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Hirnstammimplantatversorgung bei einem gehörlos geborenen Kind mit Entwicklungsstörung – eine Falldarstellung
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Veröffentlicht: | 15. April 2013 |
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Einleitung: Die Versorgung mit einem Hirnstammimplantat (ABI) bei gehörlos geborenen Kindern ist noch relativ selten. Meist liegen bei den Kindern zusätzliche Beeinträchtigungen vor. Deshalb ist davon auszugehen, dass diese auch Auswirkungen auf die Hör- und Sprachentwicklung nach ABI-Versorgung haben. Anhand eines deutschsprachigen Kindes mit einer ABI-Erfahrung von 3 Jahren soll hier exemplarisch die Hör- und Sprachentwicklung unter Berücksichtigung der vorhandenen Entwicklungsstörung dargestellt werden.
Material und Methode: Der 5-jährige Junge wurde mit 2;2 Jahren mit einem ABI links versorgt. Bei ihm liegt eine beidseitige Taubheit von Geburt aufgrund fehlender Hörnerven vor. Zusätzlich besteht eine kombinierte Entwicklungsstörung und eine partielle Lippen-Kiefer-Gaumenspalte.
Seit der Erstanpassung im Alter von 2;4 Jahren wurden Elternfragebögen zur Beurteilung der Hör- und Sprachentwicklung, sprachaudiometrische Tests und Sprachentwicklungstests eingesetzt.
Ergebnisse: Im Hörfragebogen LittlEARS zeigte sich, dass nach 9 Monaten ABI-Erfahrung der erreichte Wert des Kindes über dem Erwartungswert eines normalhörenden, 9 Monate alten Kindes lag. Bei den sprachaudiometrischen Tests wurde aufgezeigt, dass das Hören mit ABI im Sprachbereich liegt und Sprachdiskrimination erlaubt. Bei den Sprachentwicklungstests gab es Zuwächse, die aber nicht im altersadäquaten Normbereich lagen.
Schlussfolgerungen: Eine altergemäße Sprachentwicklung ist vor dem Hintergrund der allgemeinen Entwicklungsstörung erwartungsgemäß nicht eingetreten. Dennoch konnte in der Einzelfallstudie aufgezeigt werden, dass das ABI-Kind Sprache und Geräusche unterscheiden und erkennen kann. Ermutigend ist – sicherlich auch für andere Kliniken -, dass eine Hör-Sprachentwicklung möglich ist.
Der Erstautor gibt keinen Interessenkonflikt an.