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Compliance bei früh ertaubten Patienten nach später Cochlea-Implantation
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Veröffentlicht: | 15. April 2013 |
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Einführung: Mangelnde lautsprachliche Kommunikationsfähigkeit und damit verbundenes fehlendes Sprachverstehen könnten zu den Faktoren zählen, die nach einer Versorgung mit CI zu Unzufriedenheit und Nutzungsabbruch führen. Eine retrospektive Datenanalyse soll einen Überblick über die Compliance früh ertaubter Patienten geben, die in der HNO-Klinik der MHH betreut werden.
Methodik: Inkludiert wurden 119 früh ertaubte Patienten, die zwischen 1986 und 2012 erstmals mit einem CI versorgt wurden. Das mittlere Ertaubungsalter betrug 0,2 Lebensjahre (0–2 LJ), das mittlere Implantationsalter 19,7 Lebensjahre (7–67 LJ). Basierend auf die Lautsprachkompetenz wurden zwei Gruppen gebildet: GR1) 59 Patienten mit unverständlicher bzw. als nicht vorhanden klassifizierter Lautsprache und GR2) 60 Patienten mit einer schwer zu verstehenden Lautsprache samt Defiziten auf allen linguistischen Ebenen. Anhand der Nachsorgedokumentation wurden die Patienten in
5 Compliancegruppen eingeteilt. Als Maß für die Sprachverständnisleistung wurden Ergebnisse des Freiburger Zahlentests hinzugezogen.
Ergebnisse: Ein Gruppenvergleich markiert einen signifikanten Unterschied (p<0.001) beim Zahlenverstehen zwischen GR1 (Md=0%) und GR2 (Md=40%). Bei 7 Patienten der GR1 besteht der dringende Verdacht auf Nichtnutzung bzw. sie ist dokumentiert (GR2=0), 9 nutzen ihr CI nur partiell (GR2=4),
4 gingen der Nachsorge seit mindestens 5 Jahren nicht mehr nach und sind nicht erreichbar (GR2=1) und 9 wechselten das Nachsorgezentrum (GR2=0). 30 Patienten konnten als zuverlässige Nutzer identifiziert werden (GR2=55).
Schlussfolgerung: Fehlende Lautsprachkompetenz bei früh ertaubten Patienten stellt einen Risikofaktor für die Compliance nach einer späten Versorgung mit CI dar. Bereits die rudimentäre Beherrschung der Lautsprache wirkt sich hingegen positiv aus.
Der Erstautor gibt keinen Interessenkonflikt an.