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EBV-assoziiertes B-Zell-Lymphom als schwierige Differentialdiagnose einer cervicalen Raumforderung
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Veröffentlicht: | 15. April 2013 |
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Ein 68-jähriger Patient stellte sich wegen einer Ulceration der Tonsille rechts vor. Eigenanamnestisch waren eine Colitis ulcerosa, ein arterieller Hypertonus, eine COPD sowie ein Diabetes mellitus bekannt. Die histologische Aufarbeitung des Tonsillektomiepräparates ergab den Befund eines sehr seltenen EBV-induzierten mucocutanen Ulcus ohne Anhalt für Malignität. Nach 2 Monaten entwickelte der Patient rechts cervical eine ausgedehnte schmerzhafte Raumforderung im Level II. Nach offener Lymphknotenbiopsie bei hochgradigem Malignitätsverdacht kam es zu einem protrahiertem Schmerzverlauf, der trotz kombinierter Schmerztherapie nicht beherrschbar war. Bei Nachweis einer Jugularvenen-thrombose und bei progredientem Krakheitsverlauf entschieden wir uns zur Durchführung einer Neck dissection rechts mit EnBloc Resektion der Raumforderung.
Die histologische Aufarbeitung gestaltete sich extrem schwierig. Hier zeigte sich ein nekrotisierender Prozess mit teilweise blastären Zellen sowie Sternberg-Reed- und Hodgkin-ähnlichen Zellen. Eine Differenzierung zwischen EBV-assoziiertem mukocutanem Ulcus und einem Lymphom konnte zunächst nicht eindeutig getroffen werden. Erst nach molekularpathologischer Aufarbeitung und Nachweis einer klonalen B-Zellpopulation konnte die Diagnose eines hochmalignen EBV-positiven diffus großzelligen B-Zell-Lymphom of the elderly gestellt werden. Der Patient wurde im Anschluss onkologisch weiterbetreut und erhielt eine Immunchemotherapie nach dem R-CHOP-21-Schema. Der Patient ist derzeit unter engmaschiger onkologischer und HNO-ärztlicher Betreuung und ist aktuell rezidivfrei.
Der beschriebene Fall soll deutlich machen, dass sich die Diagnosefindung insbesondere bei Lymphomerkrankungen als äußerst schwierig und teilweise auch irreführend gestalten kann. Bei klinisch begründetem Verdacht auf eine Tumorerkrankung sollte trotz negativer Histologie eine erweiterete Diagnostik angezeigt sein.
Der Erstautor gibt keinen Interessenkonflikt an.