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84. Jahresversammlung der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie e. V.

Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie e. V.

08.05. - 12.05.2013, Nürnberg

Ein Verfahren zur Quantifizierung der akustischen Lokalisationsfähigkeit bei bilateraler Versorgung

Meeting Abstract

  • corresponding author Clemens Cuny - HNO, Klinikum der Goethe-Universität Frankfurt am Main, Frankfurt/M.
  • Miriam Eisenacher - HNO, Klinikum der Goethe-Universität Frankfurt am Main, Frankfurt/M.
  • Tobias Rader - HNO, Klinikum der Goethe-Universität Frankfurt am Main, Frankfurt/M.
  • Timo Stöver - HNO, Klinikum der Goethe-Universität Frankfurt am Main, Frankfurt/M.
  • Uwe Baumann - HNO, Klinikum der Goethe-Universität Frankfurt am Main, Frankfurt/M.
  • Tobias Weißgerber - HNO, Klinikum der Goethe-Universität Frankfurt am Main, Frankfurt/M.

Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie. 84. Jahresversammlung der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie. Nürnberg, 08.-12.05.2013. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2013. Doc13hnod347

doi: 10.3205/13hnod347, urn:nbn:de:0183-13hnod3479

Veröffentlicht: 15. April 2013

© 2013 Cuny et al.
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Gliederung

Text

Das Richtungshören bei Cochlea-Implantat-Trägern kann durch eine beidseitige Versorgung erheblich verbessert werden. In der vorgestellten Studie wurde die Lokalisationsfähigkeit von Normalhörenden und CI-Trägern verglichen.

Die Probanden mußten ein in der Horizontalebene dargebotenes Rauschen zwischen –60° und +60° erkennen. Eine Abweichung innerhalb des für Normalhörende ermittelten absoluten Fehlers entspricht einem Lokalisationsverlust von 0% (δN=3°). Der absolute Fehler δF, bei dem der Lokalisationsverlust 100% beträgt, entspricht in diesem Fall 60°.

Zur Quantifizierung des Lokalisationsverlustes wird folgender Ansatz vorgeschlagen:

LV=(δabs–δN) * 100/(δF–δN).

Die Gruppe der bilateral versorgten CI-Träger zeigte mit 16% im Mittel einen geringen Lokalisationsverlust. Auch Probanden mit asymmetrischem Hörverlust und einseitiger Taubheit zeigten bei zusätzlicher Nutzung des CIs einen relativ geringen Lokalisationsverlust von 35% bzw. 21%; ohne Nutzung des CIs lag der Lokalisationsverlust jedoch bei 80% bzw. über 90%. Bei bimodal versorgten Probanden ohne ausreichendes Sprachverstehen auf dem Ohr mit Hörgerät betrug der Lokalisationsverlust auch bei zusätzlicher CI-Nutzung 73%.

Durch den hier vorgeschlagenen Ansatz lässt sich analog zum etablierten Maß „prozentualer Hörverlust“ ein „prozentualer Lokalisationsverlust“ bestimmen, sodass ein auch für Sachleistungsträger und Sozialgerichte anschaulicher Vergleich unterschiedlicher Versorgungsarten resultiert. Die Ergebnisse, insbesondere der geringe Lokalisationsverlust bei beidohriger-CI Versorgung, dem ein hoher Lokalisationsverlust bei bimodalen CI-Trägern gegenübersteht, verdeutlichen die Vorteile der bilateralen CI-Versorgung im Hinblick auf die Fähigkeit zur genauen akustischen Lokalisation.

Der Erstautor gibt keinen Interessenkonflikt an.