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Vibrant Bonebridge bei Kindern und Erwachsenen – Erfahrungen und Ergebnisse an 12 Patienten
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Veröffentlicht: | 15. April 2013 |
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Fragestellung: Das Vibrant Bonebridge, leitet sich vom Vibrant Soundbridge ab. Das Vibrant Bonebridge hat einen vergrößerten Floating Mass Transducer, der in einem Gehäuse (9 x 16 mm) untergebracht ist. Das Implantat ist ein Knochenleitungshörgerät. Die Haut bleibt beim Bonebridge intakt.
Material und Methoden: Das Vibrant Bonebridge wurde bei 9 Erwachsenen und 3 Kindern implantiert. Der Beobachtungszeitraum beträgt 11/2012 1 Jahr. 3 Patienten litten an einseitiger Taubheit (davon 2 Patienten nach ipsilateraler ACN Resektion mit konsekutiver Taubheit), 3 Patienten hatten eine kombinierte Hörstörung bei vorbestehender chronischer Otitis media. 6 Patienten litten an Malformationen und Atresien bei craniofcialer Dysplasie. Alle Eingriffe erfolgten in Intubationsnarkose. Die OP Dauer betrug zwischen 30 und 90 Minuten. Vor der Implantation wurde eine hochauflösende CT der Schläfenbeine durchgeführt, um eine 3D Rekonstruktion darzustellen. Anhand dieser Rekonstruktion wurde die Implantatposition bestimmt.
Ergebnisse: Alle Eingriffe waren komplikationslos. Als hilfreich erwiesen sich die 3D Rekonstruktionen. Die Amplifikation übertrifft in allen Fällen den Schalleitungsblock. Bei den Ohren ohne cochleären Hörverlust werden nur 20% der möglichen Stimulationsenergie benötigt. Bei den Patienten mit einseitiger Taubheit ist die Amplifikation für das kontralaterale gesunde Ohr ausreichend. Alle Patienten sind mit dem Hörerfolg und dem Tragekomfort zufrieden. Bei jedem Patienten konnte eine 5–10 dB(A) Hörschwelle erreicht werden.
Schlussfolgerung: Die Vibrant Bonebridge ist eine einfache, geeignete und erfolgreiche Methode zur Behandlung von Schallleitungsstörungen, kombinierten- und sensorineuraler Hörstörungen bei Kindern (etwa ab dem 10 LJ), Jugendlichen und Erwachsenen. Das Vibrant Bonebridge zeigt im ersten Jahr Erfahrung insgesamt ausgezeichnete Ergebnisse und wird von den Patienten sehr gut angenommen.
Der Erstautor gibt keinen Interessenkonflikt an.