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Retroaurikuläre Exostosen
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Veröffentlicht: | 15. April 2013 |
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Gliederung
Text
Einleitung: Exostosen können an verschiedenen Stellen des Körpers vorkommen. Es handelt sich dabei um einen Wachstum des Knochens ohne pathologischen Krankheitswert. In der HNO sind Gehörgangsexostosen keine Seltenheit. Zur Pathogenese wird in der Literatur ein Knochenwachstum aufgrund eines externen Reizes wie Druck- oder, im Fall der Gehörgangsexostosen, eine Exposition gegenüber (kaltem) Wasser beschrieben, wie es oft bei Surfern oder Tauchern der Fall ist. Auch regelmäßige Okklusion des Gehörgangs mittels Gehörschutz scheint die Bildung von Exostosen zu begünstigen. Retroaurikuläre Exostosen sind in der Literatur hingegen kaum beschrieben.
Methoden: Wir berichten über eine 47-jährige und eine 62-jährige Patientin. Beide stellten sich mit einer seit mehreren Jahren bestehenden, größenprogredienten, druckdolenten Raumforderung über dem Planum mastoideum vor, die sie als äußerst störend empfunden haben. Beide Patientinnen tragen mindestens zeitweise eine Brille. In der HNO-ärztlichen Untersuchung zeigten sich bei der einen Patientin rechts eine ca. 2x2,5 cm große, bei der anderen links eine ca. 1 cm durchmessende, kugelige, harte und druckdolente Raumforderung über dem Mastoid. Bei beiden konnten keine zusätzlichen Auffälligkeiten in der klinischen Untersuchung gefunden werden.
Ergebnis: Therapeutisch wurde die Entfernung der Raumforderungen empfohlen und durchgeführt. Intraoperativ stellten sich die Raumforderungen jeweils knöchern, im Sinne von Exostosen dar. Sie konnten in beiden Fällen problemlos entfernt werden. Die histologische Aufarbeitung ergab in beiden Fällen die Diagnose: Exostosen.
Schlussfolgerung: Retroaurikuläre Exostosen sind selten. Die Pathogenese ist kaum bekannt. Evtl. kommt das Tragen von Brillen als Reiz für den Exostosenwachstum in Betracht. Ebenso wie Gehörgangsexostosen handelt es sich bei retroaurikulären Exostosen um eine harmlose Erkrankung, die einer operativen Therapie gut zugänglich sind.
Der Erstautor gibt keinen Interessenkonflikt an.