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Expression verschiedener Kohlehydrat-Tumormarker und der Galektine 1&3 im Kopf-Hals-Bereich
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Veröffentlicht: | 15. April 2013 |
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Einleitung: Obwohl Tumore des Kopf-Hals-Bereiches weltweit an 6. Stelle aller Malignome stehen, gibt es bisher keine spezifischen Tumormarker. Bei vielen Karzinomen ist die klinische Relevanz von Kohlehydrat-Antigenen und Galektinen als Tumormarker für die Diagnose und die Nachsorge bekannt und unbestritten. Wir untersuchten nun die bekannte Palette der onkofetalen Kohlenhydrate und der Galektine 1&3 an adultem tumorfreien Material unterschiedlicher Lokalisationen des oberen Kopfbereiches, um die Ergebinisse mit unseren bereits erhobenen Daten am Larynx-Karzinom zu korrelieren.
Material und Methoden: Die Expression von Sialyl-Lewis a und X, Lewis Y, des Thomsen Friedenreich-Antigens und der Galektine 1&3 wurden mittels Avidin-Biotin-Peroxidase-System an Paraffinschnitten von normaler Zunge, Stimmlippe, Larynx, Pharynx und Epiglottis (n=5) detektiert. Als Positivkontrolle verwendeten wir Mammakarzinomgewebe, als Negativkontrolle wurden die Schnitte mit Isotypenkontrollantikörpern der entsprechenden Spezies inkubiert. Die semiquantitative Auswertung erfolgte doppelblind, unter anderem durch eine Pathologin.
Ergebnisse: Das Plattenepithel aller untersuchten Gewebe wies nahezu das gleiche Muster auf. Beeindruckenderweise findet sich Galektin 1 in sehr schwacher Anfärbung nur in Stimmlippe und Zunge und das Thomsen Friedenreich-Antigen zeigte in allen 5 Geweben keinerlei Expression. Ganz im Gegensatz zu unseren vorhergehenden Ergebnissen am Larynx-Karzinom, wo beide, vor allem aber das Thomsen Friedenreich-Antigen stark hochreguliert waren.
Schlussfolgerung: Das völlige Fehlen des Thomsen Friedenreich-Antigens in allen untersuchten Normalgeweben und seine Überexpression im Plattenepithelkarzinom lassen auf ein großes Potential zur Anwendung als Tumormarker im Kopf-Halsbereich schließen. Gerade in Verbindung mit Galektin-1, das ein bekannter Bindungspartner des Thomsen-Friedenreich-Antigens ist.
Der Erstautor gibt keinen Interessenkonflikt an.