroradiologische oder neurochirurgische Frühintervention zu ermöglichen.

Der Erstautor gibt keinen Interessenkonflikt an.