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Die Behandlung von Kopf-Hals-Tumoren im Palliativstadium durch photodynamische Therapie mit Chlorin e6®
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Veröffentlicht: | 15. April 2013 |
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Die photodynamische Therapie ist ein Verfahren, welches mit unterschiedlichen Photosensitizern bei der Behandlung von Kopf-Hals-Tumoren und anderen Tumoren in der Vergangenheit bereits eingesetzt wurde. Wir präsentieren hier eine Zusammenstellung unserer derzeitigen Erfahrungen mit einem neuen Photosensitizer, dem Chlorin e6®.
In der Klinik für HNO-Heilkunde am Klinikum Bielefeld haben wir bislang fünf Patienten mit Kopf-Hals-Tumoren mit ausgedehnten Rezidivtumoren behandelt. Alle palliativen Standardtherapieverfahren waren ausgeschöpft. Es bestand bei den Betroffenen ein ausgeprägter Therapiewunsch.
Bisher liegen Erfahrungen in der Behandlung mit Chlorin e6® an größeren Patientenkollektiven insbesondere bei Bronchialcarcinomen vor [1].
Alle Patienten willigten dem palliativen Therapieversuch zur lokalen Tumorkontrolle mit dem Pharmakon Chlorin e6®, welches noch keine Zulassung im Hals-Nasen-Ohrenfachgebiet hat, nach ausführlicher Aufklärung ein.
Etwa drei Stunden präoperativ wird das Chlorin e6® intravenös verabreicht. Es erfolgte die Aktivierung des Photosensitizers durch Applikation von Laserlicht über ein Glasfaserkabel im Rahmen einer Panendoskopie in ITN. Die Patienten mussten sich nur für 48 Stunden in den abgedunkelten Räumen aufhalten.
Postoperativ erfolgten dann, neben klinischen und laborchemischen Kontrollen, CT-Nachuntersuchungen zur Volumenbeurteilung der Tumormasse. Nebenwirkungen wie Nachblutungen, ausgeprägte Schwellungen oder durch Tageslicht induzierte Schädigungen konnten wir bei keinem der behandelten Patienten beobachten. Bei zwei der fünf Patienten haben wir die Therapie im Abstand von zwei Monaten wiederholt eingesetzt. Bei einem Patienten konnten wir zwei Monate nach der Therapie eine deutliche lokale Nekrose im lokal behandelten Tumorgebiet im CT feststellen. Zwei Patienten sind bei Tumorprogress im Beobachtungszeitraum verstorben.
Der Erstautor gibt keinen Interessenkonflikt an.