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84. Jahresversammlung der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie e. V.

Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie e. V.

08.05. - 12.05.2013, Nürnberg

Granularzelltumor – eine seltene aber relevante Differentialdiagnose einer zervikalen Raumforderung

Meeting Abstract

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  • corresponding author Christoph Becker - Universitäts-HNO-Klinik, Freiburg
  • Wolfgang Maier - Universitäts-HNO-Klinik, Freiburg
  • Lisa Lutz - Institut für Pathologie, Albert-Ludwigs-Universität, Freiburg
  • Jens Pfeiffer - Universitäts-HNO-Klinik, Freiburg

Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie. 84. Jahresversammlung der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie. Nürnberg, 08.-12.05.2013. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2013. Doc13hnod183

doi: 10.3205/13hnod183, urn:nbn:de:0183-13hnod1838

Veröffentlicht: 15. April 2013

© 2013 Becker et al.
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Gliederung

Text

Granularzelltumore, auch als Granularzellmyoblastom, Myoblastenmyom oder Abrikossoff-Tumor bezeichnet, sind seltene und prinzipiell ubiquitär auftretende Raumforderungen. Wurde bislang davon ausgegangen, dass Granularzelltumore von Schwann-Zellen peripherer Nerven oder neuroendokrinen Zellen ausgehen, zeigen neuere immunhistochemische Untersuchungen ein variables Muster, sodass keine spezifische Zellpopulation als Ursprung vermutet wird.

Wir berichten über eine 49-jährige Patientin, die sich mit einer seit zwei Monaten bemerkten, derben, nicht schmerzhaften Schwellung submandibulär rechts in unserer Klinik vorstellte. 21 Jahre zuvor war eine Submandibulektomie rechts durchgeführt worden. In der klinischen Untersuchung zeigte sich ein unauffälliger HNO-ärztlicher Spiegelbefund, sonographisch stellte sich eine zwei Zentimeter große, unscharf begrenzte Raumforderung bei unauffälligem Halslymphknotenstatus dar. In einer auswärts veranlassten Computertomographie des Halses mit Kontrastmittel konnten keine wesentlichen Befundergänzungen bezüglich der Dignität erzielt werden. Es erfolgte die Empfehlung zur Exstirpation, im Rahmen einer komplikationslosen Operation konnte eine derbe, schlecht verschiebliche Raumforderung in toto reseziert werden. Bereits in der konventionellen Histologie lag der Verdacht auf einen Granularzelltumor vor, die affirmative Immunhistochemie (CD 68, S100, pas, pasnd) bestätigte die Diagnose.

Granularzelltumore sind zu 70% im Kopf-Hals-Bereich lokalisiert. Obwohl die benigne Form weitaus häufiger ist, sind auch maligne Granularzelltumore beschrieben, eine vollständige Resektion und klinische Nachkontrollen sind daher zu empfehlen. Kopf- / Halschirurgen sollten diese Tumorentität in ihre differentialdiagnostischen Überlegungen einbeziehen.

Der Erstautor gibt keinen Interessenkonflikt an.